Tipps und Tricks: Rund­funk­bei­trag – Kosten Wohn­mo­bi­le auf dem Cam­ping­platz extra?

Symbol-Bild Tipps & Tricks

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Die Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern hilft bei Fragen

Gilt ein Wohn­wa­gen auf dem Cam­ping­platz als Woh­nung? Und muss für die­sen der Rund­funk­bei­trag in Höhe von 17,50 Euro im Monat bezahlt wer­den? Immer wie­der mel­den sich Eigen­tü­mer mit die­ser Fra­ge bei der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern. „Solan­ge Ver­brau­cher mel­de­recht­lich auf dem Cam­ping­platz erfasst sind, sind sie auch für das Wohn­mo­bil bei­trags­pflich­tig“, sagt Esther Jon­tof­sohn-Birn­baum von der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern. Aller­dings sind Wohn­wa­gen nur dann als Woh­nun­gen anzu­se­hen, wenn sie nicht oder nur gele­gent­lich fort­be­wegt wer­den. „Bei einem Dau­er­cam­ping­platz wäre dies der Fall“, so Jontofsohn-Birnbaum.

Die Exper­tin rät: „Wer den Rund­funk­bei­trag irr­tüm­lich zahlt, soll­te beim Bei­trags­ser­vice eine Abmel­dung bean­tra­gen.“ Für Per­so­nen, die auf einem Dau­er­cam­ping­platz gemel­det sind und bereits den Rund­funk­bei­trag für ihre Haupt­woh­nung bezah­len, kommt auch ein Antrag auf Befrei­ung ihrer Neben­woh­nung in Betracht. Der Wohn­wa­gen gilt in die­sem Fall als Neben­woh­nung. Der Antrag auf Befrei­ung kann auf der Web­site des Bei­trags­ser­vice unter www​.rund​funk​bei​trag​.de gestellt wer­den. Bei Fra­gen zum Rund­funk­bei­trag bie­tet die Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern Rat und Unter­stüt­zung an. Die Bera­tung ist kosten­frei und erfolgt in den ört­li­chen Bera­tungs­stel­len. Die Adres­sen sind unter www​.ver​brau​cher​zen​tra​le​-bay​ern​.de zu fin­den. Auf der Home­page kann für Anfra­gen auch ein Online-For­mu­lar genutzt werden.