Bamberg/​Bayreuth: Mut­maß­li­cher Betrei­ber des Dark­net-Dro­gen­shops „Lenas Bio­la­den“ festgenommen

Symbolbild Polizei

BAM­BER­G/­BAY­REUTH/­NEU-ULM. Nach inten­si­ven und fast zwei­jäh­ri­gen Ermitt­lun­gen der bei der Gene­ral­staats­an­walt­schaft Bam­berg errich­te­ten Zen­tral­stel­le Cyber­crime Bay­ern und der Kri­mi­nal­po­li­zei­in­spek­ti­on mit Zen­tral­auf­ga­ben Ober­fran­ken (KPI/Z) gegen die Betrei­ber des Dark­net-Dro­gen­shops „Lenas Bio­la­den“ wur­den im Juli die bei­den mut­maß­li­chen Betrei­ber festgenommen.

Der Zusatz „Bio“ belebt das Geschäft – die­ser Mei­nung waren offen­sicht­lich auch die Betrei­ber eines Dark­net-Dro­gen­shops mit dem Namen „Lenas Bio­la­den“. Über die­sen Shop konn­ten Käu­fer aus ganz Deutsch­land sowie dem benach­bar­ten Aus­land Can­na­bis­pro­duk­te bestel­len, die ihnen dann auf dem Post­weg zuge­stellt wur­den. Die Ermitt­lun­gen star­te­ten im Okto­ber 2018, als die Cyber­crime-Exper­ten der KPI/Z Ober­fran­ken im Rah­men ihrer Initia­ti­ver­mitt­lun­gen auf den Online­shop im Dark­net stie­ßen. Die Aus­wer­tung der vor­han­de­nen Spu­ren führ­te nach Neu-Ulm, von wo aus die Shop­be­trei­ber tau­sen­de Brie­fe mit ver­bo­te­nem Inhalt ver­sand­ten. Unter Han­dels­na­men wie „Lenas Cheese“ oder „Lenas Hawai­i­an Snow“ wur­den zwi­schen Juni 2018 und März 2020 min­de­stens 4 Kilo­gramm Mari­hua­na über „Lenas Bio­la­den“ ver­kauft und ausgeliefert.

Inten­si­ve, wochen­lan­ge Ermitt­lungs­ar­beit vor Ort in enger Zusam­men­ar­beit mit der Kri­mi­nal­po­li­zei mit Zen­tral­auf­ga­ben Schwa­ben Süd-West brach­te die Beam­ten im Jah­re 2019 auf die Spur eines 42-jäh­ri­gen Man­nes aus dem Alb-Donau-Kreis. Im wei­te­ren Ver­lauf kri­stal­li­sier­te sich im Rah­men ope­ra­ti­ver Maß­nah­men ein 31-jäh­ri­ger Mann aus dem Zol­lern­alb­kreis als zwei­ter Tat­ver­däch­ti­ger heraus.

Die Ermitt­lun­gen haben den Tat­ver­dacht erhär­tet, dass die bei­den Män­ner „Lenas Bio­la­den“ gemein­sam betrie­ben haben. Unter Lei­tung der Zen­tral­stel­le Cyber­crime Bay­ern und mit Unter­stüt­zung der Kri­mi­nal­po­li­zei­en aus Ulm und Reut­lin­gen wur­den am 21. Juli 2020 Durch­su­chun­gen an den Wohn­adres­sen der bei­den Beschul­dig­ten durch­ge­führt. Dabei stell­ten die Beam­ten diver­se Beweis­mit­tel, dar­un­ter Ver­packungs­ma­te­ri­al, Mobil­te­le­fo­ne, Com­pu­ter und Spei­cher­me­di­en sowie zur Gewinn­ab­schöp­fung Ver­mö­gens­wer­te wie Bar­geld und Bit­co­ins sicher.

Gegen bei­de Beschul­dig­te ergin­gen auf Antrag der Gene­ral­staats­an­walt­schaft Bam­berg am 22. Juli 2020 Unter­su­chungs­haft­be­feh­le wegen Flucht- und Ver­dun­ke­lungs­ge­fahr. Die bei­den befin­den sich inzwi­schen in unter­schied­li­chen Justiz­voll­zugs­an­stal­ten. Sie sind jeweils meh­re­rer Fäl­le des uner­laub­ten Han­del­trei­bens mit Betäu­bungs­mit­teln in nicht gerin­ger Men­ge drin­gend ver­däch­tig. Das Gesetz sieht dafür Frei­heits­stra­fe von einem bis zu 15 Jah­ren vor.

Die Ermitt­lun­gen und Aus­wer­tun­gen bei der KPI/Z Ober­fran­ken und der Zen­tral­stel­le Cyber­crime Bay­ern dau­ern an, da Anhalts­punk­te für wei­te­re Trans­ak­tio­nen über den Dark­net-Dro­gen­shop in fünf­stel­li­ger Anzahl mit einem Gesamt­um­satz im Mil­lio­nen­be­reich bestehen.