Rat­haus­Re­port Erlan­gen vom 27.07.2020

Ver­bands­aus­schuss-Sit­zung des Zweck­ver­bands StUB

Der Zweck­ver­band Stadt-Umland-Bahn Nürn­berg-Erlan­gen-Her­zo­gen­au­rach lädt am Mitt­woch, 29. Juli, um 15:20 Uhr zur Ver­bands­aus­schuss-Sit­zung in die Geschäfts­stel­le in der Nürn­ber­ger Stra­ße 69 nach Erlan­gen ein. The­men der öffent­li­chen Ver­an­stal­tung sind die Aus­schrei­bung von neu zu beset­zen­den Stel­len, die Ein­lei­tung des Ver­ga­be­ver­fah­rens zur Ver­kehrs­an­la­gen­pla­nung sowie die Lini­en­füh­rung der Stadt-Umland-Bahn im Bereich der Auto­bahn A 73 und ande­res mehr.

*****

Rad- und Fuß­ver­kehr erhal­ten Vorrang

Das Refe­rat für Pla­nen und Bau­en infor­miert: Die Bevor­rech­ti­gung des Fuß- und Rad­we­ge­ver­kehrs auf der Haupt­rad­rou­te Kapel­len­steg – Neu­müh­le – Frie­sen­weg – Neckar­stra­ße vom Erlan­ger Westen Rich­tung Innen­stadt bzw. Süd­stadt mit jewei­li­ger Anbin­dung zur S‑Bahn wird künf­tig noch deut­li­cher. Dazu wer­den die Kreu­zun­gen Neu­müh­le – Damaschke­stra­ße sowie Frie­sen­weg – Schwa­ben­stra­ße in den näch­sten Wochen umge­baut. An der Neu­müh­le auf Höhe Damaschke­stra­ße besteht bereits eine Bevor­rech­ti­gung, die­se wird nun zusätz­lich nach den aktu­el­len Richt­li­ni­en bar­rie­re­frei mit Fuß­gän­ger­über­weg, Tast­bor­den, Boden­in­di­ka­to­ren und ent­spre­chen­der Beleuch­tung eingerichtet.

Im Frie­sen­weg auf Höhe Schwa­ben­stra­ße wird die Bevor­rech­ti­gung für den Rad­ver­kehr durch geän­der­te Bord­stein­füh­rung und roter Rad­weg­be­schich­tung neu ange­legt. Zusätz­lich wer­den bei bei­den Maß­nah­men in Fahrt­rich­tung Ver­kehrs­in­seln oder mar­kier­te Sperr­flä­chen zur Fahr­bahn­ein­en­gung eingerichtet.

An der Kreu­zung Neu­müh­le – Damaschke­stra­ße fin­den die Bau­ar­bei­ten in der Zeit von Mon­tag, 3. August, bis vor­aus­sicht­lich Mon­tag, 7. Sep­tem­ber, statt. Dazu muss der Bereich gesperrt wer­den. Der Fuß­gän­ger- und Rad­ver­kehr wird über den neben­lie­gen­den Park­platz an der Bau­stel­le vor­bei­ge­führt. Die Damaschke­stra­ße ist für den kom­plet­ten KfZ-Ver­kehr gesperrt. Die Umlei­tung, jeweils in Ein­bahn­rich­tung, erfolgt über die Albrecht-Dürer-Stra­ße bzw. Adam-Kraft-Straße.

Der Umbau der Kreu­zung Frie­sen­weg – Schwa­ben­stra­ße erfolgt in der Zeit von Mon­tag, 17. August, bis vor­aus­sicht­lich Mon­tag, 7. Sep­tem­ber. Die Schwa­ben­stra­ße bleibt in die­ser Zeit ein­spu­rig befahr­bar. Der Frie­sen­weg muss jedoch voll gesperrt wer­den. Für den Fuß­gän­ger- und Rad­ver­kehr wird eine ent­spre­chen­de Umlei­tung ein­ge­rich­tet. Bereits von heu­te an bis Mon­tag, 7. Sep­tem­ber, ist die Damaschke­stra­ße auf­grund der Sanie­rung der Kreu­zung kom­plett gesperrt.

Plä­ne zur Ver­kehrs­füh­rung sowie zusätz­li­che, aktu­el­le Infor­ma­tio­nen zur Bau­maß­nah­me kön­nen spä­te­stens eine Woche vor Bau­be­ginn unter www​.erlan​gen​.de/​v​e​r​k​ehr, Link „The­men – Ver­kehr“ auf­ge­ru­fen werden.

*****

Haus­halts­mit­tel für CO₂ ‑Min­de­rungs­pro­gramm aufgestockt

Eine erneu­te Auf­stockung der Haus­halt­mit­tel um 400.000 Euro für das CO₂-Min­de­rungs­pro­gramm hat kürz­lich der Stadt­rat ein­stim­mig beschlos­sen. Somit wer­den wei­ter­hin Haus­ei­gen­tü­me­rin­nen und Haus­ei­gen­tü­mer, die an ihrem Gebäu­de ener­gie­spa­ren­de Maß­nah­men ergrei­fen oder erneu­er­ba­re Ener­gien nut­zen, finan­zi­ell mit Zuschüs­sen unter­stützt. Geför­dert wer­den nicht nur ener­gie­ein­s­pa­ren­de Maß­nah­men an der Gebäu­de­hül­le, son­dern auch die Instal­la­ti­on von Pho­to­vol­ta­ik-Anla­gen, Bat­te­rie­spei­chern und ener­gie­ef­fi­zi­en­te Gebäu­de­tech­nik wie zum Bei­spiel Erd­wär­me­son­den für effi­zi­en­te Wärmepumpen.

Die städ­ti­schen Zuschüs­se sind kom­bi­nier­bar mit den Zuschüs­sen des Bun­des und des Lan­des. Hin­ter­grund der erneu­ten Mit­tel­auf­stockung ist der im Jahr 2019 aus­ge­ru­fe­ne Kli­ma­not­stand. Die Stadt­ver­wal­tung geht bereits mit gutem Bei­spiel vor­an durch die ener­ge­ti­sche Sanie­rung von städ­ti­schen Bau­ten wie zum Bei­spiel Schu­len und Kin­der­gär­ten oder die Nut­zung der Dächer zur Nut­zung von Solar­ener­gie. Aber ohne Unter­stüt­zung der Haus­be­sit­ze­rin­nen und Haus­be­sit­zer ist eine Ener­gie­wen­de nicht zu verwirklichen.

Geför­dert wer­den daher nicht nur Maß­nah­men an Wohn­ge­bäu­den. Geför­dert wer­den PV-Anla­gen auch auf Ver­eins­ge­bäu­den oder den Immo­bi­li­en klei­ner und mit­tel­gro­ßer Unter­neh­men. Auch Eigen­tü­mer von Woh­nun­gen oder Mie­ter kön­nen von Zuschüs­sen für Bal­kon-Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen profitieren.

Bis­her wur­de das För­der­pro­gramm gut ange­nom­men. Bis­her sind über 140 Anträ­ge ein­ge­gan­gen. Damit sind die ursprüng­lich für das För­der­pro­gramm vor­ge­se­he­nen 220.000 Euro bereits verbraucht.

*****

Prä­ven­ti­on von Gewalt an Kin­dern und Jugendlichen

Neben haupt­amt­li­chen Beschäf­tig­ten in der Kin­der- und Jugend­ar­beit müs­sen auch Ehren­amt­li­che für die Über­nah­me bestimm­ter Auf­ga­ben ein erwei­ter­tes poli­zei­li­ches Füh­rungs­zeug­nis (EFZ) beim Trä­ger der Maß­nah­me vor­le­gen. So soll sicher­ge­stellt wer­den, dass in der Jugend­hil­fe kei­ne Per­so­nen ein­ge­setzt wer­den, die ein­schlä­gig nach bestimm­ten Para­gra­fen des Straf­ge­setz­bu­ches vor­be­straft sind. Ehren­amt­li­che kön­nen ohne Ter­min mit ihrem erwei­ter­ten Füh­rungs­zeug­nis zum Stadt­ju­gend­ring gehen und sich dort die Ein­sicht­nah­me bestä­ti­gen las­sen. Die Ter­mi­ne in die­sem Jahr: 30. Juli, 24. Sep­tem­ber und 26. Novem­ber – jeweils von 17:00 bis 19:00 Uhr (Stadt­ju­gend­ring, Geb­bert­stra­ße 1, Zim­mer 122).

*****

Bis Frei­tag für Natur­er­leb­nis-Feri­en­be­treu­ung anmelden

Das städ­ti­sche Amt für Umwelt­schutz- und Ener­gie­fra­gen bie­tet kurz­fri­stig eine Natur­er­leb­nis-Feri­en­be­treu­ung an. In der Woche vom 3. August bis 7. August kön­nen in der Zeit von 8:00 bis 16.00 Uhr maxi­mal zwölf Kin­der der 1. bis zur 6. Jahr­gangs­stu­fe teil­neh­men. Das Ange­bot ist über­wie­gend frei­zeit­päd­ago­gisch aus­ge­rich­tet, für die teil­neh­men­den Kin­der soll der Erho­lungs­cha­rak­ter der Feri­en im Vor­der­grund ste­hen. Die Kin­der erwar­ten wech­seln­de natur­be­zo­ge­ne Akti­vi­tä­ten im Gar­ten, am Wei­her, im Wald und vie­le mehr. In Spie­len und Krea­tiv­work­shops ist Zeit für Gemein­schafts­er­leb­nis­se, Fan­ta­sie und Geschick­lich­keit. Zusam­men mit zwei erfah­re­nen Umwelt­päd­ago­gin­nen und exter­nen Fach­leu­ten kön­nen die Kin­der aber auch Natur­er­fah­run­gen machen, Tie­re ken­nen­ler­nen und Anre­gun­gen zur Nach­hal­tig­keit erproben.

Die Natur­er­leb­nis­wo­che ist für alle geeig­net, die Lust haben drau­ßen zu sein, Inter­es­se an Natur und Umwelt mit­brin­gen und eine aben­teu­er­li­che Feri­en­wo­che im Gemein­schafts­gar­ten Bruck und auf klei­nen Exkur­sio­nen erle­ben möch­ten. Das Feri­en­an­ge­bot rich­tet sich nur an Kin­der, deren Eltern wäh­rend der Betre­tungs­ver­bo­te der Schu­len ihren Jah­res­ur­laub bereits wei­test­ge­hend oder voll­stän­dig ein­brin­gen mussten.

Die Kri­te­ri­en müs­sen dem Ver­an­stal­ter in einem Form­blatt bestä­tigt wer­den. Infor­ma­tio­nen hier­zu sind online abruf­bar unter www​.bjr​.de, Anmel­dung und Durch­füh­rung des Ange­bots erfolgt direkt durch das Amt für Umwelt­schutz und Ener­gie­fra­gen (Kon­takt: Jani­na Baum­bau­er, E‑Mail: janina.​baumbauer@​stadt.​erlangen.​de, Ruf­num­mer: 09131/86–2934).

Anmel­de­schluss ist der kom­men­de Frei­tag, 31. Juli, 12:00 Uhr. Die Ver­ga­be der Plät­ze erfolgt nach Anmel­de­zeit­punkt. Der Teil­nah­me­be­trag pro Kind und Woche beträgt inkl. Betreu­ung, Teil­ver­pfle­gung, Mate­ri­al, Ein­tritts­gel­dern und ggf. Fahrt­ko­sten 50 Euro.

*****

Stadt­kas­se erin­nert wie­der an Zahlungstermine

Die Stadt­kas­se erin­nert wie­der an den Zah­lungs­ter­min für Gemein­de­steu­ern und Haus­ab­ga­ben am 15. August. Fäl­lig wer­den an die­sem Ter­min die soge­nann­ten Grund­stücks­la­sten, also die Grund­steu­er sowie die Abfall­ent­sor­gungs- und Stra­ßen­rei­ni­gungs­ge­büh­ren für das drit­te Quar­tal 2020. Außer­dem sind für die­sen Zeit­raum die Gewer­be­steu­ern ent­spre­chend dem zuletzt erteil­ten Gewer­be­steu­er­be­scheid sowie die Nie­der­schlags­was­ser­ge­bühr zu ent­rich­ten. Die Zah­lung ist bis zum 15. August auf das Kon­to 31 bei der Stadt- und Kreis­spar­kas­se Erlan­gen (IBAN: DE 79 7635 0000 0000 0000 31; BIC: BYLADEM1ERH) oder auf ein ande­res Kon­to der Stadt­kas­se zu leisten.

Damit die Zah­lun­gen ord­nungs­ge­mäß ver­bucht wer­den kön­nen, ist auf dem Ein­zah­lungs- oder Über­wei­sungs­be­leg das Kas­sen­zei­chen zu ver­mer­ken. Sofern eine Ein­zugs­er­mäch­ti­gung erteilt wur­de, erfolgt die Abbu­chung durch die Stadtkasse.