Bam­berg: Kul­tur-Spiel­stät­ten erhal­ten finan­zi­el­le Hil­fen – MdL Sowa freut sich über Grü­nen Erfolg im Landtag

Drei Mona­te nach der For­de­rung der Grü­nen Land­tags­frak­ti­on und vier Mona­te nach Coro­na-Kri­sen­be­ginn kön­nen Kul­tur-Spiel­stät­ten end­lich finan­zi­el­le Hil­fen bean­tra­gen. Ein fik­ti­ver Unter­neh­mer­lohn in Höhe des Exi­stenz­mi­ni­mums kann nun als Betriebs­ko­sten gel­tend gemacht wer­den. Auch Per­so­nal­ko­sten, z.B. aus Werk- und Hono­rar­ver­trä­gen, sind för­der­fä­hig. „Lei­der kommt die För­de­rung für vie­le wohl reich­lich spät, denn die Mit­tel kön­nen nicht rück­wir­kend bean­tragt wer­den“ erklärt die Bam­ber­ger Land­tags­ab­ge­ord­ne­te Ursu­la Sowa und nennt wei­te­re Ein­schrän­kun­gen: „Die Mit­tel kön­nen nur von Spiel­stät­ten über 50 Sitz­plät­zen bean­tragt wer­den, und nur, wenn der Bedarf für die zwei­te Jah­res­hälf­te 2020 von einer Steu­er­be­ra­te­rin oder einem Steu­er­be­ra­ter bestä­tigt wird. Klei­ne Spiel­stät­ten, Kin­der­thea­ter, Pup­pen­thea­ter ins­be­son­de­re auf dem Land, oder sol­che, die aus Kosten­grün­den ihre Buch­hal­tung selbst machen, sind damit raus.“ Die­se nicht nach­voll­zieh­ba­ren und schwer kom­mu­ni­zier­ba­ren Ein­schrän­kun­gen rei­hen sich in vie­le unver­ständ­li­che Ent­schei­dun­gen der Staats­re­gie­rung ein. Ins­be­son­de­re ein Teil des Kul­tur­le­ben in Bam­berg wer­de dar­un­ter lei­den, so Ursu­la Sowa weiter.

War­um jeder Bereich der Kul­tur eige­ne Regeln für Finan­zie­rung erhält, bleibt für die Land­tags-Grü­nen ein Rät­sel. Bei­spiels­wei­se sei zwar „die För­de­rung von Lai­en­mu­sik­ver­ei­nen eine gute Sache, war­um jedoch hier Kri­sen­hil­fe sehr wohl rück­wir­kend ab Mit­te März gezahlt wird, Men­schen die von Kul­tur leben müs­sen, aber erst jetzt Hil­fe erhal­ten, bleibt ein Rät­sel „, meint Ursu­la Sowa.

Den­noch: die Aus­ge­stal­tung des Hilfs­pa­kets für Spiel­stät­ten passt gut zu den Bedar­fen der Szene.
Ob indes die „30 Mio Euo für alle Spiel­stät­ten in Bay­ern aus­rei­chen ist unge­wiss. Dar­um soll­ten Betrof­fe­ne schnell sein und ihre Hil­fe bean­tra­gen.“ rät die Grü­nen-Poli­ti­ke­rin. Coro­na sei noch lan­ge nicht vor­bei und die Wei­ge­rung der CSU/FW-Regie­rung, Kul­tur wie auch Gastro oder Mobi­li­tät nach Hygie­ne- und Abstands­re­geln zuzu­las­sen, statt eine pau­scha­le Publi­kums-Decke­lung ein­zu­zie­hen, führt zu Not­be­trieb fern ab jeder Wirtschaftlichkeit.

Hier das Schrei­ben aus dem zustän­di­gen Ministerium:

Baye­ri­sches Staats­mi­ni­ste­ri­um­für Wis­sen­schaft und Kunst
PRES­SE­STEL­LE
Zah­len und Fak­ten­z­um Sta­bi­li­sie­rungs­pro­gramm für Spiel­stät­ten im Kul­tur­be­reich (Stand 30.06.2020)
Kunst­mi­ni­ster Bernd Sibler betont: „Kul­tu­rel­le Spiel­stät­ten sind ein wert­vol­ler Bestand­teil unse­rer baye­ri­schen Kul­tur­land­schaft. Sie laden Zuschaue­rin­nen und Zuschau­er ein, Kunst in einem schö­nen Ambi­en­te zu genie­ßen. Mit dem Sta­bi­li­sie­rungs­pro­gramm für kul­tu­rel­le Spiel­stät­ten wol­len wir die­je­ni­gen unter­stüt­zen, die nicht öffent­lich getra­gen sind und auch nicht insti­tu­tio­nell geför­dert wer­den, und damit zuih­rem Erhalt in der Kri­se beitragen.“Mit der Fort­dau­er der Kri­se ste­hen vie­le Spiel­stät­ten für Kunst und Kul­tur mit ihrem Betrieb vor exi­sten­zi­el­len Fra­gen, da auch nach dem Wie­der­an­lau­fen zunächst mit deut­lich redu­zier­ten Ein­nah­men und erhöh­ten Aus­ga­ben ins­be­son­de­re mit Blick auf Hygie­ne­an­for­de­run­gen zu rech­nen ist. Der Mini­ster­rat hat ins­ei­ner Sit­zung vom26.05.2020 des­halb ein Pro­gramm zur Siche­rung der klei­ne­ren und mitt­le­ren Spiel­stät­ten im Umfang von 30 Mil­lio­nen Euround mit einer Lauf­zeit von 6 Mona­ten, begin­nend ab dem 01.07.2020,beschlossen. Um eine best­mög­li­che Ver­zah­nung von Bun­des-und Lan­des­pro­gram­men im Kul­tur­be­reich zu ermög­li­chen, wur­den die Mög­lich­kei­ten einer geziel­ten Abstim­mung der geplan­ten baye­ri­schen Spiel­stät­ten­för­de­rung mit den Bun­des­pro­gram­men der Wirt­schafts­sei­te („Über­brückungs­hil­fe“) aus­ge­lo­tet. Nach­dem die Mög­lich­keit einer Auf­stockung der „Über­brückungs­hil­fe“ im Wege von Lan­des­för­de­rung aller Vor­aus­sicht nach nicht gege­ben sein wird, wur­de an der Kon­zep­ti­on eines eigen­stän­di­gen Landesprogramms(„Spielstättenprogramm“)in Form einer Bil­lig­keits­lei­stung fest­ge­hal­ten, um den Bedürf­nis­sen der Bran­che gerecht zu werden.

Für die Umset­zung des Hilfs­pro­gramms Spiel­stät­ten­gel­ten fol­gen­de Eck­punk­te: Antrag­be­rech­tigt sind kom­mer­zi­el­le und nicht­kom­mer­zi­el­le Betrei­ber von klei­ne­ren und mitt­le­ren Spiel­stät­ten­im Bereich Thea­ter, Musik, Klein­kunst und Kaba­rett, sowie Frei­licht­büh­nen, die weder öffent­lich getra­gen sind noch insti­tu­tio­nell von öffent­li­cher Hand geför­dert werden.

Wei­te­re Antrags­vor­aus­set­zun­gen: min­de­stens 24 kul­tu­rel­le Ver­an­stal­tun­gen pro Jahr(2/Monat), nach­ge­wie­sen am Jah­res­pro­gramm 2019, Besu­cher­ka­pa­zi­tät zwi­schen 50 und 1.000(mit mög­li­cher Aus­nah­me­re­ge­lung im Ein­zel­fall bei grö­ße­ren Spielstätten)

Berück­sich­ti­gungs­fä­hi­ge Kosten sind ent­spre­chend der „Über­brückungs­hil­fe“ des Bun­des Mie­ten und Pach­ten, Zins­auf­wen­dun­gen für Kre­di­te und Dar­le­hen, Finan­zie­rungs­ko­sten­an­teil von Lea­sing­ra­ten, Aus­ga­ben für not­wen­di­ge Instand­hal­tung, War­tung oder Ein­la­ge­rung von Anla­ge­ver­mö­gen und gemie­te­ten Ver­mö­gens­ge­gen­stän­den, ein­schließ­lich der EDV, Aus­ga­ben für Elek­tri­zi­tät, Was­ser, Hei­zung, Rei­ni­gung und Hygie­ne­maß­nah­men, Grund­steu­ern, betrieb­li­che Lizenz­ge­büh­ren, Ver­si­che­run­gen, Abon­ne­ments und ande­re feste Aus­ga­ben, Kosten für den Steu­er­be­ra­ter bzw. Wirt­schafts­prü­fer, die im Rah­men der Bean­tra­gung des Spiel­stät­ten­pro­gramms anfal­len, Kosten für Auszubildende

Baye­ri­sche „Boni“ (= beson­de­re Attraktivität):

Berück­sich­ti­gungs­fä­hig sind zusätz­lich, anders als in der „Über­brückungs­hil­fe“ des Bun­des, 100% der tat­säch­li­chen Personalkosten(dort nur antei­lig bis zu 10% der son­sti­gen Fixkosten)

Möglichkeit,fiktiven Unter­neh­mer­lohn gel­tend zu machen(bis zu 1.180 € pro Monat)

Höhe­re Finanz­hil­fe­höchst­be­trä­ge, die –bezo­gen auf den jewei­li­gen Zeit­raum –die der „Über­brückungs­hil­fe“ auf den bei­den unte­ren Stu­fen erkenn­bar über­stei­gen: max.50.000 € bis 5 Mit­ar­bei­ter / max. 100.000 bis 10 Mit­ar­bei­ter / max. 300.000 bei über 10 Mitarbeitern(jeweils für Zeit­raum 6 Monate).

Maß­stab: Bedarf für 2. Halb­jahr 2020 (Liqui­di­täts­eng­pass)

Lauf­zeit: 01.07.2020 –31.12.2020

Voll­zug: Schwer­punkt­re­gie­run­gen Ober­bay­ern und Mit­tel­fran­ken­für Ver­be­schei­dung und Aus­zah­lung zusam­men mit Bay­ern Inno­va­tiv­für Antrags­be­ar­bei­tung (Onlin­ever­fah­ren) und inhalt­li­che Vorprüfung

Nach­weis­pflicht der Antrag­stel­ler ent­spre­chend dem baye­ri­schen Pro­gramm zur Kino­för­de­rung und auch ent­spre­chend dem Bun­des­pro­gramm „Über­brückungs­hil­fe“ über Bestä­ti­gung des Liqui­di­täts­eng­pas­ses durch einen Steu­er­be­ra­ter bzw. Wirtschaftsprüfer;keine dar­über hin­aus gehen­den Ein­zel­nach­wei­se im Onlin­ever­fah­ren erforderlich

Anträ­ge im Online-Ver­fah­ren (über Bay­ern Inno­va­tiv: www​.bay​ern​-inno​va​tiv​.de/​s​p​i​e​l​s​t​a​e​t​t​e​n​p​r​o​g​r​amm) von 01.07.2020 bis 31.10.2020 möglich

Hot­line zur Bera­tung unter 0911/20671–344, besetzt von Mon­tag bis Frei­tag zwi­schen 10:00 und 14:00 Uhr

Ande­re öffent­li­che Unter­stüt­zungs­lei­stun­gen, die ähn­li­che Zweck ver­fol­gen, wer­den bei Ermitt­lung des Liqui­di­täts­eng­pas­ses­ein­ge­rech­net. Kumu­lie­rung ist lan­des­recht­lich mög­lich, aber kei­ne Überkompensation.Abzuwarten bleibt eine abschlie­ßen­de Rege­lung des Bun­des zum Ver­hält­nis Bun­des­hil­fen / Landeshilfen.