Tipps & Tricks: Füh­rungs­zeug­nis­se oder Urkun­den online bean­tra­gen – Dubio­se Dienst­lei­ster kas­sie­ren extra ab

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Die Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern rät, sich an offi­zi­el­le Web­sei­ten zu halten

Vie­le Behör­den bie­ten die Mög­lich­keit, offi­zi­el­le Doku­men­te im Inter­net zu bean­tra­gen. Dabei ist jedoch Vor­sicht gebo­ten. „Es gibt vie­le Dienst­lei­ster, die dar­auf aus sind, beim Ver­brau­cher extra abzu­kas­sie­ren“, sagt Tat­ja­na Halm, Rechts­exper­tin der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern. Sol­che Anbie­ter lei­ten die Anträ­ge für zum Bei­spiel Füh­rungs­zeug­nis­se oder Geburts­ur­kun­den meist nur an die zustän­di­ge Behör­de wei­ter. Und dafür ver­lan­gen sie zusätz­li­che Kosten. „Häu­fig kommt es vor, dass Ver­brau­cher das gewünsch­te Doku­ment gar nicht erhal­ten. Statt­des­sen bekom­men sie ledig­lich Infor­ma­tio­nen zur Bean­tra­gung“, so Tat­ja­na Halm. Dabei sind die­se Infos kosten­los bei den Behör­den zu erhal­ten. Die Ver­brau­cher­schüt­ze­rin warnt auch vor dem drei­sten Ange­bot, einen Füh­rer­schein online zu erwer­ben ohne Theo­rie- und Pra­xis­stun­den absol­viert zu haben. „Hier kann sich der Ver­brau­cher mög­li­cher­wei­se sogar straf­bar machen.“

Die Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern emp­fiehlt: Wer offi­zi­el­le Doku­men­te online bean­tra­gen möch­te, soll­te auf der Inter­net­sei­te der Stadt oder Gemein­de nach­se­hen, ob die nöti­gen Unter­la­gen online ange­for­dert wer­den kön­nen. So ver­mei­den Ver­brau­cher, am Ende dop­pelt zu zah­len. Wenn bei Ange­bo­ten im Netz unklar ist, ob es sich um eine offi­zi­el­le Web­site han­delt, hilft ein Blick ins Impres­sum. Bei anfal­len­den Gebüh­ren rät die Ver­brau­cher­zen­ta­le Bay­ern, genau dar­auf zu ach­ten, wofür die­se erho­ben wer­den. Bei Dienst­lei­stern ist dies oft erst aus den All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen ersichtlich.