Die GEW zum neu­en Schul­jahr: „Die Schulanfänger*innen nicht vergessen!“

Symbolbild Bildung

Ab Sep­tem­ber soll an den baye­ri­schen Schu­len wie­der nor­ma­ler Betrieb herr­schen, ohne Min­dest­ab­stand, aber mit Hygie­ne­richt­li­ni­en. Das ist eines der Sze­na­ri­en des Kul­tus­mi­ni­ste­ri­ums für den Schul­an­fang 2020/21. Die Infek­ti­ons­la­ge wird aber auch im Herbst noch äußerst fra­gil sein.

Herbst- und Win­ter­zeit, vol­le Klas­sen­zim­mer, husten­de und schnie­fen­de Schüler*innen ohne Abstand – wer denkt da noch an einen „Nor­mal­be­trieb“. Auch wenn man es sich wünscht – aber erkäl­te­te Schüler*innen wer­den zu Hau­se blei­ben müs­sen und es wird vie­le posi­ti­ve Testun­gen geben. Das Kul­tus­mi­ni­ste­ri­um hält meh­re­re Sze­na­ri­en für mög­lich. Bei einem Neu­aus­bruch des Coro­na­vi­rus nach den Feri­en, soll es Schu­le im Wech­sel für klei­ne­re Grup­pen geben. Prä­senz und Ler­nen Zuhau­se sol­len dann die Unter­richts­for­men sein. Bei einer hohen Zahl von Neu­in­fek­tio­nen mit dem Coro­na­vi­rus in ein­zel­nen soge­nann­ten Hot-Spots soll es loka­le Schul­schlie­ßun­gen geben und eine flä­chen­decken­de zwei­te Wel­le mit Coro­na-Infek­tio­nen wird zur Fol­ge haben, dass über­all Distanz­un­ter­richt stattfindet.

Im Sep­tem­ber star­ten cir­ca 115 000 Schulanfänger*innen ins Schul­le­ben. Jeder weiß, wie wich­tig das erste Schul­jahr ist – hier wer­den die Grund­la­gen gelegt. Die Kin­der ler­nen lesen, schrei­ben und rech­nen. Aber auch das sozia­le Ler­nen im Klas­sen­ver­band und die Freu­de und Moti­va­ti­on zum Ler­nen wer­den in die­sem ersten Schul­jahr grund­ge­legt. Wie aber soll das funk­tio­nie­ren in Zei­ten von Coro­na? Ruth Bren­ner, Spre­che­rin der GEW-Lan­des­fach­grup­pe Grund- und Mit­tel­schu­len sag­te dazu heu­te in Mün­chen: „Es kann nicht sein, dass die ersten Klas­sen stän­dig auf­ge­teilt wer­den. Auch ein Distanz­un­ter­richt ist nicht vor­stell­bar! Will man nicht einen gan­zen Jahr­gang ver­lie­ren, muss jetzt sofort gehan­delt werden.“

Des­halb for­dert die GEW Bay­ern: Für das Schul­jahr 2020/21 muss die Klas­sen­stär­ke in allen ersten Klas­sen auf die Hälf­te der vor­ge­se­he­nen Höchst­schü­ler­zahl, also auf 14 Schü­ler und Schü­le­rin­nen, beschränkt wer­den. Glei­ches für die För­der­schu­len: Auch hier muss die Höchst­schü­ler­zahl für die ersten Klas­sen hal­biert wer­den, je nach För­der­schwer­punkt unter­schied­lich, maxi­mal sie­ben. Nur so haben die Schu­len die Mög­lich­keit, die­se Klas­sen immer im Klas­sen­ver­band zu belas­sen und durch­ge­hend gemein­sam zu unterrichten.

Das Kul­tus­mi­ni­ste­ri­um muss han­deln – jetzt kön­nen die Wei­chen für die­se wich­ti­ge Maß­nah­me noch gestellt werden!