Töd­li­cher Streit in Fich­tel­berg – Unter­brin­gungs­be­fehl gegen 84-Jährigen

Symbolbild Polizei

Gemein­sa­me Pres­se­er­klä­rung des Poli­zei­prä­si­di­ums Ober­fran­ken und der Staats­an­walt­schaft Bayreuth

FICH­TEL­BERG, LKR. BAY­REUTH. Nach­dem er am Frei­tag­abend im Streit sei­nen Schwie­ger­sohn mit einem Mes­ser töd­lich ver­letzt hat­te, erging nach Ermitt­lun­gen der Kri­mi­nal­po­li­zei Bay­reuth und auf Antrag der Staats­an­walt­schaft Bay­reuth Unter­brin­gungs­be­fehl gegen den 84-jäh­ri­gen Tatverdächtigen.

Gegen 20.45 Uhr gerie­ten die Fami­li­en­mit­glie­der in dem Wohn­haus in Fich­tel­berg zunächst in einen ver­ba­len Streit. In des­sen Ver­lauf ver­letz­te der 84-Jäh­ri­ge sei­nen 65 Jah­re alten Schwie­ger­sohn mit einem Mes­ser­stich in die Brust lebens­ge­fähr­lich. Alle Bemü­hun­gen der Ret­tungs­kräf­te, die inner­halb kür­ze­ster Zeit vor Ort waren, blie­ben ver­ge­bens. Poli­zi­sten nah­men den Tat­ver­däch­ti­gen in dem Mehr­fa­mi­li­en­haus vor­läu­fig fest. Er kam anschlie­ßend in eine Klinik.

Kri­mi­nal­be­am­te über­nah­men die Ermitt­lun­gen und Spu­ren­si­che­rungs­maß­nah­men vor Ort. Der Lei­ten­de Ober­staats­an­walt der Staats­an­walt­schaft Bay­reuth mach­te sich dort ein Bild von dem Tat­ge­sche­hen. Auf sei­ne Anord­nung wur­de auch ein Ver­tre­ter der Rechts­me­di­zin hin­zu­ge­zo­gen. Ein Kri­sen­in­ter­ven­ti­ons­team küm­mer­te sich um die Familienangehörigen.

Nach ärzt­li­cher Begut­ach­tung des 84-Jäh­ri­gen erging am Sams­tag­mit­tag auf Antrag der Staats­an­walt­schaft Bay­reuth Unter­brin­gungs­be­fehl gegen ihn. Beam­te brach­ten den Mann anschlie­ßend in ein Bezirkskrankenhaus.