Bam­ber­ger „Cau­sa Bay­er­lein“ sorgt auch wei­ter­hin für Schlagzeilen

Pres­se­mit­tei­lung der CSU/­BA-Frak­ti­on:

Müs­sen die Bil­der an die Erben zurück­ge­ge­ben werden?

Das öffent­li­che Inter­es­se wächst in der „Cau­sa Bay­er­lein“, seit dar­über nach­ge­dacht wird, ob auch der Name „Fritz-Bay­er­lein-Weg“ im Berg­ge­biet getilgt wer­den soll. Die CSU/­BA-Frak­ti­on hat des­halb an Ober­bür­ger­mei­ster Andre­as Star­ke einen Antrag gestellt, um die frü­he­re Posi­ti­on der Stadt zu Bay­er­lein und ins­be­son­de­re die Rechts­la­ge zum Nach­lass des Künst­lers zu klä­ren. Für die Frak­ti­on ver­tritt Dr. Franz-Wil­helm Hel­ler die Ansicht, dass man zumin­dest wis­sen soll­te, „was über­haupt der Anlass war, dass eine Stra­ße nach Fritz Bay­er­lein benannt wor­den ist“. Nach sei­ner Erin­ne­rung sei damals die Stra­ße so benannt wor­den, „weil man Bay­er­lein damit post­hum Dank­bar­keit erwei­sen woll­te“. Nach Erin­ne­rung von Hel­ler habe Fritz Bay­er­lein sei­nen gesam­ten künst­le­ri­schen Nach­lass der Stadt Bam­berg ver­macht. Er glau­be sich erin­nern zu kön­nen, dass die Zuwen­dung mit der Auf­la­ge ver­bun­den gewe­sen sei, dass die Bil­der der Öffent­lich­keit zur Besich­ti­gung zugäng­lich gemacht wer­den sol­len. Dies gel­te es jetzt zu klären.

Der CSU/­BA-Antrag ver­langt des­halb, den Sit­zungs­vor­trag für die dama­li­ge Stadt­rats­sit­zung in Kopie vor­zu­le­gen, mit dem die Stra­ßen­be­nen­nung „Fritz-Bay­er­lein-Weg“ vor­be­rei­tet wor­den sei. Zudem sol­le dar­ge­legt wer­den, wie vie­le und wel­che Bil­der des ver­stor­be­nen Fritz Bay­er­lein sich im Gewahr­sam der Stadt Bam­berg bzw. ihrer Insti­tu­tio­nen befin­den. Auch die Nach­lass­ak­ten nach dem ver­stor­be­nen Fritz Bay­er­lein sol­len bei­gezo­gen wer­den, um zu klä­ren, zu wel­chen Bedin­gun­gen die Stadt die Bil­der nach dem Tod Bay­er­leins erhal­ten habe und ob die Stadt even­tu­el­len Auf­la­gen nach­ge­kom­men sei.

Hel­ler argu­men­tiert wei­ter, dass es rich­tig sein mag und gesche­hen kann, „die ver­ach­tungs­wür­di­ge poli­ti­sche Über­zeu­gung“ von Bay­er­lein aus dem kol­lek­ti­ven Gedächt­nis zu löschen oder ihn post­hum „zur Rechen­schaft zu ziehen“.

Dann habe aber die Stadt Bam­berg kon­se­quen­ter­wei­se schon aus mora­li­schen Grün­den die ihr per Erb­schaft oder per Ver­mächt­nis zuge­kom­me­ne Samm­lung der Bil­der Bay­er­leins unver­züg­lich an die Erben zurück­zu­ge­ben. Und dies natür­lich ohne jed­we­de Ent­schä­di­gung. Allen­falls bei den zwei gro­ßen aus dem Sit­zungs­saal ent­fern­ten Bil­dern könn­te an eine Ein­la­ge­rung oder einen Ver­kauf gedacht wer­den, weil die Stadt damals die­se bei­den Bil­der für je 2000 Reichs­mark von Bay­er­lein gekauft habe.

Der Vor­sit­zen­de der CSU/­BA-Stadt­rats­frak­ti­on, Peter Nel­ler, beton­te, dass man das The­ma Ergeb­nis offen ange­he, dass es aber zwin­gend not­wen­dig erschei­ne, alle Fak­ten zu recher­chie­ren, ehe – unvor­be­rei­tet – eine „Umbe­nen­nung des Fritz-Bay­er­lein-Wegs“ ange­gan­gen wer­de. Und außer­dem sei die Fra­ge des Ver­bleibs der Samm­lung der Bay­er­lein-Bil­der bei der Stadt Bam­berg auch unab­hän­gig von der Umbe­nen­nung der Stra­ße zu behan­deln, nach­dem sich die Stadt Bam­berg durch den jüngst mehr­heit­lich gefass­ten Stadt­rats­be­schluss, vor allen Din­gen durch sei­ne Begrün­dung, klar von Fritz Bay­er­lein und auch sei­nen künst­le­ri­schen Wer­ken distan­ziert habe.

Ursu­la Redler