Forch­hei­mer Ein­woh­ner­mel­de­amt öff­net sei­ne Türen ab dem 01.09.2020

Das Einwohnermeldeamt in der Sattlertorstraße 5 in Forchheim. Foto: Stadt Forchheim

Das Ein­woh­ner­mel­de­amt in der Satt­ler­tor­stra­ße 5 in Forch­heim. Foto: Stadt Forchheim

Ab dem 01. Sep­tem­ber 2020 öff­net das Ein­woh­ner­mel­de­amt der Stadt Forch­heim in der Satt­ler­tor­stra­ße 5 wie­der ohne vor­he­ri­ge Ter­min­ver­ga­be sei­ne Türen für den Par­tei­ver­kehr. Die übli­chen Publi­kums­ver­kehrs­zei­ten (auch bei der tele­fo­ni­schen Erreich­bar­keit) sind:

  • Mon­tag bis Mitt­woch: 08:00 bis 12:00 Uhr
  • Don­ners­tag: 08:00 bis 17:30 Uhr (durch­ge­hend)
  • Frei­tag: 08:00 bis 12:00 Uhr

Die Öff­nung für Publi­kums­ver­kehr gilt aus­drück­lich nicht für die wei­te­ren Ämter und Refe­ra­te der Stadt­ver­wal­tung Forch­heim. Hier ist nach dem bis­he­ri­gen Ver­fah­ren ein per­sön­li­cher Besuch nur nach vor­he­ri­ger Ter­min­ver­ein­ba­rung möglich.

Zum Schutz der Bürger*innen, sowie der städ­ti­schen Mitarbeiter*innen wäh­rend der Coro­na-Pan­de­mie muss nach wie vor – auch beim Besuch des Ein­woh­ner­mel­de­am­tes – das For­mu­lar „For­mu­lar für Par­tei­ver­kehr wäh­rend Coro­na-Pan­de­mie“ vor Ein­lass voll­stän­dig aus­ge­füllt und unter­schrie­ben aus­ge­hän­digt wer­den. Das For­mu­lar ist vor Ort oder über die Städ­ti­sche Home­page www​.forch​heim​.de erhältlich.

Zusätz­lich müs­sen alle wäh­rend ihres Auf­ent­halts im gesam­ten War­te- und Schal­ter­be­reich eine Mund-Nase-Bedeckung tragen.

Die Stadt Forch­heim bit­tet dar­um, die­se neue Rege­lung bei der Pla­nung des Behör­den­gan­ges zu berück­sich­ti­gen und sich – zumin­dest in den Anfangs­zei­ten der Wie­der­öff­nung – auf evtl. län­ge­re War­te­zei­ten einzustellen.