HWK Ober­fran­ken: Stel­lung­nah­me zum Bun­des­pro­gramm „Aus­bil­dungs­plät­ze sichern“

Aus­bil­dungs­prä­mie ist wich­ti­ges, aber zu schwa­ches Signal

Bun­des­pro­gramm „Aus­bil­dungs­plät­ze sichern“ ist der rich­ti­ge Schritt, greift aber zu kurz

„Es ist zunächst erfreu­lich, dass die Bun­des­re­gie­rung mit dem Bun­des­pro­gramm ‚Aus­bil­dungs­plät­ze sichern‘ ein Zei­chen der Wert­schät­zung für die vie­len Aus­bil­dungs­be­trie­be im ober­frän­ki­schen Hand­werk set­zen und damit den hohen Stel­len­wert der dua­len Aus­bil­dung für unse­re Wirt­schaft wür­di­gen will“, erklärt der Prä­si­dent der Hand­werks­kam­mer für Ober­fran­ken, Tho­mas Zim­mer. „Aller­dings erwar­ten wir bei einer der­ar­ti­gen Aus­ge­stal­tung der Aus­bil­dungs­prä­mie kei­ne all­zu gro­ßen Effek­te auf die aktu­el­le Ausbildungssituation.“

Nach­dem gestern die Eck­punk­te des Pro­gramms beschlos­sen wor­den sind, sieht Tho­mas Zim­mer noch deut­li­chen Nach­bes­se­rungs­be­darf beim Zugang zur Aus­bil­dungs­prä­mie. „Lei­der wer­den Betrie­be, die nicht in Kurz­ar­beit waren oder deren Umsatz­ein­bu­ßen weni­ger als 60 Pro­zent im April und Mai betra­gen haben, von der För­de­rung aus­ge­schlos­sen. Die Prä­mie soll­te aber mög­lichst breit wir­ken, die wirt­schaft­li­chen Unsi­cher­hei­ten sind wei­ter­hin groß.“ Zwar könn­ten pri­va­te Dienst­lei­ster wie etwa Fri­seu­re oder Kos­me­ti­ker, die am stärk­sten von den Aus­wir­kun­gen der Coro­na-Pan­de­mie betrof­fen sind, von der Prä­mie pro­fi­tie­ren, vie­le wei­te­re Betrie­be blie­ben aber außen vor. „Ein star­kes Zei­chen wäre, alle klei­nen und mitt­le­ren Betrie­be zu unter­stüt­zen, die trotz wirt­schaft­li­cher Her­aus­for­de­run­gen und gro­ßer Unsi­cher­hei­ten wei­ter in die Aus­bil­dung investieren.“

Auch der Haupt­ge­schäfts­füh­rer der HWK, Tho­mas Kol­ler, wünscht sich, die Maß­nah­me wei­ter­zu­ent­wickeln und die För­der­be­din­gun­gen abzu­sen­ken. In Ober­fran­ken ver­zeich­net die Hand­werks­kam­mer für die ersten fünf Mona­te 2020 einen Rück­gang bei der Anzahl der regi­strier­ten Aus­bil­dungs­ver­trä­ge von 12 Pro­zent gegen­über dem Vor­jahr. „Coro­na hat auch vor dem Aus­bil­dungs­markt nicht Halt gemacht. Wir brau­chen daher jede Form der Unter­stüt­zung, die unse­ren Mit­glie­dern etwas Sicher­heit zurück­gibt und Anrei­ze zur Aus­bil­dung lie­fert“, so Koller.

Eck­punk­te des Bun­des­pro­gramms „Aus­bil­dung sichern“

Geför­dert wer­den kön­nen Betrie­be mit bis zu 249 Beschäf­tig­ten, die eine Berufs­aus­bil­dung in aner­kann­ten Aus­bil­dungs­be­ru­fen oder in den bun­des- und lan­des­recht­lich gere­gel­ten, pra­xis­in­te­grier­ten Aus­bil­dun­gen im Gesund­heits- und Sozi­al­we­sen durchführen.

Aus­bil­dungs­prä­mie:

Betrie­be, die ihr Aus­bil­dungs­ni­veau im Jahr 2020 im Ver­gleich zu den drei Vor­jah­ren nicht ver­rin­gern, erhal­ten für jeden abge­schlos­se­nen Aus­bil­dungs­ver­trag einen ein­ma­li­gen Zuschuss in Höhe von 2.000 Euro (nach erfolg­rei­cher Pro­be­zeit). Betrie­be, die ihr Aus­bil­dungs­ni­veau erhö­hen, erhal­ten für jeden wei­te­ren Aus­bil­dungs­ver­trag sogar 3.000 Euro.

Vor­aus­set­zun­gen für den Zuschuss sind, dass der Aus­bil­dungs­be­trieb in der ersten Jah­res­hälf­te wenig­stens einen Monat Kurz­ar­beit durch­ge­führt hat oder der Umsatz in den Mona­ten April und Mai 2020 um durch­schnitt­lich min­de­stens 60 Pro­zent gegen­über April und Mai 2019 ein­ge­bro­chen ist.

Neben der Aus­bil­dungs­prä­mie sind zudem

  • eine För­de­rung bei Ver­mei­dung von Kurz­ar­beit wäh­rend der Ausbildung,
  • eine För­de­rung von Auf­trags- und Ver­bund­aus­bil­dung sowie
  • eine För­de­rung zur Siche­rung der Wei­ter­füh­rung von Aus­bil­dungs­ver­hält­nis­sen bei pan­de­mie­be­ding­ter Insol­venz eines aus­bil­den­den KMU (Über­nah­me­prä­mie) vorgesehen.