Planfeststellungsbeschluss für Haltepunkt Forchheim Nord liegt ab 20.07.20 aus

Neubau Haltepunkt Forchheim Nord: Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes liegt demnächst öffentlich aus

Der Planfeststellungsbeschluss für das Bauvorhaben „VDE 8.1 ABS Nürnberg – Ebensfeld – Neubau Haltepunkt Forchheim Nord“ des Eisenbahn-Bundesamtes, Außenstelle Nürnberg, vom 27. Mai 2020 (Az. 651ppa/002-2018#001) liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung in der Zeit vom 20. Juli 2020 bis zum 04. August 2020 im Stadtbauamt Forchheim (Birkenfelderstraße 4, im Foyer im Erdgeschoss, 91301 Forchheim) zu den Öffnungszeiten (Montag – Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr, Donnerstag: 08:00 – 17:30 Uhr durchgehend, Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Als zusätzlicher Service wird der Planfeststellungsbeschluss mit Anlagen während des oben genannten Zeitraums der Öffentlichkeitsbeteiligung von der Stadt Forchheim auch online zur Einsicht bereitgestellt: Über die Homepage der Stadt Forchheim können die Unterlagen unter dem Link www.forchheim.de/bauen-und-wohnen-planen/entwicklung-planung/ueberregionale-projekte für das Bauvorhaben „VDE 8.1 ABS Nürnberg – Ebensfeld – Neubau Haltepunkt Forchheim Nord“ abgerufen werden.

Der Planfeststellungsbeschluss und der festgestellte Plan können auch nach vorheriger Terminvereinbarung beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Nürnberg, Eilgutstraße 2, 90443 Nürnberg, eingesehen werden.

Mit dem Ende der gesetzlichen Auslegungsfrist von zwei Wochen gilt der Beschluss den Betroffenen gegenüber, an die keine persönliche Zustellung erfolgt ist, als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz).