Forch­hei­mer CSU bean­tragt Tem­po 30 und Geschwin­dig­keits­an­zei­gen im Stadt­teil Burk

Antrag der Forch­hei­mer CSU:

Ergän­zend zu dem Antrag von Stadt­rat Hol­ger Leh­nard vom 22.01.2019 bean­tra­gen wir Folgendes:

Erwei­te­rung der Geschwin­dig­keits­re­du­zie­rung an der Bur­ker Stra­ße und das Anbrin­gen einer dau­er­haf­ten Geschwindigkeitsanzeige.

Sehr geehr­ter Herr Ober­bür­ger­mei­ster Dr. Kirsch­stein, aktu­ell besteht eine Geschwin­dig­keits­re­du­zie­rung an der Bur­ker Stra­ße. Die­se beginnt auf Höhe „Bus­hal­te­stel­le von der Ein­mün­dung Reg­nitz­au“ und reicht bis zur „Bus­hal­te­stel­le auf Höhe Haus­num­mer 50“. Hier­mit bean­tra­gen wir die Erwei­te­rung die­ser Geschwin­dig­keits­re­du­zie­rung mit den Ver­kehrs­schil­dern „Zuläs­si­ge Höchst­ge­schwin­dig­keit 30 km/​h“ – Ver­kehrs­zei­chen 274–30 (278–30) nach StVO auf bei­den Sei­ten der Fahr­bah­nen bis zur Höhe „Feu­er­wehr Burk“. Begrün­dung: In die­sem Bereich befin­det sich eine „Querungshilfe“kurz vor der Ein­fahrt zur Stra­ße „Am Schel­len­berg“. Die­se wird u. a. genutzt um in den Kin­der­gar­ten, die Kir­che, zum Fried­hof zu kom­men. Eben­so fun­giert die­se als Schul­weg zu den bei­den Gym­na­si­en. Nörd­lich von der Bäcke­rei Pfi­ster ist ein Fuß­weg, der von sehr vie­len Grund­schul­kin­dern aus Burk genutzt wird. Der Ver­kehrs­fluss – auf­grund der Park­si­tua­ti­on auf der öst­li­chen Sei­te der Stra­ße (vor der Bäcke­rei Pfi­ster) – wür­de durch die Geschwin­dig­keits­re­du­zie­rung ent­spann­ter wer­den. Die Geh­we­ge wer­den beid­sei­tig als Schul­weg genutzt (auch zu den Schul­bus­sen), als Weg zur Bur­ker Kir­che, zum Bur­ker Fried­hof und zum Sport­platz / Sport­heim. Neben dem Sicher­heits­aspekt ist die Ver­kehrs- und Lärm­be­lä­sti­gung der Anwohner*innen ein ent­schei­den­des Kri­te­ri­um für eine Geschwin­dig­keits­re­du­zie­rung. Bereits im Inte­grier­ten Städ­te­bau­li­chen Ent­wick­lungs­kon­zept (ISEK) der Stadt Forch­heim wur­de durch das Büro PLAN­WERK fest­ge­stellt – Zitat: (Sei­te 122 und 123): „Die Fuß­gän­ger­we­ge ent­lang der Orts­durch­fahrt sind an eini­gen Stel­len sehr schmal; auch feh­len dort siche­re Wege für den Rad­ver­kehr. Eine Lösungs­mög­lich­keit könn­te sein, die Fahr­bahn zu ver­schmä­lern und auf einer Stra­ßen­sei­te den Geh­steig zu verbreitern.

Durch eine Geschwin­dig­keits­re­du­zie­rung (Tem­po 30) und zuge­las­se­nen ruhen­den Ver­kehr im Stra­ßen­raum kön­nen die Geschwin­dig­keit redu­ziert und die Sicher­heit für Fuß­gän­ger erhöht werden.“Da der erst genann­te Punkt im Augen­blick aus unse­rer Sicht finan­zi­ell bzw. durch eine sehr lan­ge Pla­nungs- und Bau­pha­se nicht rea­li­sier­bar erscheint, soll­te der vor­ge­schla­ge­ne Punkt „Geschwin­dig­keits­re­du­zie­rung“ sehr schnell umge­setzt werden.Die recht­li­che Grund­la­ge von Tem­po 30 ist Para­graf 45 der Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung (StVO). Hier wer­den strecken­be­zo­ge­ne Tem­po­re­du­zie­run­gen und Tem­po-30-Zonen gere­gelt. § 45 StVO – Ver­kehrs­zei­chen und Verkehrseinrichtungen

(1) Die Stra­ßen­ver­kehrs­be­hör­den kön­nen die Benut­zung bestimm­ter Stra­ßen oder Stra­ßen­strecken aus Grün­den der Sicher­heit oder Ord­nung des Ver­kehrs beschrän­ken oder ver­bie­ten und den Ver­kehr umlei­ten. Das glei­che Recht haben sie (5) hin­sicht­lich der zur Erhal­tung der öffent­li­chen Sicher­heit erfor­der­li­chen Maß­nah­men. Zitat: „Die Stra­ßen­ver­kehrs­be­hör­den ord­nen inner­halb geschlos­se­ner Ort­schaf­ten, ins­be­son­de­re in Wohn­ge­bie­ten und Gebie­ten mit hoher Fuß­gän­ger- und Fahr­rad­ver­kehrs­dich­te sowie hohem Que­rungs­be­darf, Tem­po-30-Zonen im Ein­ver­neh­men mit der Gemein­de an“, heißt es in Absatz 1c​.In der StVO wird die Errich­tung von Tem­po-30-Berei­chen – ent­we­der als strecken­be­zo­ge­ne Tem­po­re­du­zie­rung oder als Tem­po-30-Zone – in Para­graf 45 gere­gelt. In der Regel wird die Geschwin­dig­keit auf­grund von Lärm­schutz oder der Sicher­heit begrenzt. Auf­grund die­ser gesetz­li­chen Grund­la­ge obliegt es einer Kom­mu­ne den von uns­ge­nann­ten Bereich die Geschwin­dig­keit zu redu­zie­ren. Fer­ner wie­der­ho­len wir den Antrag, eine dau­er­haf­te Geschwin­dig­keits­an­zei­ge auf der Bur­ker Stra­ße vom Krei­sel Hau­sen kom­mend zwi­schen den Ein­fahr­ten „Dorf­äcker“ und der Ein­fahrt „Am Lin­sen­gra­ben“ zu installieren.Begründung:Das Orts­schild Forch­heim wur­de zwar Rich­tung Westen zur Ein­fahrt Dorf­äcker ver­setzt, doch konn­ten die Anwoh­ner und auch wir fest­stel­len, dass die Mehr­heit der Fahr­zeu­ge erst ab der Que­rungs­hil­fe –nach Abzweig „Am Kirsch­gar­ten“ ihre Geschwin­dig­keit verringert.

Die Nach­bar­ge­mein­den Herolds­bach, Wim­mel­bach, Oes­dorf, um nur ein paar weni­ge zu nen­nen, haben durch das dau­er­haf­te Auf­stel­len von Geschwin­dig­keits­an­zei­gen sehr posi­ti­ve Erfah­run­gen gemacht. Der sehr gro­ße Teil der Fah­rer redu­ziert sei­ne Geschwin­dig­keit nach den Warn­hin­wei­sen auf der Anzei­ge. Über eine zeit­na­he inhalt­li­che Bera­tung aller Aspek­te in den zustän­di­gen Gre­mi­en wür­de ich mich sehr freuen.

Für Rück­fra­gen aller Art ste­he ich Ihnen jeder­zeit per­sön­lich zur Verfügung.

Herz­li­chen Dank und vie­le Grüße

gez.
Hol­ger Leh­nard, Spre­cher im Pla­nungs- und Umweltausschuss
Josua Flierl, Fraktionsvorsitzender