Aus der Gau­stadter Leser­post: Ede­ka­markt Gaustadt

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Bam­berg-Gau­stadt, 29. Juni 2020

Bebau­ungs­plan­ver­fah­ren Nr. G 5 G
Für den Bereich Gau­stadter Haupt­stra­ße 101 und 103 sowie Fischer­hof 2 – EDE­KA-Markt Gaustadt
Öffent­li­che Aus­le­gung (§ 3 Abs.2 BauGB)

hier: Stel­lung­nah­me

Sehr geehr­te Damen und Herren!

Die Erwei­te­rung und Moder­ni­sie­rung des Ein­kaufs­mark­tes die­nen dem Zweck der lang­fri­sti­gen Siche­rung des Geschäfts – ein grund­sätz­lich zu begrü­ßen­des Vor­ha­ben, da es die wohn­ort­na­he Ver­sor­gung berei­chert.

Wie in den Unter­la­gen kor­rekt dar­ge­stellt, bie­ten Ein­zugs­be­reich und Lage des Mark­tes her­vor­ra­gen­de Mög­lich­kei­ten, den Ein­kauf zu Fuß, mit dem Fahr­rad oder dem Lini­en­bus abzu­wickeln. Aus die­sem Grund besteht kei­ne Not­wen­dig­keit, wei­te­re Pkw-Stell­plät­ze vor­zu­se­hen. Die for­ma­le Her­lei­tung eines Bedarfs auf Grund der Stell­platz­sat­zung, die, unge­ach­tet ihrer vor weni­gen Jah­ren erfolg­ten Neu­fas­sung, von ver­al­te­ten Leit­bil­dern aus­geht, berück­sich­tigt die gege­be­nen Ver­hält­nis­se nicht.

Hin­ge­gen besteht drin­gen­der Bedarf an Fahr­rad­stell­plät­zen für die Kund­schaft – hier weist die Stell­platz­sat­zung deut­li­che, bereits mehr­fach ange­mahn­te Defi­zi­te auf. Doch schon die Beschrei­bung des Ist-Zustands stellt die Situa­ti­on geschönt dar:

Es gibt einen Fahr­rad­stän­der mit – opti­mi­stisch betrach­tet – maxi­mal vier Ein­stell­plät­zen, der sei­ner Bau­art nach kein siche­res Anstel­len und ‑schlie­ßen zuläßt. Die ver­blei­ben­de Flä­che bie­tet frei auf den Fahr­zeugs­tän­dern abge­stell­ten Rädern wegen des ungleich­mä­ßi­gen Unter­grunds kei­nen wirk­lich siche­ren Halt. Wo über­dies die genann­te Anzahl von 13 Rädern unter dem Vor­dach ste­hen kön­nen soll, ent­zieht sich jeg­li­cher Erkennt­nis. Selbst dicht an dicht ste­hend, so daß ein Groß­teil der Räder gar nicht unmit­tel­bar zugäng­lich wäre, ist eine sol­che Men­ge schwer vor­stell­bar – es sei denn, die mit Aus­la­gen ver­stell­ten – und somit nicht nutz­ba­ren – Berei­che wären eingerechnet.

Theo­re­ti­sche Stell­plät­ze, die nicht real exi­stent oder nicht (sicher) nutz­bar sind, ver­lei­ten nicht zum Ein­kauf mit dem Fahr­rad. Es darf auch nicht über­se­hen wer­den, daß gera­de zum Ein­kauf Hän­ger­ge­span­ne, Lasten­rä­der, geräu­mi­ge Pack­ta­schen und ande­res ver­wen­det wer­den. Sie alle stel­len beson­de­re Anfor­de­run­gen bezüg­lich Raum­be­darfs und sta­bi­ler Stell­mög­lich­keit. Nur Stan­dard­fahr­rä­der zu betrach­ten, ist wenig zielführend.

Das „Rad­ver­kehrs­hand­buch Radl­land Bay­ern“, her­aus­ge­ge­ben von der Ober­sten Bau­be­hör­de im Baye­ri­schen Staats­mi­ni­ste­ri­um des Innern, gibt wei­te­re wert­vol­le Hinweise:

„Aus­rei­chen­de und geeig­ne­te Park­mög­lich­kei­ten sind ein Grund­be­stand­teil der Rad­ver­kehrs­in­fra­struk­tur. …

Eine aus­rei­chen­de Dimen­sio­nie­rung von Abstell­an­la­gen ist zwingend

Ruhen­der Rad­ver­kehr darf den Fuß­gän­ger­ver­kehr nicht behindern

Stand­si­cher­heit für Abstell­an­la­ge und Fahr­rad müs­sen gewähr­lei­stet sein

Über­dach­te Abstell­an­la­gen sind anzustreben“.
Im Ein­kaufs­ver­kehr sind die Stell­plät­ze „für Kun­den bei Geschäf­ten (ein­gangs­nah)“ (ebd.) zu plazieren.
Soll­te die Stadt Bam­berg ihren pro­pa­gier­ten Anspruch, Fahr­rad­stadt zu sein, jemals ernst mei­nen (selbst­ver­ständ­lich ist das Fahr­rad hier­bei nicht als allein selig machend, son­dern als ein Ele­ment des Umwelt­ver­bunds, als Ergän­zung zu und in intel­li­gen­ter Ver­net­zung mit fuß­läu­fi­gem und öffent­li­chem Ver­kehr, zu betrach­ten), muß sie dies auch im Ein­kaufs­ver­kehr umset­zen. Der nah gele­ge­ne LIDL-Markt bie­tet ein anschau­li­ches Nega­tiv­bei­spiel: Die anfangs vor­han­de­nen, in ihrer Anzahl lächer­lich weni­gen Fahr­rad­stell­plät­ze sind längst ersatz­los ver­schwun­den, rad­fah­ren­de Kund­schaft ist augen­schein­lich nicht gern gesehen.

Mit freund­li­chen Grüßen
Wolf­gang Bönig