Aus der Gau­städ­ter Leser­post: „Bür­ger­Block bean­tragt, Gefähr­dung zu legalisieren“

leserbrief-symbolbild

Sehr geehr­te Damen und Herren!

Einen fahr­bahn­be­glei­ten­den Rad­weg zu benut­zen, ist unfall­träch­ti­ger als auf der Fahr­bahn zu radeln. Im Strecken­ver­lauf ist die Zahl der Unfäl­le vor allem mit Fuß­gän­gern und Auto­tü­ren deut­lich höher. An Kreu­zun­gen, Ein­mün­dun­gen und Zufahr­ten miß­ach­ten vie­le Kraft­fah­rer das Vor­fahrts­recht der Radler.

Die­ser Erkennt­nis fol­gend, war die gene­rel­le Rad­weg­be­nut­zungs­pflicht seit Okto­ber 1997 aus der Stra­ßen­ver­kehrs-Ord­nung gestri­chen wor­den. Nur in begrün­de­ten Ein­zel­fäl­len, zur Abwen­dung einer durch die Ört­lich­keit beding­ten, das nor­ma­le Maß erheb­lich über­stei­gen­den Gefah­ren­la­ge durf­te das mit der Benut­zungs­pflicht ver­bun­de­ne Fahr­bahn­ver­bot nach sorg­fäl­ti­ger Prü­fung ange­ord­net wer­den. Selbst dann war es nur zuläs­sig, wenn die Gefahr nicht anders abzu­weh­ren war und der Rad­weg defi­nier­ten Qua­li­täts- und Sicher­heits­kri­te­ri­en gerecht wurde.

Zwar ist es der Auto­lob­by gelun­gen durch­zu­set­zen, daß Außer­orts­rad­we­ge inzwi­schen wie­der benut­zungs­pflich­tig sein dür­fen, wenn dies nicht aus Sicher­heits­grün­den gebo­ten ist. Und um Qua­li­tät der Rad­we­ge haben sich vie­le Stra­ßen­bau- und Ver­kehrs­be­hör­den ohne­hin nie geschert. Inner­orts aber gilt die 1997 ein­ge­führ­te Rechts­la­ge nach wie vor – was (nicht nur) in und um Bam­berg auch fast nie­man­den kümmert.

Noch gefähr­li­cher als Rad­fah­ren auf fahr­bahn­be­glei­ten­den Rad­we­gen aber ist der Wech­sel­vor­gang vom Rad­weg auf die Fahr­bahn oder (ver­bo­te­ner­wei­se) den Geh­weg. Dies wur­de in Bam­berg auf dra­sti­sche Wei­se deut­lich, als der (alles ande­re als hoch­wer­ti­ge oder gar siche­re) Rad­weg ent­lang der Lan­gen Stra­ße ab der Ein­mün­dung der Hel­ler­stra­ße gekappt wor­den war und die Stadt rea­li­täts­ver­ges­sen mein­te, das Reiß­ver­schluß­prin­zip wer­de für die unpro­ble­ma­ti­sche Mischung der Ver­kehrs­ar­ten sorgen.

Blockier­te Rad­we­ge, Rad­fahr­strei­fen, irre­füh­rend so genann­te „Schutz­strei­fen“ und Geh­stei­ge, die viel­fach sogar den Wech­sel auf die Fahr­bahn erzwin­gen, sind in Bam­berg aller­dings all­täg­li­che Nor­ma­li­tät. Falsch­par­ker, Müll- und Wert­stoff­ton­nen, Sperr­müll, Lie­fer­fahr­zeu­ge und Lade­gut behin­dern den Rad- wie den Fuß­ver­kehr über­all in der Stadt. „Beson­ders betrof­fen sind Kin­der und Senio­ren­In­nen, die in beson­de­rem Maße auf siche­re Fuß­ver­kehrs­que­run­gen ange­wie­sen sind. … Heu­te wer­den Kin­der auf ihrem Weg zur Schu­le oder Frei­zeit­ein­rich­tun­gen jedoch oft gefähr­det, wenn … ein falsch par­ken­des Auto die Sicht ver­sperrt“ (Erlass zur Über­wa­chung und Sank­tio­nie­rung von Ord­nungs­wid­rig­kei­ten im ruhen­den Ver­kehr, 11. Mai 2020, Mini­ste­ri­um für Ver­kehr des Lan­des Baden-Würt­tem­berg). Eine Ahn­dung des Fehl­ver­hal­tens ist nahe­zu nie fest­zu­stel­len – der Park­über­wa­chungs­dienst kon­zen­triert sich augen­schein­lich auf die bewirt­schaf­te­ten Stell­plät­ze (Gebüh­ren­pflicht, Park­schei­be, Bewoh­ner­par­ken). Die Poli­zei hin­ge­gen schrei­tet offen­bar nur ein, wenn moto­ri­sier­ter Ver­kehr beein­träch­tigt wird.

Jetzt ist zu lesen, daß der Bam­ber­ger­Bür­ger­Block bean­tragt hat, die Behin­de­rung und Gefähr­dung der Fuß­gän­ger und Rad­fah­rer qua­si zu lega­li­sie­ren (www​.wie​sent​bo​te​.de/​2​0​2​0​/​0​8​/​1​0​/​b​a​m​b​e​r​g​-​a​n​t​r​a​g​-​d​e​r​-​b​b​b​-​f​r​a​k​t​i​o​n​-​k​e​i​n​e​-​b​e​h​i​n​d​e​r​u​n​g​-​f​u​e​r​-​g​e​s​c​h​a​e​f​t​s​t​r​e​i​b​e​n​de/; Frän­ki­scher Tag Bam­berg-Stadt vom 21. August 2020). Indem die Stadt­rä­te Lie­fer­fahr­zeu­ge auf Geh- und Rad­weg statt auf der Fahr­bahn hal­ten las­sen wol­len, erklä­ren sie unmo­to­ri­siert mobi­le Men­schen zu Ver­kehrs­teil­neh­mern zwei­ter Klas­se, die kei­ner­lei Anspruch auf freie, siche­re Wege erhe­ben dür­fen „Das Par­ken auf Geh- und Rad­we­gen zwingt die betrof­fe­nen Fuß­gän­ge­rIn­nen und Rad­fah­re­rIn­nen zudem häu­fig auf viel befah­re­ne Stra­ßen aus­zu­wei­chen. Dies ist beson­ders dann eine star­ke Beein­träch­ti­gung, wenn zum Bei­spiel Kin­der­wa­gen oder Geh­hil­fen manö­vriert wer­den müs­sen. Vie­ler­orts ist das Bege­hen der Stra­ße mit einem erheb­li­chen Gefah­ren­po­ten­ti­al ver­bun­den. … Falsch­par­ken ist nicht nur gefähr­lich, son­dern behin­dert oft­mals auch den Ver­kehr mit umwelt­freund­li­chen Ver­kehrs­mit­teln“ (Erlass BW, s.o.!).

Zudem ist der Unter­bau vie­ler Geh- und Rad­we­ge der Bela­stung durch schwe­re Kraft­fahr­zeu­ge gar nicht gewach­sen. Neben all­mäh­lich auf­tre­ten­den Uneben­hei­ten, Ver­wer­fun­gen, Stol­per­fal­len und Boden­ver­dich­tun­gen (Wur­zel­werk des Stra­ßen­be­gleit­grüns) droht die Schä­di­gung dort ver­leg­ter Lei­tun­gen und Rohre.

Der Vor­stoß der Frak­ti­on erweist sich, wenig über­ra­schend, als undurch­dach­ter, popu­li­sti­scher Win­kel­zug zur Bedie­nung ein­schlä­gi­ger Kli­en­telin­ter­es­sen. Wäh­rend andern­orts die Durch­set­zung gel­ten­den Rechts zum Schutz vor allem der schwä­che­ren Ver­kehrs­teil­neh­mer for­ciert wird (www​.fuss​-ev​.de/​?​v​i​e​w​=​a​r​t​i​c​l​e​&​i​d​=​7​8​8​:​f​a​l​s​c​h​p​a​r​k​e​r​-​a​k​t​i​v​e​s​-​l​a​n​d​-​m​a​u​e​r​n​d​e​-​s​t​a​e​d​t​e​&​c​a​t​i​d​=83), for­dern in Bam­berg gewähl­te Ver­tre­ter dazu auf, eben die­ses groß­zü­gig zu mißachten.

Mit freund­li­chen Grüßen
Wolf­gang Bönig