VGN-Gre­mi­en beschlie­ßen Maß­nah­men zur Wei­ter­ga­be der Mehrwertsteuersenkung

Befri­ste­tes Aus­set­zen der Tarif­an­pas­sung und Bonus für Abo-Kunden

Die vom Bund im jüng­sten Kon­junk­tur­pa­ket beschlos­se­ne Mehr­wert­steu­er­sen­kung für den Zeit­raum vom 1. Juli bis 31. Dezem­ber 2020 gibt der Ver­kehrs­ver­bund Groß­raum Nürn­berg (VGN) an sei­ne Fahr­gä­ste wei­ter. Aller­dings lässt sich die Redu­zie­rung des Mehr­wert­steu­er­sat­zes von sie­ben auf fünf Pro­zent im ÖPNV nicht so leicht umset­zen, wie etwa im Ein­zel­han­del. Dazu hät­ten die kom­plet­ten Aus­kunfts- und Ver­triebs­sy­ste­me zwei­ma­lig umge­stellt wer­den müs­sen. Von der elek­tro­ni­schen Tarif­aus­kunft über den Onlin­ever­trieb bis hin zu den Fahr­kar­ten­au­to­ma­ten und den Fahr­sch­ein­druckern in allen Bus­sen wäre ein Auf­wand ent­stan­den, der weder wirt­schaft­lich sinn­voll noch in der kur­zen Zeit mach­bar gewe­sen wäre.

Die geän­der­ten Prei­se könn­ten zudem wegen der Run­dung auf 10-Cent-Schrit­te im Auto­ma­ten­ver­kauf nicht umge­setzt wer­den. Hin­zu kommt, dass eine Umstel­lung des Tarifs jeweils eines geneh­mi­gungs­recht­li­chen Ver­fah­rens bedarf. Die Part­ner im VGN haben sich des­halb dar­auf ver­stän­digt, die Mehr­wert­steu­er­sen­kung über einen Kom­ple­men­tär­be­trag an die Kun­den wei­ter­zu­ge­ben. So wird die geplan­te Fahr­preis­er­hö­hung zum 1. Janu­ar 2021 im VGN-Gebiet um ein hal­bes Jahr bis zum 30. Juni 2021 ausgesetzt.

Wei­ter­hin erhal­ten Abo-Kun­den als Dank für ihre Soli­da­ri­tät in der Coro­na-Kri­se einen Bonus. Wer ein Abo für drei, sechs oder zwölf Mona­te oder ein Fir­men-Abo besitzt, erhält für den August ein Upgrade auf das Abo Plus. Damit kann man zu bestimm­ten Zei­ten wei­te­re Per­so­nen oder Fahr­rä­der mit­neh­men. Kun­den, die bereits schon über ein Abo Plus ver­fü­gen, erhal­ten einen Gut­schein­code für ein ver­bund­weit gül­ti­ges Tages-Ticket Plus, der bis Ende Sep­tem­ber ein­ge­löst wer­den kann. Die Kun­den haben dazu bereits Anschrei­ben erhal­ten. Mit die­sen bei­den Aktio­nen folgt der VGN einer Emp­feh­lung des Ver­bands Deut­scher Ver­kehrs­un­ter­neh­mens (VDV). Die befri­ste­te Mehr­wert­steu­er­sen­kung wird vom Volu­men her mehr als aus­ge­gli­chen und kann ohne gro­ßen Umstel­lungs­auf­wand wei­ter­ge­ge­ben werden.