Bay­ern: Kon­se­quen­tes Han­deln gegen häus­li­che Gewalt und Stalking

Bay­ern geht kon­se­quent gegen häus­li­che Gewalt und Stal­king vor / Justiz­mi­ni­ster Eisen­reich und Innen­mi­ni­ster Herr­mann geben Start­schuss für Pilot­pro­jekt zur Prio­ri­sie­rung von Risi­ko­fäl­len / Eisen­reich und Herr­mann: „Wir las­sen Opfer nicht allein. Gewalt­schutz hat auch in Kri­sen­zei­ten Prio­ri­tät in Bayern“

Bay­erns Justiz­mi­ni­ster Georg Eisen­reich und Innen­mi­ni­ster Joa­chim Herr­mann haben heu­te in Regens­burg den Start­schuss für ein Pilot­pro­jekt zur Prio­ri­sie­rung von Fäl­len häus­li­cher Gewalt und Nach­stel­lun­gen gege­ben. Eisen­reich und Herr­mann: „Wir las­sen die Opfer nicht allein. Gewalt­schutz hat auch in Kri­sen­zei­ten Prio­ri­tät in Bay­ern.“ Das Pro­jekt bün­delt die Kräf­te von Poli­zei und Justiz: Risi­ko­fäl­le sol­len früh­zei­tig erkannt und noch schnel­ler bear­bei­tet wer­den. Justiz­mi­ni­ster Eisen­reich: „Poli­zei und Justiz arbei­ten Hand in Hand. Nur so kön­nen wir Risi­ko­fäl­le früh erken­nen und schnell und kon­se­quent ver­fol­gen. Ziel ist es, die Eska­la­ti­ons­spi­ra­le noch frü­her zu unter­bre­chen und die Opfer so noch bes­ser zu schützen.“

Wie Innen­mi­ni­ster Herr­mann bekräf­tig­te, ergreift die Baye­ri­sche Poli­zei alle recht­lich mög­li­chen Maß­nah­men, um die Opfer von häus­li­cher Gewalt und Stal­king best­mög­lich zu schüt­zen. Als bewähr­te Sofort­maß­nah­men bezeich­ne­te Herr­mann die vor­über­ge­hen­de Woh­nungs­ver­wei­sung des Täters oder die Ver­hän­gung eines Kon­takt­ver­bots. So hat die Baye­ri­sche Poli­zei 2019 in 4.591 Fäl­len einen Platz­ver­weis gegen den Gewalt­tä­ter aus­ge­spro­chen und in 5.137 Fäl­len ein Kon­takt­ver­bot. Außer­dem bie­tet die Baye­ri­sche Poli­zei ein umfang­rei­ches Bera­tungs­an­ge­bot unter ande­rem über die Beauf­trag­ten der Poli­zei für Kri­mi­na­li­täts­op­fer an. Dar­über hin­aus appel­lier­te Herr­mann, bei Ver­dachts­fäl­len nicht weg­zu­schau­en: „Bie­ten Sie den Betrof­fe­nen Hil­fe an! Im Zwei­fel ver­stän­di­gen Sie bit­te sofort die Poli­zei, auch über Not­ruf 110!“

Häus­li­che Gewalt und Stal­king wer­den in Bay­ern kon­se­quent ver­folgt. 2019 wur­den in Bay­ern allei­ne 20.045 Fäl­le Häus­li­cher Gewalt regi­striert (2018: 20.213 Fäl­le). Rund vier Fünf­tel der Tat­ver­däch­ti­gen waren männ­lich. Die Taten reich­ten von Bedro­hun­gen (2019: 3.335 Fäl­le) über Ver­ge­wal­ti­gun­gen (2019: 318 Fäl­le) bis hin zu Tötungs­de­lik­ten (2019: 55 Fäl­le, davon 44 Ver­su­che). Mit dem Pilot­pro­jekt zum Schutz von Opfern häus­li­cher Gewalt und von Nach­stel­lun­gen wol­len Poli­zei und Justiz dafür sor­gen, dass die Täter noch schnel­ler und wir­kungs­vol­ler bestraft wer­den kön­nen. Das Pro­jekt basiert auf einem Kon­zept, das die Staats­an­walt­schat Regens­burg und das Poli­zei­prä­si­di­um Ober­pfalz gemein­sam ent­wickelt haben und seit Anfang Juli 2020 umset­zen. Es kommt bei häus­li­cher Gewalt und Nach­stel­lun­gen in Nähe­ver­hält­nis­sen zur Anwen­dung. Immer häu­fi­ger wer­den auch Amts- und Man­dats­trä­ger – etwa von Reichs­bür­gern bedrängt und ver­folgt – mit zum Teil erheb­li­chen Fol­gen für die Betrof­fe­nen. Die Maß­nah­men im Einzelnen:

  • Feste Ansprech­part­ner für die Bear­bei­tung der Fäl­le bei Poli­zei und Staatsanwaltschaft.
  • Indi­vi­du­el­le Risi­ko­ein­stu­fung nach einem von Poli­zei und Staats­an­walt­schaft erar­bei­te­ten Kri­te­ri­en­ka­ta­log. Indi­ka­to­ren für einen Risi­ko­fall kön­nen z.B. im Bereich häus­li­cher Gewalt sein, wenn das Opfer kon­kre­te Äng­ste vor einer Tötung oder einem Gewalt­de­likt äußert oder der Täter bereits gewalt­tä­tig war.
  • Schnel­les Ver­fah­ren: Risi­ko­fäl­le sowie Nach­stel­lun­gen gegen Amts- und Man­dats­trä­ger wer­den prio­ri­siert bear­bei­tet. Das bedeu­tet: Die Poli­zei über­gibt den „aus­er­mit­tel­ten“ Vor­gang bin­nen maxi­mal sie­ben Tagen an die Staats­an­walt­schaft. Ziel der Staats­an­walt­schaft ist es dann, inner­halb wei­te­rer sie­ben Tage das Ver­fah­ren dem Gericht vorzulegen.

Justiz­mi­ni­ster Eisen­reich: „Mit dem Pro­jekt sen­den wir das kla­re Signal an die Täter: Poli­zei und Justiz grei­fen durch. Die Stra­fe folgt in Bay­ern der Tat auf dem Fuß.“

Hin­weis:

„Wie sich Opfer weh­ren kön­nen“ – Infor­ma­tio­nen dazu, was die Justiz für Opfer von Stal­king, häus­li­cher Gewalt oder sexu­el­ler Nöti­gung tun kann, hat das baye­ri­sche Justiz­mi­ni­ste­ri­um in einer Bro­schü­re zusam­men­ge­stellt: https://www.justiz.bayern.de/media/pdf/broschueren/wie_sich_opfer_wehren_k%C3%B6nnen.pdf.