Bay­ern: Ups­kir­ting nun im Straf­recht ver­an­kert – Bun­des­tag beschließt Strafbarkeit

In der Nacht hat der Bun­des­tag einen Gesetz­ent­wurf der Bun­des­re­gie­rung zum Per­sön­lich­keits­schutz bei Bild­auf­nah­men beschlos­sen. Danach soll u.a. das sog. Ups­kir­ting, also das unbe­fug­te Foto­gra­fie­ren unter Röcke und Klei­der von Frau­en und Mäd­chen, unter Stra­fe gestellt werden.

Bay­erns Justiz­mi­ni­ster Georg Eisen­reich zu die­sem Anlass: „Es ist gut, dass die­se Schutz­lücke im Straf­recht nun geschlos­sen wer­den soll.“ Der Bund grei­fe damit eine Län­der­initia­ti­ve von Bay­ern, Baden-Würt­tem­berg und Nord­rhein-West­fa­len im Bun­des­rat auf. „In unse­rer frei­en Gesell­schaft sol­len Frau­en und Mäd­chen kei­ne Angst haben müs­sen, in der Öffent­lich­keit einen Rock zu tra­gen. Es soll­te eigent­lich selbst­ver­ständ­lich sein, dass das heim­li­che Foto­gra­fie­ren unter den Rock straf­bar ist – egal ob es in der Woh­nung oder auf offe­ner Stra­ße statt­fin­det“, so der baye­ri­sche Justiz­mi­ni­ster. Für die Betrof­fe­nen sei­en sol­che Bild­auf­nah­men immer demü­ti­gend und ehr­ver­let­zend. Eisen­reich: „Beson­ders erfreu­lich ist, dass nun auch der Bund das Ups­kir­ting dort im Straf­ge­setz­buch ver­or­ten will, wo es hin­ge­hört, näm­lich in den Abschnitt über Sexualstraftaten.“

Hin­ter­grund:

Bis­lang sind ent­spre­chen­de Auf­nah­men nur in Aus­nah­me­fäl­len straf­bar, näm­lich wenn sich das Opfer in einer Woh­nung oder einem ande­ren beson­ders geschütz­ten Raum, wie etwa einer Umklei­de­ka­bi­ne, auf­hält und die unbe­fug­te Bild­auf­nah­me des­sen höchst­per­sön­li­chen Lebens­be­reich ver­letzt. Wer­den die Bil­der in der Öffent­lich­keit, etwa auf einer Roll­trep­pe, auf­ge­nom­men, besteht eine Schutz­lücke, die nun geschlos­sen wer­den soll.

Brei­te Auf­merk­sam­keit hat das The­ma im ver­gan­ge­nen Jahr durch eine Online-Peti­ti­on zwei­er jun­ger Frau­en erlangt, der sich rund 110.000 Unter­zeich­ner ange­schlos­sen haben. Gemein­sam mit Baden-Würt­tem­bergs Justiz­mi­ni­ster Gui­do Wolf und Nord­rhein-West­fa­lens Mini­ster der Justiz Peter Bie­sen­bach hat­te der baye­ri­sche Justiz­mi­ni­ster Georg Eisen­reich bereits im Sep­tem­ber 2019 einen Gesetz­ent­wurf vor­ge­legt. Die­ser sah vor, zur straf­recht­li­chen Erfas­sung des Ups­kir­tings eine eige­ne Norm in das Straf­ge­setz­buch im Abschnitt über Sexu­al­straf­ta­ten ein­zu­fü­gen. Der Bun­des­rat hat dem Län­der-Gesetz­ent­wurf Anfang Novem­ber 2019 zugestimmt.