Antrag der Bam­ber­ger BBB-Frak­ti­on: „Kei­ne Behin­de­rung für Geschäftstreibende“

Bam­bergs Gewer­be­trei­ben­de benö­ti­gen Schutz und Unter­stüt­zung bei Aus­übung ihres Geschäfts­be­trie­bes. Dies war Grund­la­ge für einen Antrag der Stadt­rats­frak­ti­on „Bam­ber­ger Bür­ger­block“ (BBB) an Ober­bür­ger­mei­ster Star­ke. Kon­kret for­dert die BBB-Frak­ti­on, dass es wei­ter­hin jedem Geschäft mög­lich ist, unmit­tel­bar vor dem Betrieb mit einem Lie­fer­fahr­zeug zu hal­ten. Wenn dadurch kurz­zei­tig ein Geh- oder Rad­weg belegt wer­den muss, soll der Park­über­wa­chungs­dienst Nach­sicht üben. Die Stadt­rä­te Hans-Jür­gen Eich­fel­der und Andre­as Trif­fo beto­nen in ihren Antrag, dass es für die Geschäfts­leu­te nicht zumut­bar ist, schwe­re Ware über ver­hält­nis­mä­ßig wei­te Wege zu tra­gen, was im Resul­tat eine Behin­de­rung des Betrie­bes dar­stellt. Somit dür­fen bau­li­che Ver­än­de­run­gen nur so erfol­gen, dass die­se kei­ne Nach­tei­le für die Lade­tä­tig­keit an Geschäf­ten zur Fol­ge haben.

Antrag Geschäfts­trei­ben­de Verkehr

Andre­as Trif­fo (Namens der Frak­ti­on BBB)

-Stadt­rat-