Ergeb­nis der Wahl­prü­fung der in Kulm­bach am 15./29.03.2020 durch­ge­führ­ten Gemeindewahlen

Die Prü­fung der Wahl des Stadt­ra­tes sowie der Wahl des Ober­bür­ger­mei­sters in der Stadt Kulm­bach durch das Land­rats­amt Kulm­bach von Amts wegen gemäß Art. 50 des Gemein­de- und Land­kreis­wahl­ge­set­zes (GLKrWG) ergab ledig­lich Form- und Bear­bei­tungs­feh­ler in sehr gerin­gem Umfang, die nicht zu einer Ungül­tig­erklä­rung der städ­ti­schen Wah­len füh­ren kön­nen und auch eine Berich­ti­gung nicht not­wen­dig machen.

Ins­be­son­de­re resul­tie­ren aus den zur Wahl­prü­fung hin­zu­ge­zo­ge­nen und hier­für gezielt aus­ge­wer­te­ten Ermitt­lungs­er­geb­nis­sen der Staats­an­walt­schaft Bay­reuth wegen des Ver­dachts auf Wahl­fäl­schung gegen zwei städ­ti­sche Mit­ar­bei­ter kei­ne hin­rei­chen­den Anhalts­punk­te, die eine Ver­dunk­lung des Ergeb­nis­ses der Ober­bür­ger­mei­ster­stich­wahl auch nur wahr­schein­lich erschei­nen lassen.