Land­kreis Forch­heim: Jetzt ener­ge­tisch Sanie­ren – mehr­fach profitieren

Lukra­ti­ve Zuschüs­se und redu­zier­te Mehr­wert­steu­er machen Hei­zungs- und Gebäu­de­sa­nie­rung noch wirt­schaft­li­cher und sor­gen für behag­li­ches Zuhause

Die Ener­gie- und För­der­mit­tel­be­ra­tung des Land­rats­am­tes Forch­heim weist Haus­ei­gen­tü­mer und Bau­wil­li­ge auf die zur Zeit außer­or­dent­lich guten För­der­mög­lich­kei­ten in Form von Zuschüs­sen oder zins­ver­bil­lig­ten Dar­le­hen mit Til­gungs­zu­schüs­sen hin. Denn trotz Coro­na­kri­se ste­hen wei­ter­hin Gel­der für Kli­ma­schutz­in­ve­sti­tio­nen zur Ver­fü­gung. Außer­dem sin­ken durch den Ein­satz ener­gie­ef­fi­zi­en­ter Tech­ni­ken nicht nur die Ener­gie­ko­sten, son­dern gleich­zei­tig steigt die Wohn- und Lebensqualität.

45 % Zuschuss fürs Hei­zen mit erneu­er­ba­ren Energien 

So hat der Bund die För­der­sät­ze für Heiz­tech­ni­ken auf Basis erneu­er­ba­rer Ener­gien (z. B. Solar­ther­mie, Stück­holz-/Pel­lets-/Hack­schnit­zel­hei­zun­gen, Wär­me­pum­pen) zu Beginn des Jah­res noch­mals deut­lich ange­ho­ben, infor­miert Chri­sti­ne Gal­ster vom Büro Ener­gie und Kli­ma des Land­rats­am­tes Forch­heim. Aber nur wenn der elek­tro­ni­sche Antrag recht­zei­tig, das heißt bereits vor Beauf­tra­gung des Hand­wer­kers beim Bun­des­amt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trol­le gestellt wird, kön­nen die­se lukra­ti­ven Zuschüs­se von bis zu 45 % der för­der­fä­hi­gen Inve­sti­ti­ons­ko­sten abge­ru­fen wer­den. Die Umset­zungs- bzw. Fer­tig­stel­lungs­frist beträgt 12 Monate.

30 % Zuschuss für Heizungsoptimierung

Die­ses För­der­pro­gramm kann für klei­ne­re inve­sti­ve Maß­nah­men an bestehen­den Heiz­an­la­gen, wie bei­spiels­wei­se den Aus­tausch von Hei­zungs­um­wälz­pum­pen oder Warm­was­ser-Zir­ku­la­ti­ons­pum­pen durch hoch­ef­fi­zi­en­te Pum­pen oder die Durch­füh­rung des hydrau­li­schen Abgleichs und son­sti­ge Opti­mie­rungs­maß­nah­men am Heiz­sy­stem in Anspruch genom­men wer­den. Die Antrag­stel­lung ist rela­tiv ein­fach und unbü­ro­kra­tisch, muss aber vor Ver­ga­be des Auf­trags erfol­gen. Die Umset­zungs­frist und Ein­rei­chung der Nach­wei­se beträgt 6 Mona­te nach elek­tro­ni­scher Antragstellung.

Bis zu 40 % Zuschuss für Fen­ster­tausch, Däm­mung und Nahwärmeanschluss

Auch für ener­ge­ti­sche Maß­nah­men bei der Gebäu­de­sa­nie­rung, wie z. B. die Erneue­rung der Fen­ster, die Däm­mung des Daches, der Fas­sa­de oder der ober­sten Geschoss­decke, der Anschluss an ein Nah­wär­me­netz oder für die Errich­tung beson­ders ener­gie­ef­fi­zi­en­ter Neu­bau­ten (Effi­zi­enz­häu­ser) gibt es Zuschüs­se von bis zu 40 %. Je ener­gie­ef­fi­zi­en­ter das Gebäu­de, umso höher die För­de­rung. Für die Antrag­stel­lung ist bei die­sen KfW-Pro­gram­men „Ener­gie­ef­fi­zi­ent Bau­en“ und „Ener­gie­ef­fi­zi­ent Sanie­ren“ die Bestä­ti­gung eines von der KfW aner­kann­ten Ener­gie­be­ra­ters not­wen­dig. Die Anträ­ge sind vor Beginn der Bau­ar­bei­ten zu stel­len; die Maß­nah­men müs­sen spä­te­stens nach 36 Mona­ten abge­schlos­sen sein.

80 % Zuschuss für Ener­gie­be­ra­tung für Wohngebäude

Oft­mals sind sich Haus­ei­gen­tü­mer nicht sicher, wel­che Sanie­rungs­maß­nah­me sie als erstes in Angriff neh­men sol­len. Hier kann es sinn­voll sein, sich von einem neu­tra­len Ener­gie­be­ra­ter vor Ort bera­ten zu las­sen. Neben der Bestands­auf­nah­me des Ist-Zustan­des ent­hält der Bera­tungs­be­richt auch Vor­schlä­ge für eine zweck­mä­ßi­ge Sanie­rung und gibt Emp­feh­lun­gen für die zeit­li­che Umset­zung der jewei­li­gen Maß­nah­men. Die Kosten für den Bera­tungs­be­richt wer­den vom BAFA mit 80 % bezuschusst.

Bis zu 20 % Zuschuss für Ein­bruch­schutz und alters­ge­rech­tes Umbauen

Wer sein Haus oder sei­ne Woh­nung zum Bei­spiel durch mecha­ni­sche Ver­rie­ge­lun­gen oder eine Alarm­an­la­ge siche­rer machen möch­te oder sich für bar­rie­re­redu­zie­ren­de Maß­nah­men, wie den Ein­bau einer boden­ebe­nen Dusche oder die Besei­ti­gung von Stu­fen oder Tür­schwel­len ent­schei­det, kann über das KfW-Pro­gramm „Alters­ge­recht Umbau­en“ eben­falls Zuschüs­se von 10 % bzw. 20 % bean­tra­gen. Land­rat Dr. Her­mann Ulm betont, dass es im Hin­blick auf den demo­gra­phi­schen Wan­del von gro­ßer Bedeu­tung ist, wenn die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger mög­lichst lan­ge in den eige­nen vier Wän­den leben kön­nen. Die elek­tro­ni­sche Antrags­stel­lung für alters­ge­rech­tes Umbau­en muss vor Beginn der Arbei­ten erfol­gen; inner­halb von 36 Mona­ten nach Zusa­ge ist die Durch­füh­rung des Vor­ha­bens nachzuweisen.

För­de­rung für Bat­te­rie­spei­cher einer neu­en PV-Anlage

Die Errich­tung einer eige­nen PV-Anla­ge kann über ein zins­ver­gün­stig­tes Dar­le­hen der KfW finan­ziert wer­den. Für den Ein­bau eines Bat­te­rie­spei­chers ab 3 kWh Spei­cher­ka­pa­zi­tät in selbst­ge­nutz­ten Ein- und Zwei­fa­mi­li­en­häu­sern beträgt die Basis­för­de­rung über das PV-Spei­cher-Pro­gramm des Frei­staats Bay­ern 500 Euro, zzgl. 100 Euro je ein kWh wei­te­rer Spei­cher­ka­pa­zi­tät. Die Antrag­stel­lung ist vor Auf­trags­ver­ga­be über die online-Platt­form vor­zu­neh­men und inner­halb von 9 Mona­ten nach Ein­gang des elek­tro­ni­schen Antrags muss die Maß­nah­me abge­schlos­sen sein.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zu den Förderprogrammen

Einen Über­blick über die ver­schie­de­nen För­der­mög­lich­kei­ten bie­tet das vom Land­rats­amt Forch­heim erstell­te Info­blatt „För­der­pro­gram­me für Erneu­er­ba­re Ener­gien und ener­ge­ti­sche Sanie­rung von Wohn­ge­bäu­den“, zu fin­den auf der Home­page www​.lra​-fo​.de/​k​l​ima à „Ener­gie­in­for­ma­ti­on“, „För­der­mit­tel­über­sicht (Info­blatt)“. Hier fin­den Sie auch eine Liste der Ener­gie­be­ra­ter/­Ener­gie-Effi­zi­enz-Exper­ten im Land­kreis Forchheim“.

Alle wei­te­ren Ein­zel­hei­ten zu den jewei­li­gen För­der­pro­gram­men, den tech­ni­schen Min­dest­an­for­de­run­gen, den för­der­fä­hi­gen Kosten sowie zur Antrag­stel­lung und den ein­zu­hal­ten­den Fri­sten fin­den Sie für