Göß­wein­stein: MdL Micha­el Hof­mann infor­miert – Gesamt­sa­nie­rung des Fran­zis­ka­ner­klo­sters in Gößweinstein

Foto: Georg Lang

Göß­wein­stein Die Pla­nun­gen für die Sanie­rung des Fran­zis­ka­ner­klo­ster in Göß­wein­stein kön­nen wei­ter­ge­führt wer­den. Der Haus­halts­aus­schuss des Baye­ri­schen Land­tags hat dafür grü­nes Licht gege­ben. Stimm­kreis­ab­ge­ord­ne­ter Micha­el Hof­mann war als Mit­glied des Haus­halts­aus­schus­ses im Vor­feld der Sit­zung aktiv und warb um Zustim­mung. „Letzt­lich hat der Aus­schuss der Fort­set­zung der Pla­nun­gen ohne Gegen­stim­me zuge­stimmt“, freut sich Hof­mann über die­sen gro­ßen Schritt. „Das heißt nicht“, so Hof­mann wei­ter, „dass mor­gen schon die Bau­fahr­zeu­ge anrol­len.“. Immer­hin gehe es um Sanie­rungs­ko­sten in Höhe von rund 6,5 Mil­lio­nen, die der Frei­staat Bay­ern dafür ein­ge­plant hat. Einen Teil der anfal­len­den Kosten soll die Erz­diö­ze­se über­neh­men, da die staats­ei­ge­ne Klo­ster­an­la­ge von Fran­zis­ka­ner­mön­chen bewohnt wird. Über die kon­kre­te Sum­me wird noch verhandelt.

„Die Bedeu­tung des Klo­sters und der Fran­zis­ka­ner­mön­che für Göß­wein­stein und die Frän­ki­sche Schweiz kann eigent­lich gar nicht über­schätzt wer­den“, hebt Hof­mann die Bedeu­tung der wei­te­ren Maß­nah­men her­vor. Den Ver­ant­wort­li­chen in der Gemein­de und der Erz­diö­ze­se ist er dank­bar, dass sie aktiv gewor­den sind. Früh­zei­tig hat­te auch der frü­he­re 1. Bür­ger­mei­ster und heu­ti­ge Kir­chen­pfle­ger Georg Lang den Forch­hei­mer Land­tags­ab­ge­ord­ne­ten Hof­mann ein­ge­schal­tet. Lang hat­te dem Abge­ord­ne­ten deut­lich gemacht, dass von einer schnellst­mög­li­chen Sanie­rung der Ver­bleib der Fran­zis­ka­ner in Göß­wein­stein abhängt. „Die Fran­zis­ka­ner sind für die Wall­fahrt und unse­re Pfar­rei von exi­sten­ti­el­ler Bedeu­tung“, unter­streicht der Kir­chen­pfle­ger. „Göß­wein­stein mit der Basi­li­ka als ‚sakra­le Mit­te der Frän­ki­schen Schweiz‚ und als Wall­fahrts­ort zur Hei­lig­sten Drei­fal­tig­keit hat eine Aus­strah­lung weit über die Regi­on hin­aus. Es sind sicher­lich hun­dert­tau­sen­de von Men­schen, die Jahr für Jahr hier in Got­tes­dien­sten oder im per­sön­li­chen Gebet um Trost und Hil­fe beten und dies auch erfah­ren. Die seel­sor­ger­li­che Betreu­ung die­ser Men­schen ist nur mit einer aus­rei­chen­den Anzahl von Geist­li­chen zu gewähr­lei­sten“, fügt Georg Lang erläu­ternd hinzu.

Die Lie­gen­schaft der Klo­ster­an­la­ge befin­det sich an der Vik­tor-von-Schef­fel-Stra­ße 1 und bil­det zusam­men mit der angren­zen­den ehe­ma­li­gen Klo­ster­kir­che ein denk­mal­ge­schütz­tes Ensem­ble. Die Lie­gen­schaft besteht aus drei Grund­stücken, die sich im Eigen­tum des Frei­staa­tes Bay­ern befin­den. Klo­ster­kir­che und Fried­hofs­ka­pel­le ste­hen im Eigen­tum der katho­li­schen Kir­chen­stif­tung Gößweinstein.

„Die Bestands­ge­bäu­de des Klo­sters, in dem die Fran­zis­ka­ner­pa­ter woh­nen, sind seit den 1960er Jah­ren kei­ner grö­ße­ren bau­li­chen Ver­än­de­rung oder Sanie­rung unter­zo­gen wor­den. Der Gebäu­de­stan­dard, ins­be­son­de­re Wär­me­schutz, Brand­schutz und Bar­rie­re­frei­heit, ist nicht mehr zeit­ge­mäß“, erklärt der Abge­ord­ne­te die Not­wen­dig­keit der Sanie­rungs­maß­nah­men. Im Rah­men der Gesamt­in­stand­set­zung müs­sen die haus­tech­ni­schen Anla­gen und Ein­rich­tun­gen sowie Män­gel an der histo­ri­schen Bau­sub­stanz besei­tigt wer­den, damit die bis­he­ri­ge kirch­li­che Nut­zung auch wei­ter­hin gesi­chert ist. „Dar­über hin­aus die­nen die vor­ge­se­he­nen Bau­maß­nah­men der Erhal­tung des Bau­denk­mals im Sin­ne des Baye­ri­schen Denk­mal­schutz­ge­set­zes“, führt Hof­mann wei­ter aus. Ein dickes Lob spricht der Abge­ord­ne­te dem Göß­wein­stei­ner Pfar­rer Pater Lud­wig Mazur und Kir­chen­pfle­ger Georg Lang aus: „Sie haben inten­si­ve Vor­ar­bei­ten gelei­stet, ich war auf­grund der regio­na­len Bedeu­tung sofort von der Umset­zung der Gesamt­in­stand­set­zung überzeugt.“

Im Rah­men der Gesamt­in­stand­set­zung sol­len im Wesent­li­chen fol­gen­de Maß­nah­men durch­ge­führt werden:

  • Erneue­rung sämt­li­cher Dach­ein­deckun­gen (einschl. Unterkonstruktionen)

sowie Ein­blechun­gen und Dach­ent­wäs­se­run­gen, wobei gleich­zei­tig partiell

die Trag­kon­struk­tio­nen der Dächer ertüch­tigt werden.

  • Ener­ge­ti­sche Ver­bes­se­rung der gesam­ten Gebäu­de­hül­le des Klostergebäu-

des (Wär­me­däm­mung ober­ste Geschoß­decke, Außen­wän­de und Boden-

plat­te, sowie Ein­bau neu­er Fen­ster und Außentüren).

  • Schaf­fung von fünf Gäste­zim­mern mit jeweils eige­ner Nass­zel­le im Oberge-

schoss sowie ins­ge­samt sie­ben Patres-Appar­te­ments, jeweils bestehend

aus einem Wohn- und Schlaf­raum sowie einer Nass­zel­le, eines davon barri-

ere­frei im Erdgeschoss.

  • Schaf­fung eines bar­rie­re­frei­en, öffent­lich zugäng­li­chen Bereichs im Erdge-

schoss (Seel­sor­ge) ein­schließ­lich eines bar­rie­re­frei­en WC’s.

  • Ein­bau einer neu­en Wirt­schafts­kü­che ein­schließ­lich der dafür notwendigen

bau­li­chen Umbaumaßnahmen.

  • Abbruch des im 20. Jh. errich­te­ten Sani­tär­an­baus, nach­dem die verbrauch-

ten Anla­gen durch Nass­zel­len in den Appar­te­ments ersetzt werden.

  • Abbruch der wegen des star­ken Käfer(Anobien-)befalls nicht mehr sanier-

baren Neben­ge­bäu­de „Holz­le­ge“ und „Trocken­hal­le“ und Wie­der­auf­bau in

glei­cher Holzkonstruktion.

  • Wie­der­her­stel­len der Klo­ster­gar­ten­an­la­ge ein­schließ­lich der Instandsetzung

der Ein­frie­dungs­mau­er (Klo­ster­mau­er) und Errich­tung eines Car­ports für

vier PKW-Stell­plät­ze sowie zwei nicht über­dach­te Stellflächen.

  • Aus­la­ge­rung der kata­lo­gi­sier­ten Kunst­ge­gen­stän­de, wie Möbel, Skulpturen,

Gemäl­de und Iko­nen, wäh­rend der Bau­zeit und Wie­der­ein­brin­gung nach

Abschluss der Baumaßnahme.