Land­ge­richt Bam­berg ver­han­delt sexu­el­le Nötigung

Symbolbild Justiz

In der 32. Kalen­der­wo­che 2020 fin­det am Land­ge­richt Bam­berg fol­gen­de (erst­in­stanz­li­che) Haupt­ver­hand­lung in Straf­sa­chen statt: Das Straf­ver­fah­ren gegen den 36-jäh­ri­gen H. wegen sexu­el­ler Nöti­gung am 05.08.2020, 13:30 Uhr, vor der Gro­ßen Straf­kam­mer (Az. 1 KLs 1105 Js 6312/19).

Der Ange­klag­te und die Geschä­dig­te sol­len am Abend des 10. April 2019 zunächst auf einem Rad­weg in Forch­heim gefah­ren und sich auf eine Park­bank gesetzt haben. Der Ange­klag­te soll die Geschä­dig­te dort zum ora­len Geschlechts­ver­kehr auf­ge­for­dert haben, was die Geschä­dig­te abge­lehnt haben soll. Dem Ange­klag­ten liegt zur Last, der Geschä­dig­ten gegen deren erkenn­ba­ren Wil­len sei­nen eri­gier­ten Penis ins Gesicht gedrückt zu haben, die­se bei dem Ver­such weg­zu­ge­hen fest­ge­hal­ten, nach vor­ne auf die Bank geschubst und anschlie­ßend kurz­zei­tig ver­sucht zu haben, sei­nen Fin­ger oder Penis in deren After ein­zu­füh­ren, bis es der Geschä­dig­ten gelang, wegzulaufen.

Das Land­ge­richt hat­te den Ange­klag­ten bereits im Janu­ar 2020 wegen sexu­el­ler Nöti­gung zu einer Frei­heits­stra­fe von 1 Jahr 10 Mona­ten ohne Bewäh­rung ver­ur­teilt sowie die Unter­brin­gung des Ange­klag­ten in einem psych­ia­tri­schen Kran­ken­haus angeordnet.

Auf die Revi­si­on des Ange­klag­ten hat der Bun­des­ge­richts­hof das Ver­fah­ren (bei Auf­recht­erhal­tung des Schuld­spruchs sowie des Straf­aus­spruchs im Übri­gen) zur erneu­ten Ver­hand­lung und Ent­schei­dung über die Fra­ge der Unter­brin­gung des Ange­klag­ten in einem psych­ia­tri­schen Kran­ken­haus sowie über die Fra­ge der Straf­aus­set­zung zur Bewäh­rung an das Land­ge­richt zurückverwiesen.

Bezüg­lich son­sti­ger Fort­set­zungs­ter­mi­ne von bereits frü­her begon­ne­nen erst­in­stanz­li­chen Straf­ver­fah­ren vor dem Land­ge­richt Bam­berg wird auf die frü­he­ren Mit­tei­lun­gen verwiesen.

Orga­ni­sa­to­ri­scher Hin­weis: Der­zeit fin­den auf­grund der „Coro­na-Kri­se“ stren­ge Ein­gangs­kon­trol­len statt. Bei Betre­ten des Gerichts­ge­bäu­des ist eine Selbst­aus­kunft zu COVID- 19 auszufüllen.

Das Selbst­aus­kunfts­form­blatt fin­det sich unter fol­gen­dem Link:

https://​www​.justiz​.bay​ern​.de/​g​e​r​i​c​h​t​e​-​u​n​d​b​e​h​o​e​r​d​e​n​/​o​b​e​r​l​a​n​d​e​s​g​e​r​i​c​h​t​e​/​b​a​m​b​e​rg/

Aus Zeit­er­spar­nis­grün­den kann die­ses im Vor­feld schon aus­ge­druckt, aus­ge­füllt und mit­ge­bracht werden.