Fal­sche Poli­zei­be­am­te erbeu­ten in Kulm­bach einen hohen sechs­stel­li­gen Eurobetrag

Symbolbild Polizei

KULM­BACH. Auf beson­ders drei­ste Wei­se gelang es Trick­be­trü­gern mit ihrer Masche des „Fal­schen Poli­zei­be­am­ten“ im Juni die­ses Jah­res wie­der­holt einen auf­fäl­lig hohen Geld­be­trag zu erbeu­ten. Die Ober­frän­ki­sche Poli­zei warnt erneut ein­dring­lich vor die­sem Phänomen.

Das Opfer, eine 72-jäh­ri­ge Kulm­ba­che­rin, erhielt Anfang Juni einen Anruf der ver­meint­li­chen Kri­mi­nal­po­li­zei Kulm­bach. Dabei sug­ge­rier­ten ihr die Trick­be­trü­ger, dass ihr ange­spar­tes Geld auf der Bank nicht mehr sicher sei und sie es lie­ber abhe­ben sol­le. Nach­dem sie die­ser Anre­gung nach­kam, behaup­te­te der fal­sche Kom­mis­sar, dass es sich bei dem aus­be­zahl­ten Geld um Falsch­geld han­delt und bot die Abho­lung durch einen Poli­zi­sten an. Als die­ser erste Ver­such der Betrü­ger geglückt war und sie dadurch eine fünf­stel­li­ge Euro­sum­me erbeu­tet hat­ten, ver­such­ten sie es erneut. Mit glei­cher Behaup­tung gelang es ihnen, die Kulm­ba­che­rin zu zwei wei­te­ren Geld­über­ga­ben zu bewe­gen. Ins­ge­samt betro­gen sie die Dame um einen hohen, sechs­stel­li­gen Euro­be­trag. Die Betrü­ger hat­ten die Dame in der Fol­ge um ihr gesam­tes Erspar­tes gebracht. Die Drei­stig­keit der Anru­fer gip­fel­te dar­in, dass sie ver­sucht hat­ten, die Dame zur Über­schrei­bung ihres Wohn­hau­ses zu brin­gen. Ein Pres­se­be­richt über einen ähn­lich gela­ger­ten Fall, moti­vier­te die 72-Jäh­ri­ge dazu, Kon­takt zur ech­ten Poli­zei auf­zu­neh­men. Die Kri­mi­nal­po­li­zei Bay­reuth hat die Ermitt­lun­gen gegen die Trick­be­trü­ger aufgenommen.

Lei­der han­delt es sich bei die­sem Fall um kei­nen Ein­zel­fall. Immer wie­der ver­su­chen Betrü­ger mit die­ser oder ähn­li­chen Maschen an das Geld ihrer Opfer zu gelan­gen. Aus die­sem Anlass wie­der­holt die Ober­frän­ki­sche Poli­zei fol­gen­de Ratschläge:

  • Sei­en Sie miss­trau­isch bei Anru­fen, die Ihre finan­zi­el­le und/​oder per­sön­li­che Situa­ti­on betreffen.
  • Las­sen Sie sich nicht von einer ver­trau­ens­er­wecken­den Ruf­num­mer auf dem Dis­play in die Irre führen.
  • Las­sen Sie sich zeit­lich und emo­tio­nal nicht unter Druck setzen.
  • Erkun­di­gen Sie sich nach dem Namen des Anru­fers, der Adres­se und einer Rück­ruf­num­mer. Notie­ren Sie sich die­se Angaben.
  • Über­ge­ben Sie nie­mals Geld an unbe­kann­te Personen.
  • Infor­mie­ren Sie auch älte­re Ver­wand­te und Nach­barn von die­ser Betrugsmasche.
  • Wenn Sie Zwei­fel haben, spre­chen Sie mit Ver­wand­ten, dem Ansprech­part­ner ihres Kre­dit­in­sti­tuts oder infor­mie­ren Sie die Poli­zei. In drin­gen­den Fäl­len wäh­len Sie den Not­ruf 110.

Gera­de an jun­ge Men­schen und Bank­mit­ar­bei­ter ergeht sei­tens der Poli­zei die Bit­te und der Hin­weis, die ent­spre­chen­de Ziel­grup­pe dahin­ge­hend auf­zu­klä­ren und sich im Zwei­fels­fall an die ört­li­che Poli­zei­in­spek­ti­on oder Kri­mi­nal­po­li­zei zu wenden.