Bay­reuth: Gericht stellt will­kür­li­che Aus­gren­zung der AfD-Grup­pe im Stadt­rat fest

Pres­se­mit­tei­lung der AfD Bayreuth:

Mit Beschluss des Ver­wal­tungs­ge­richts Bay­reuth vom 27.08.2020 wird der Stadt­rat ver­pflich­tet, über die Ver­tei­lung der Sit­ze in den Aus­schüs­sen mit elf oder mehr Mit­glie­dern erneut zu ent­schei­den. Die AfD-Grup­pe, bestehend aus den Stadt­rä­ten Tina Seyffert-Rein­hold und Tobi­as Mat­thi­as Peter­ka, hat­te nach der Kom­mu­nal­wahl am 15.03.2020 gerügt, dass die übri­gen Par­tei­en durch Trick­se­rei­en in der Geschäfts­ord­nung eine syste­ma­ti­sche Aus­gren­zung demo­kra­tisch gewähl­ter Man­dats­trä­ger betrei­ben und den Wäh­ler­wil­len grob miss­ach­ten, weil sie ein ech­tes Mit­wir­ken in den Aus­schüs­sen durch die AfD-Ver­tre­ter ver­hin­dern wür­den und dies zugleich als man­geln­des Sich-Ein­brin­gen brandmarken.

Im ver­wal­tungs­ge­richt­li­chen Ver­fah­ren wur­de nun fest­ge­stellt, dass die Sitz­ver­tei­lung betref­fend den Älte­sten­aus­schuss, den Per­so­nal­aus­schuss und den Bau­aus­schuss sowie den Haupt- und Finanz­aus­schuss, den Kul­tur­aus­schuss und Ver­kehrs­aus­schuss wie auch den Kon­zes­si­ons­ver­ga­be­aus­schuss will­kür­lich durch Anwen­dung eines ande­ren Wahl­ver­fah­rens erfolgt ist. Bis zum 15.10.2020 muss sich der Stadt­rat nun erneut mit der The­ma­tik befas­sen und die Aus­schuss­sitz­ver­tei­lung neu berechnen.

„Es ist bedau­er­lich, dass die ande­ren Par­tei­en so wenig Argu­men­te in pet­to haben, dass sie uns durch ille­ga­le Prak­ti­ken aus den Aus­schüs­sen fern­hal­ten woll­ten.“, sagt Peter­ka. Seyffert-Rein­hold ergän­zend: „Selbst wenn nun das Ver­wal­tungs­ge­richt den Machen­schaf­ten der Alt­par­tei­en einen Rie­gel vor­schiebt, bleibt dies ein Angriff auf den Wäh­ler­wil­len und demo­kra­ti­sche Spiel­re­geln, der nicht so ein­fach aus­ge­blen­det wer­den darf.“