GEW Bay­ern zur Rück­kehr zum „Nor­mal­be­trieb“ in den Schulen

Symbolbild Bildung

Pres­se­mit­tei­lung der GEW:

„Erho­be­ner Zei­ge­fin­ger statt Unterstützung“

Kurz vor den Som­mer­fe­ri­en flat­ter­ten noch zwei Schrei­ben des Kul­tus­mi­ni­ste­ri­ums auf die Schreib­ti­sche der Grund‑, Mit­tel- und För­der­schu­len. Vol­ler Anwei­sun­gen, was noch alles zu tun sei, damit im Sep­tem­ber wie­der ein rei­bungs­lo­ser „Nor­mal­be­trieb“ star­ten kön­ne. Statt den Schu­len Unter­stüt­zungs­an­ge­bo­te zu machen wird sei­ten­wei­se ange­wie­sen, was noch alles in die Wege gelei­tet wer­den muss:

„Brücken­an­ge­bo­te“, wenn gewünscht auch noch wäh­rend der Feri­en, „indi­vi­du­el­le Dia­gno­stik und Lern­stands­fest­stel­lung (…) bereits zum Ende des Schul­jah­res“, „das spe­zi­fi­sche För­der­an­ge­bot (…) sicht­bar im Stun­den­plan aus­ge­wie­sen“ und vie­le wei­te­re Direk­ti­ven – ins­ge­samt auf 13 Sei­ten. Und wenn eine Schu­le auf die Idee kom­men soll­te, sich die Unter­richts­or­ga­ni­sa­ti­on durch eine Zusam­men­le­gung von Reli­gi­ons- und Ethik­un­ter­richt zu erleich­tern, wird vor­sorg­lich schon mal dar­auf hin­ge­wie­sen, dass dies „nicht ver­fas­sungs­kon­form“ sei.

Es stellt sich die Fra­ge, wann Lehr­kräf­te, Schul­lei­tun­gen und Ver­wal­tungs­an­ge­stell­te eigent­lich mal Urlaub neh­men dür­fen. Vie­le arbei­ten seit Fasching durch – im Distanz- und Prä­senz­un­ter­richt und in der Not­be­treu­ung. Dane­ben Fort­bil­dun­gen zur Hand­ha­bung von Video­tools, Online-Lern­platt­for­men und Padlets.

Auch die Fra­ge, wie sie alle Schüler*innen errei­chen kön­nen, treibt vie­le Kolleg*innen um. Dazu das Mini­ste­ri­um: „Der Ein­rich­tung von Mög­lich­kei­ten zur Unter­stüt­zung von Schü­le­rin­nen und Schü­lern mit beson­de­ren Bedar­fen, z. B. auf­grund von inklu­si­ver Beschu­lung, wegen schlech­ter Deutsch­kennt­nis­se, aus Risi­ko­grup­pen oder aus bil­dungs­fer­nen Eltern­häu­sern kommt eine beson­de­re Bedeu­tung zu.“ Hil­fe­stel­lun­gen? Fehlanzeige!

Anstatt die Beschäf­tig­ten an den Schu­len immer mehr in die Über­la­stung zu trei­ben, soll­te sich das Mini­ste­ri­um schleu­nigst an die Erle­di­gung der eige­nen Haus­auf­ga­ben machen:

  • Es gibt immer noch kei­ne nen­nens­wer­te pro­fes­sio­nel­le Unter­stüt­zung der Schu­len durch medi­zi­ni­sche und sicher­heits­tech­ni­sche Fach­kräf­te, obwohl dies das Arbeits­si­cher­heits­ge­setz seit 1972 vor­schreibt und in Zei­ten der Pan­de­mie wich­ti­ger denn je ist. Statt­des­sen wer­den nun Lehr­kräf­te zur Infek­ti­ons­schutz- und viro­lo­gi­schen Bera­tung eingesetzt.
  • Kolleg*innen müs­sen den Distanz­un­ter­richt immer noch mit ihren pri­va­ten Gerä­ten bewerk­stel­li­gen. Fra­gen zum Daten­schutz inter­es­sie­ren hier nur am Rande.
  • Es ist bis heu­te nicht gelun­gen, ein funk­tio­nie­ren­des Video­kon­fe­renz­tool in die nicht-kom­mer­zi­el­le Lern­platt­form mebis zu inte­grie­ren. Statt­des­sen muss hier der Micro­soft­kon­zern mit allen weit­ge­hend unge­klär­ten Daten­schutz­fra­gen einspringen.

Aus Sicht der GEW soll­te das Kul­tus­mi­ni­ste­ri­um die unter­richts­freie Zeit nut­zen, um die­se gro­ßen Auf­ga­ben end­lich anzu­ge­hen und nicht die Kolleg*innen durch immer neue Anwei­sun­gen auch in den Feri­en unter Druck zu setzen.