RathausReport der Stadt Erlangen vom 03.08.2020

Kitas: Bayernweite Corona-Regeln sind einzuhalten

Das Stadtjugendamt und die Erlanger Kinder- und Jugendärzte appellieren an die Eltern, die Regelungen des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege zum Besuch von erkrankten Kindern in Kindertageseinrichtungen weiterhin ernst zu nehmen. „Die Ungewissheit, was tatsächlich hinter einer laufenden Nase oder einem Husten steckt, zwingt die Einrichtungen dazu, die Vorgaben des Ministeriums eng auszulegen. Was schon vor Corona notwendig war, nämlich kranke Kinder nicht in die Einrichtung zu schicken, ist derzeit mit wenig Entscheidungsspielraum verbunden“, erklärt Reinhard Rottmann, Leiter des Stadtjugendamtes. Weder Kinderärzte noch die Eltern selbst könnten ihre Kinder nach den geltenden Regeln „gesundschreiben“, heißt es von Seiten der Stadt weiter. „Auch eine Selbsterklärung von Eltern, dass keine Corona-Symptome vorliegen, hilft derzeit nach den bayernweit geltenden Regelungen nicht weiter“, sagt Rottmann.

Ausnahmen sind lediglich bei Kindern mit chronischen Erkrankungen möglich. Die Kinderärzte stellen wiederum klar, dass nicht bei jedem Erkältungssymptom ein Corona-Test angezeigt ist. Am besten sei es, das geeignete Verfahren mit der jeweiligen Praxis zunächst telefonisch abzuklären. Nicht jedes Kind mit einer Erkältung müsse in der Arztpraxis vorgestellt werden. Für die Wiederaufnahme von Kindern in Betreuungseinrichtungen bei normalen Infekten sei kein ärztliches Attest erforderlich. „Kinder- und Jugendärzte können und werden solche Atteste nicht ausstellen“, erklärt die Sprecherin der Erlanger Kinder- und Jugendärzte, Jasmin Pletl-Maar.

„Wir können verstehen, dass Eltern verunsichert sind. Die Situation ist für alle schwierig und wir wollen gemeinsam alles tun, um erneute Kitaschließungen zu vermeiden“, so Rottmann. Das Personal in den Einrichtungen arbeite weit schutzloser als in anderen Bereichen. Bei einem zu lockeren Umgang mit Infekten drohen Engpässe in der Betreuung, eine Einschränkung der Betreuungszeiten oder gar Schließungen. Neben dem Schutz des Personals haben die Einrichtungen auch die Verantwortung für den Schutz der Kinder.

Gleichwohl ist allen Beteiligten bewusst, dass die gegenwärtig geltenden Regeln die Eltern abermals vor große Herausforderungen stellen und teilweise auch zu starr sind. Im Gesundheitsministerium arbeite man derzeit an neuen Kriterien, die auch mit konkreten Empfehlungen für die Einrichtungen verbunden sein sollen, erklärt das Jugendamt. „Wir hoffen auf möglichst klare und nachvollziehbare Vorgaben für den Herbst“, so Rottmann abschließend.

+++++

Gedenken an Heimatvertriebene

Die Vertreter der Millionen Deutschen, die infolge des Zweiten Weltkriegs ihre Heimat verloren hatten, haben am 5. August 1950 die „Charta der Heimatvertriebenen“ unterzeichnet. Der Kreisverband Erlangen des Bundes der Vertriebenen veranstaltet aus Anlass der 70. Wiederkehr dieses Ereignisses am Mittwoch, 5. August, ein Gedenken am Mahnmal der Heimatvertriebenen am Ehrenfriedhof. Einer Einladung dazu folgt Bürgermeister Jörg Volleth.