DLRG Mit­tel­fran­ken: „Min­de­stens 192 Ertrun­ke­ne seit Jah­res­be­ginn in Deutschland“

DLRG-Mitglieder bei der Schwimmausbildung. Foto: DLRG
DLRG-Mitglieder bei der Schwimmausbildung. Foto: DLRG

Bay­ern nach wie vor trau­ri­ger Spit­zen­rei­ter – aber nur 1 Fall in Mittelfranken

In den ersten sie­ben Mona­ten des Jah­res 2020 sind in deut­schen Gewäs­sern min­de­stens 192 Men­schen ertrun­ken. Das sind erfreu­li­cher­wei­se 63 weni­ger als im Jahr davor. Die­se Zah­len gab die Deut­sche Lebens-Ret­tungs-Gesell­schaft (DLRG) am Don­ners­tag bekannt. „Man kann es nicht oft genug sagen: Die Zahl der Ertrun­ke­nen ist nun sehr wet­ter­ab­hän­gig. Der Früh­ling und die ersten Som­mer­mo­na­te in die­sem Jahr waren bis­lang doch eher ver­hal­ten und das spie­gelt sich in den erfass­ten Zah­len wider“, erklär­te Achim Wie­se, Pres­se­spre­cher der DLRG Bun­des­ver­band. Von den 192 deutsch­land­weit ertrun­ke­nen Per­so­nen sind im Län­der­ver­gleich in Bay­ern mit 35 Fäl­len (-32 im Ver­gleich zum Vor­jahr) die mei­sten Opfer zu bekla­gen, gefolgt von Nord­rhein-West­fa­len mit 26 (-15) und Nie­der­sach­sen mit 24 (-4). Im bay­ern­wei­ten Ver­gleich kommt Mit­tel­fran­ken mit einem töd­li­chen Unglücks­fall im Groß­raum Erlan­gen noch ganz gut weg.

Kei­ne Ver­än­de­rung gibt es hin­ge­gen bei den Orten, an denen Men­schen zumeist ertrin­ken. So ereig­nen sich die mei­sten Unfäl­le noch immer im Bin­nen­land – ins­be­son­de­re an unge­si­cher­ten Bade­stel­len. Min­de­stens 90 Pro­zent kamen dort ums Leben. 76 von ihnen star­ben in Flüs­sen, 75 in Seen und Tei­chen, neun in einem Bach, fünf in einem Gra­ben, vier in einem Kanal und drei in Hafen­becken. Hin­zu kom­men zwei Todes­fäl­le in Pools und vier in son­sti­gen Gewäs­sern wie z.B. Rückhaltebecken.

„An Flüs­sen, Seen und Tei­chen sind in den wenig­sten Fäl­len Ret­tungs­schwim­mer im Ein­satz. Wir beto­nen immer wie­der unse­re Bereit­schaft, mit Kom­mu­nen oder Land­krei­sen zusam­men­zu­ar­bei­ten. Ein simp­les Bade­ver­bots­schild reicht eben nicht aus, um Men­schen vor dem Sprung ins unbe­wach­te und vor allem unbe­kann­te Gewäs­ser abzu­hal­ten“, mahnt Wie­se. In Schwimm­bä­dern fan­den mit vier Bade­gä­sten ver­gleichs­wei­se weni­ge den nas­sen Tod.

Aus die­sem Grund hat der SPD-Frak­ti­ons­spre­cher Arif Taş­de­len eine Auf­klä­rungs­kam­pa­gne von der baye­ri­schen Regie­rung gefor­dert. „Der Groß­teil der Bade­un­fäl­le pas­siert an unge­si­cher­ten Bade­stel­len. Der Frei­staat muss hier die not­wen­di­gen finan­zi­el­len Mit­tel zur Ver­fü­gung stel­len und die DLRG unter­stüt­zen, damit an den hei­ßen Tagen mög­lichst alle Bade­ge­wäs­ser beauf­sich­tigt wer­den kön­nen“, so Taş­de­len in sei­ner Pres­se­er­klä­rung vom 06.08.2020.

Die mei­sten Ertrin­kungs­un­fäl­le kön­nen jedoch durch eine fun­dier­te Schwimm­aus­bil­dung vor­ge­beugt wer­den. Hier­für braucht es jedoch geöff­ne­te und ent­spre­chend aus­ge­stat­te­te Schwimm­bä­der. Seit dem 08.06.2020 dür­fen in Bay­ern die Frei­bä­der wie­der ihre Türen öff­nen, am 22.06.2020 erhiel­ten die Hal­len­bä­der die Erlaub­nis zur Öff­nung sei­tens der baye­ri­schen Regierung.

Lei­der hat sich dies in der Rea­li­tät nicht umset­zen las­sen, denn nur knapp die Hälf­te der mit­tel­frän­ki­schen Glie­de­run­gen konn­te bis­her ihren Trai­nings­be­trieb wie­der aufnehmen.

Die Hal­len­bä­der inkl. Lehr­schwimm­becken sind aus wirt­schaft­li­chen Grün­den nahe­zu kom­plett geschlos­sen, die Frei­bä­der zwar geöff­net, aber nicht über­all ist auch die Bereit­schaft sei­tens der Bad­be­trei­ber vor­han­den, Was­ser­flä­che für die Ver­ei­ne zur Ver­fü­gung zu stel­len. Dort wo unse­re Glie­de­run­gen ein Aktiv­en­trai­ning abhal­ten kön­nen, geschieht dies meist zu spä­ter Stun­de, wenn die öffent­li­chen Bade­gä­ste die Bade­an­stalt bereits ver­las­sen haben. Dar­über hin­aus wur­den auf­grund der Dop­pel­bahn­re­ge­lung die Was­ser­flä­che hal­biert und eine Per­so­nen­be­schrän­kung festgesetzt.

Ein Aus­bil­dungs­be­trieb im Anfän­ger­schwim­men fand bis­her auf­grund der geschlos­se­nen Lehr­schwimm­becken und der Kon­takt­be­schrän­kun­gen gar nicht statt. Dies zieht eine Viel­zahl Kin­der ohne Schwimm­kennt­nis­se nach sich, die ver­mut­lich nicht mehr auf­ge­holt wer­den kann. Die DLRG Bay­ern arbei­tet zwar an einem Kon­zept zur Wie­der­auf­nah­me des Aus­bil­dungs­be­trie­bes, aber dies setzt eben geöff­ne­te Schwimm­bä­der voraus.

Eine ein­dring­li­che Bit­te geht daher an alle Bad­be­trei­ber ihre Schwimm­hal­len inkl. Lehr­schwimm­becken nach den Som­mer­fe­ri­en wie­der für die Ver­ei­ne und die Schwimm­aus­bil­dung zu öffnen.

Über die DLRG in Mittelfranken

Der Bezirks­ver­band Mit­tel­fran­ken ver­tritt alle 17 mit­tel­frän­ki­schen DLRG Glie­de­run­gen bei der Bezirks­re­gie­rung Mit­tel­fran­ken und beim DLRG LV Bay­ern. Neben der Ver­tre­tungs- und Ver­wal­tungs­auf­ga­be küm­mert er sich eben­falls um Aus­bil­dun­gen, wel­che nicht in ein­zel­nen Orts­ver­bän­den statt­fin­den können.

Mehr Infor­ma­tio­nen unter bez​-mit​tel​fran​ken​.dlrg​.de