Rat­haus­Re­port der Stadt Erlan­gen vom 03.08.2020

Kitas: Bay­ern­wei­te Coro­na-Regeln sind einzuhalten

Das Stadt­ju­gend­amt und die Erlan­ger Kin­der- und Jugend­ärz­te appel­lie­ren an die Eltern, die Rege­lun­gen des Baye­ri­schen Staats­mi­ni­ste­ri­ums für Gesund­heit und Pfle­ge zum Besuch von erkrank­ten Kin­dern in Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen wei­ter­hin ernst zu neh­men. „Die Unge­wiss­heit, was tat­säch­lich hin­ter einer lau­fen­den Nase oder einem Husten steckt, zwingt die Ein­rich­tun­gen dazu, die Vor­ga­ben des Mini­ste­ri­ums eng aus­zu­le­gen. Was schon vor Coro­na not­wen­dig war, näm­lich kran­ke Kin­der nicht in die Ein­rich­tung zu schicken, ist der­zeit mit wenig Ent­schei­dungs­spiel­raum ver­bun­den“, erklärt Rein­hard Rott­mann, Lei­ter des Stadt­ju­gend­am­tes. Weder Kin­der­ärz­te noch die Eltern selbst könn­ten ihre Kin­der nach den gel­ten­den Regeln „gesund­schrei­ben“, heißt es von Sei­ten der Stadt wei­ter. „Auch eine Selbst­er­klä­rung von Eltern, dass kei­ne Coro­na-Sym­pto­me vor­lie­gen, hilft der­zeit nach den bay­ern­weit gel­ten­den Rege­lun­gen nicht wei­ter“, sagt Rottmann.

Aus­nah­men sind ledig­lich bei Kin­dern mit chro­ni­schen Erkran­kun­gen mög­lich. Die Kin­der­ärz­te stel­len wie­der­um klar, dass nicht bei jedem Erkäl­tungs­sym­ptom ein Coro­na-Test ange­zeigt ist. Am besten sei es, das geeig­ne­te Ver­fah­ren mit der jewei­li­gen Pra­xis zunächst tele­fo­nisch abzu­klä­ren. Nicht jedes Kind mit einer Erkäl­tung müs­se in der Arzt­pra­xis vor­ge­stellt wer­den. Für die Wie­der­auf­nah­me von Kin­dern in Betreu­ungs­ein­rich­tun­gen bei nor­ma­len Infek­ten sei kein ärzt­li­ches Attest erfor­der­lich. „Kin­der- und Jugend­ärz­te kön­nen und wer­den sol­che Atte­ste nicht aus­stel­len“, erklärt die Spre­che­rin der Erlan­ger Kin­der- und Jugend­ärz­te, Jas­min Pletl-Maar.

„Wir kön­nen ver­ste­hen, dass Eltern ver­un­si­chert sind. Die Situa­ti­on ist für alle schwie­rig und wir wol­len gemein­sam alles tun, um erneu­te Kita­schlie­ßun­gen zu ver­mei­den“, so Rott­mann. Das Per­so­nal in den Ein­rich­tun­gen arbei­te weit schutz­lo­ser als in ande­ren Berei­chen. Bei einem zu locke­ren Umgang mit Infek­ten dro­hen Eng­päs­se in der Betreu­ung, eine Ein­schrän­kung der Betreu­ungs­zei­ten oder gar Schlie­ßun­gen. Neben dem Schutz des Per­so­nals haben die Ein­rich­tun­gen auch die Ver­ant­wor­tung für den Schutz der Kinder.

Gleich­wohl ist allen Betei­lig­ten bewusst, dass die gegen­wär­tig gel­ten­den Regeln die Eltern aber­mals vor gro­ße Her­aus­for­de­run­gen stel­len und teil­wei­se auch zu starr sind. Im Gesund­heits­mi­ni­ste­ri­um arbei­te man der­zeit an neu­en Kri­te­ri­en, die auch mit kon­kre­ten Emp­feh­lun­gen für die Ein­rich­tun­gen ver­bun­den sein sol­len, erklärt das Jugend­amt. „Wir hof­fen auf mög­lichst kla­re und nach­voll­zieh­ba­re Vor­ga­ben für den Herbst“, so Rott­mann abschließend.

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Geden­ken an Heimatvertriebene 

Die Ver­tre­ter der Mil­lio­nen Deut­schen, die infol­ge des Zwei­ten Welt­kriegs ihre Hei­mat ver­lo­ren hat­ten, haben am 5. August 1950 die „Char­ta der Hei­mat­ver­trie­be­nen“ unter­zeich­net. Der Kreis­ver­band Erlan­gen des Bun­des der Ver­trie­be­nen ver­an­stal­tet aus Anlass der 70. Wie­der­kehr die­ses Ereig­nis­ses am Mitt­woch, 5. August, ein Geden­ken am Mahn­mal der Hei­mat­ver­trie­be­nen am Ehren­fried­hof. Einer Ein­la­dung dazu folgt Bür­ger­mei­ster Jörg Volleth.