Blick über den Zaun: Todes­ur­sa­che der Jung­stör­che in Spalt wei­ter ungeklärt

Tote Jungstörche in Spalt. Foto: B. Dorfer
Tote Jungstörche in Spalt. Foto: B. Dorfer

Die Todes­ur­sa­che der bei­den am 12. Juli in Spalt im Land­kreis Roth gebor­ge­nen Jung­stör­che bleibt wei­ter­hin unklar. Die zunächst ver­mu­te­ten Ver­let­zun­gen durch Beschuss haben sich nicht bestä­tigt. Das zei­gen die heu­te ver­öf­fent­lich­ten Ergeb­nis­se der Obduk­ti­on durch das Lan­des­amt für Gesund­heit (LGL) in Erlan­gen. „Wir sind erleich­tert, dass durch die Obduk­ti­on klar ist, dass ein ille­ga­ler Abschuss der bei­den Jung­stör­che in Spalt aus­ge­schlos­sen wer­den kann“, so die LBV-Stor­chen­ex­per­tin Oda Wie­ding. Sie ergänzt: „Das von den Behör­den nun ver­an­lass­te toxi­ko­lo­gi­sche Gut­ach­ten ist drin­gend erfor­der­lich, da wir auf­grund unse­rer lang­jäh­ri­gen Erfah­rung wei­ter­hin eine unna­tür­li­che Todes­ur­sa­che ver­mu­ten. Wir brau­chen jetzt schnel­le Ergeb­nis­se, um das wei­te­re Vor­ge­hen abstim­men und dem Infor­ma­ti­ons­be­darf der Bevöl­ke­rung nach­kom­men zu können.“

Da die bei­de Tie­re Ver­let­zun­gen am Kopf vor­wie­sen, bestand zunächst der begrün­de­te Ver­dacht, dass die Vögel ille­gal abge­schos­sen wur­den. Durch die auf den Fotos sicht­ba­ren kreis­run­den Blut­spu­ren ist nicht aus­zu­schlie­ßen, dass das Blut erst durch den Auf­prall aus den Ohren der Tie­re aus­ge­tre­ten ist. „Ich habe in den ver­gan­ge­nen Jahr­zehn­ten unzäh­li­ge Bil­der von abge­stürz­ten Stör­chen gese­hen, aber noch nie wies irgend­ei­ner die­ser Vögel ein der­ar­ti­ges Ver­let­zungs­bild auf. Auch ist es sehr unge­wöhn­lich, dass die bei­den Jung­vö­gel gleich­zei­tig vom Him­mel stürz­ten“, erklärt Wie­ding. Bei sei­ner ersten Ein­schät­zung zum mög­li­chen Gesche­hen am 13. Juni muss­te sich der LBV auf Fotos aus der Bevöl­ke­rung und Infor­ma­tio­nen der Poli­zei von der Ber­gung der Stör­che stüt­zen. „Fern­dia­gno­sen sind natür­lich immer etwas schwie­rig. Im ersten Moment erschien das Ohren­blu­ten auf den Bil­dern jedoch wie die kreis­run­den Löcher eines Durch­schus­ses. Dar­über hin­aus ging die Poli­zei von einer vor­sätz­li­chen Ver­let­zung aus“, so Wieding.

Der LBV hält eine wei­te­re Unter­su­chung auf­grund von Unre­gel­mä­ßig­kei­ten im Ver­dau­ungs­trakt der Stör­che für den rich­ti­gen näch­sten Schritt und unter­stützt die­sen ausdrücklich.