Kon­troll­ak­ti­on zur Ein­hal­tung der Mas­ken­pflicht im ÖPNV

Symbolbild Polizei

Mit­tel­fran­ken (ots) – Auf­grund der anhal­tend hohen Infek­ti­ons­zah­len führt das Poli­zei­prä­si­di­um Mit­tel­fran­ken vom 01. Sep­tem­ber bis 04. Sep­tem­ber erneut eine Schwer­punkt­kon­trol­le zur Ein­hal­tung der Mas­ken­pflicht im Bereich des Öffent­li­chen Per­so­nen­nah­ver­kehrs (ÖPNV) durch. Unter­stützt wer­den die mit­tel­frän­ki­schen Beam­ten dabei von Kräf­ten der Baye­ri­schen Bereit­schafts­po­li­zei und Mit­ar­bei­tern der VAG Nürnberg.

In Zei­ten erneut ange­stie­ge­ner Coro­na-Fall­zah­len ist es im öffent­li­chen Per­so­nen­nah­ver­kehr beson­ders wich­tig, dass ein Mund-Nase-Schutz getra­gen wird, um Infek­tio­nen zu ver­hin­dern, da sich hier vie­le frem­de Per­so­nen begeg­nen und der Min­dest­ab­stand oft nicht ein­ge­hal­ten wer­den kann. Eine Mas­ke hilft aller­dings nur dann, wenn sie kor­rekt über Mund und Nase getra­gen wird.

In Bay­ern ist dies im ÖPNV für alle Fahr­gä­ste ab 6 Jah­ren ver­pflich­tend vor­ge­schrie­ben. Aus­nah­men sind nur aus gesund­heit­li­chen Grün­den und mit einem ärzt­li­chen Attest möglich.

Wer ohne Mas­ke fährt, muss auch mit einer Anzei­ge wegen des Ver­sto­ßes gegen das Infek­ti­ons­schutz­ge­setz rech­nen. Der Buß­geld­ka­ta­log für Ver­stö­ße gegen die Coro­na-Auf­la­gen sieht hier­bei ein Buß­geld von inzwi­schen 250 Euro vor.

Auch nach der Schwer­punkt­ak­ti­on wird die mit­tel­frän­ki­sche Poli­zei ver­stärkt auf die Ein­hal­tung der Mas­ken­pflicht im öffent­li­chen Nah­ver­kehr ach­ten. Das Poli­zei­prä­si­di­um Mit­tel­fran­ken appel­liert erneut an die Ver­nunft der Fahr­gä­ste: Nie­mand hat Freu­de am Tra­gen einer All­tags­mas­ke. Den­noch hilft die Mas­ke Infek­tio­nen vorzubeugen.