IHK Ober­fran­ken warnt vor kri­mi­nel­ler Masche

Unter­neh­men ver­schickt täu­schend echt wir­ken­de Rech­nun­gen vom Amtsgericht

Die IHK für Ober­fran­ken Bay­reuth warnt Unter­neh­men vor gefälsch­ten Rech­nun­gen. 349 Euro ver­langt eine so genann­te „Anord­nen­de Dienst­stel­le Amts­ge­richt Bay­reuth“ für den Ein­trag ins Handelsregister.

Ins Visier genom­men wer­den Unter­neh­men, die kürz­lich ins Han­dels­re­gi­ster ein­ge­tra­gen wur­den oder dort Ände­run­gen vor­ge­nom­men haben. Das Schrei­ben mit dem Baye­ri­schen Lan­des­wap­pen weist das Amts­ge­richt Bay­reuth als „anord­nen­de Dienst­stel­le“ aus und soll offen­sicht­lich sug­ge­rie­ren, es han­delt sich um eine Kosten­rech­nung des Amts­ge­richts. Auch ande­re Amts­ge­rich­te wer­den als Absen­der abgegeben.

„Kosten­rech­nun­gen für Han­dels­re­gi­ster­ein­tra­gun­gen in Ober­fran­ken wer­den aus­schließ­lich von der zustän­di­gen Lan­des­ju­stiz­kas­se ver­schickt“, macht IHK-Juri­stin Ursu­la Krauß deut­lich, Ansprech­part­ne­rin für Wett­be­wer­be­recht. „Den Ori­gi­nal­rech­nun­gen bei­gefügt ist auch eine Rechts­be­helfs­be­leh­rung, die den gefälsch­ten Rech­nun­gen fehlt.“ Sie ver­weist außer­dem auf die im Schrei­ben ange­ge­be­ne Tele­fon­num­mer mit der Düs­sel­dor­fer Vor­wahl 0211. „Wer dort anruft, lan­det ver­meint­lich bei der ‚Ser­vice­stel­le des gemein­sa­men Regi­ster­por­tals der Län­der‘ und erfährt, dass lei­der alle Lei­tun­gen belegt sind.“

Zur Bekämp­fung von unlau­te­ren und kri­mi­nel­len Machen­schaf­ten arbei­tet die IHK-Orga­ni­sa­ti­on eng mit dem Deut­schen Schutz­ver­band zur Bekämp­fung von Wirt­schafts­kri­mi­na­li­tät e.V. zusam­men, der ent­spre­chen­de straf­recht­li­che Schrit­te ein­ge­lei­tet hat.