Justiz­mi­ni­ster Eisen­reich errich­tet in Bam­berg „Zen­trum zur Bekämp­fung von Kin­der­por­no­gra­fie und sexu­el­lem Miss­brauch im Inter­net“ (ZKI)

Symbolbild Justiz

Ober­staats­an­walt Tho­mas Goger wird Chef der Spezialeinheit

Justiz­mi­ni­ster Georg Eisen­reich hat heu­te in Bam­berg mit Gene­ral­staats­an­walt Tho­mas Janov­sky Bay­erns neue Spe­zi­al­ein­heit gegen Kin­des­miss­brauch vor­ge­stellt. Eisen­reich: „Die erschüt­tern­den Miss­brauch­sta­ten von Stau­fen, Lüg­de und Mün­ster sowie Platt­for­men wie Ely­si­um oder ‚The Gift­box Exch­an­ge‘ haben ein­mal mehr eine Schat­ten­sei­te der Digi­ta­li­sie­rung deut­lich gemacht. Es ist Auf­ga­be des Staats, den Kampf gegen Kin­des­miss­brauch und Kin­der­por­no­gra­fie Tag für Tag ent­schlos­sen zu füh­ren. Die baye­ri­sche Justiz ver­stärkt ihre schlag­kräf­ti­gen Ermitt­lungs­struk­tu­ren wei­ter. Dazu habe ich das ‚Zen­trum zur Bekämp­fung von Kin­der­por­no­gra­fie und sexu­el­lem Miss­brauch von Kin­dern im Inter­net – kurz ZKI‘ gegründet.“

Das ZKI wird unter dem Dach der 2015 gegrün­de­ten „Zen­tral­stel­le Cyber­crime Bay­ern“ (ZCB) bei der Gene­ral­staats­an­walt­schaft Bam­berg ange­sie­delt. Die baye­ri­sche Justiz kann auf bewähr­te Struk­tu­ren zurück­grei­fen. Bei jeder der 22 Staats­an­walt­schaf­ten im Frei­staat gibt es einen Ansprech­part­ner für Inter­net­kri­mi­na­li­tät, der die Ermitt­lun­gen vor Ort gemein­sam mit wei­te­ren Spe­zi­al­staats­an­wäl­ten koor­di­niert. Die­ser kann beson­ders kom­ple­xe und tech­nisch schwie­ri­ge Fäl­le an die ZCB wei­ter­lei­ten. Bereits seit 2018 gibt es dort eine auf die Ver­fol­gung von Kin­der­por­no­gra­fie im Inter­net spe­zia­li­sier­te Arbeits­grup­pe. Eisen­reich: „Mit dem ZKI erhö­hen wir den Ver­fol­gungs­druck auf die Täter noch wei­ter. Dazu haben wir die per­so­nel­len Res­sour­cen von vier auf acht Staats­an­wäl­te ver­dop­pelt. Das acht­köp­fi­ge Team von Spe­zi­al­staats­an­wäl­ten wird sich im Netz ins­be­son­de­re auf Betrei­ber und Nut­zer von Dark­net-Foren kon­zen­trie­ren, die kin­der­por­no­gra­fi­sches Mate­ri­al her­stel­len, posten oder damit han­deln.“ Ermitt­lungs­ver­fah­ren wegen Kin­des­miss­brauch und Kin­der­por­no­gra­fie wer­den wei­ter­hin von dar­auf spe­zia­li­sier­ten Straf­ver­fol­gern bei allen baye­ri­schen Staats­an­walt­schaf­ten geführt – beson­ders kom­ple­xe Fäl­le kön­nen sie an das ZKI weitergeben.

Eisen­reich: „Mit Ober­staats­an­walt Tho­mas Goger, dem stell­ver­tre­ten­den Lei­ter der ZCB, steht ein äußerst erfah­re­ner und inter­na­tio­nal bestens ver­netz­ter Straf­ver­fol­ger an der Spit­ze des ZKI. Sein Team wird unter­stützt von IT-Foren­si­kern und arbei­tet eng mit den bewähr­ten Ansprech­part­nern für Inter­net­kri­mi­na­li­tät bei den baye­ri­schen Staats­an­walt­schaf­ten sowie dem baye­ri­schen LKA, dem BKA und inter­na­tio­na­len Ermitt­lungs­be­hör­den zusammen.“

Auch rechts­po­li­tisch setzt sich Bay­ern seit vie­len Jah­ren für Ver­bes­se­run­gen bei der Bekämp­fung von Kin­des­miss­brauch ein. Bay­ern strei­tet seit Jah­ren in Ber­lin für ange­mes­se­ne Sank­ti­ons­mög­lich­kei­ten und effek­ti­ve Ermitt­lungs­be­fug­nis­se der Straf­ver­fol­ger. Mit Erfolg: Die gesetz­li­che Zulas­sung von soge­nann­ten „Keusch­heits­pro­ben“, die Straf­bar­keit von „Cyber­g­roo­ming“ und die Ver­län­ge­rung der Ver­jäh­rungs­fri­sten bei Miss­brauch­sta­ten gehen auf baye­ri­sche Initia­ti­ven zurück.

Mini­ster Eisen­reich: „Die Bun­des­ju­stiz­mi­ni­ste­rin hat inzwi­schen einen Gesetz­ent­wurf vor­ge­legt, in dem u.a. der sexu­el­le Miss­brauch von Kin­dern als Ver­bre­chen hoch­ge­stuft wird. Das begrü­ße ich aus­drück­lich – Bay­ern hat sich seit Jah­ren dafür eingesetzt.“

Bay­ern dringt jedoch auf wei­ter­ge­hen­de Refor­men in Ber­lin und Brüs­sel. Eisen­reich: „Wer im Inter­net einen Markt­platz für Kin­der­por­no­gra­fie betreibt, berei­tet den Boden für wei­te­re Miss­brauch­sta­ten. Des­halb for­de­re ich einen eige­nen Straf­tat­be­stand für die Betrei­ber von Kinderpornografie-Foren.“

Der Mini­ster for­dert dar­über hin­aus die Wie­der­be­le­bung der Ver­kehrs­da­ten­spei­che­rung: „Har­te Stra­fen nut­zen wenig, wenn Ermitt­ler Ver­dachts­fäl­len nicht nach­ge­hen kön­nen, weil die rele­van­ten Daten bei den Pro­vi­dern nicht mehr ver­füg­bar sind. Die Bun­des­ju­stiz­mi­ni­ste­rin ist gefor­dert, die deut­sche Rats­prä­si­dent­schaft zu nut­zen, um die Wie­der­be­le­bung der Ver­kehrs­da­ten­spei­che­rung auf euro­päi­scher Ebe­ne auf die Tages­ord­nung zu brin­gen. Der Schutz unse­rer Kin­der dul­det kei­nen Aufschub.“

Eisen­reich abschlie­ßend an Gene­ral­staats­an­walt Janov­sky und Ober­staats­an­walt Goger gerich­tet: „Ihnen und den Ermitt­le­rin­nen und Ermitt­lern des ZKI gilt mein gro­ßer Dank. Mit gro­ßem Ein­satz neh­men Sie im Inter­net täg­lich ent­schlos­sen den Kampf gegen Kin­des­miss­brauch und Kin­der­por­no­gra­fie auf und zei­gen damit, dass der Schutz der Kin­der in Bay­ern höch­ste Prio­ri­tät hat.“