CSU Dormitz beklagt sich über nicht behan­del­te Geschäftsordnungsanträge

Pres­se­mit­tei­lung der CSU Dormitz:

Bericht aus dem Gemein­de­rat – Sit­zung vom 18.6.2020

Tages­ord­nung:

  1. Geneh­mi­gung der öffent­li­chen Sit­zungs­nie­der­schrift vom 30.4.2020
  2. Geneh­mi­gung der öffent­li­chen Sit­zungs­nie­der­schrift vom 7.5.2020
  3. Bau­vor­anfra­ge auf Neu­bau eines Ein­fa­mi­li­en­wohn­hau­ses mit Anlie­ger­woh­nung im Bereich des
    Veilchenweges
  4. Bau­an­trag auf Errich­tung einer dop­pel­sei­ti­gen beleuch­te­ten Wer­be­ta­fel auf Monofuß
  5. Bau­an­trag auf Errich­tung eines Dop­pel­hau­ses mit Dop­pel­ga­ra­ge im Bereich des südl.
    Brauereigeländes
  6. Antrag auf denk­mal­schutz­recht­li­che Erlaub­nis für eine Fas­sa­den­in­stand­set­zung (Nach­rei­chung für
    Aus­tausch der Fen­ster­lä­den und der Fen­ster­bän­ke) an der Haupt­stra­ße Dormitz
  7. Ver­ab­schie­dung des Haus­halts 2020

7.1 Erlass der Haus­halts­sat­zung mit Haus­halts­plan für das Haus­halts­jahr 2020

7.2 Geneh­mi­gung des Finanz­plans zum Haus­halts­plan 2020 für die Jah­re 2021 bis 2023

7.3 Geneh­mi­gung des Stel­len­plans 2020

  1. Bean­tra­gung der Gemein­de von Maß­nah­men zur Geschwin­dig­keits­re­du­zie­rung an der Hauptstraße
  2. Ver­ga­be von Pla­nungs­lei­stun­gen zum KiTa-Neubau

9.1 Förm­li­che Anpas­sung des bestehen­den Archi­tek­ten­auf­tra­ges zum KiTa-Neubau

9.2 Ver­ga­be der Pla­nungs­lei­stun­gen zur Erstel­lung eines Brandschutznachweises

9.3 Ver­ga­be der Tag­werks­pla­nung zum KiTa-Neubau

9.4 Ver­ga­be der TGA-Pla­nung zum KiTa-Neubau

9.5 Ver­ga­be der Pla­nungs­lei­tun­gen zur Erstel­lung eines Ener­gie­ver­wen­dungs­nach­wei­ses (EneV)

  1. Bekannt­ga­be von Beschlüs­sen aus nicht-öffent­li­cher Sitzung
  2. Infor­ma­tio­nen

Im Anschluss erfolg­te eine nicht-öffent­li­che Sitzung

Sit­zungs­ver­lauf:

Zu Beginn der Sit­zung wur­de eine Gedenk­mi­nu­te für das ver­stor­be­ne Gemein­de­rats­mit­glied Mat­thi­as Fuchs eingelegt.

Chri­stoph Schmitt stell­te den Antrag zur Geschäfts­ord­nung die Tages­ord­nungs­punk­te 9.1 – 9.5 zu ver­ta­gen, da von der Ladung bis zur Sit­zung kei­ne Unter­la­gen zu den Ange­bo­ten (9.1), bzw. über­haupt kei­ne Infor­ma­tio­nen außer der Nen­nung als Tages­ord­nungs­punkt (9.2 ‑9.5) erfolgte.

Auch die Behand­lung der Anträ­ge zum Haus­halt der CSU lehn­te der 1 Bür­ger­mei­ster ab, weil sie erst 9 Tage vor der Sit­zung ein­ge­gan­gen sei­en. Dass der Sit­zungs­ter­min unbe­kannt war, da es bis zur Ladung für den 18. Juni kei­ne Sit­zungs­pla­nung gab, blieb dabei unbe­ach­tet. Wei­ter ist zu bemer­ken, dass es zwar in der Geschäfts­ord­nung (GO) für den Gemein­de­rat unter §23 (1) lau­tet: „Anträ­ge SOL­LEN spä­te­stens am 14 Tag vor der Sit­zung … ein­ge­reicht wer­den.“, die GO aber unter §22 (1) wei­ter zulässt „Die Tages­ord­nung kann bis spä­te­stens zum Ablauf des 3. Tages vor der Sit­zung ergänzt werden.“

Da die „Ver­ab­schie­dung des Haus­halts“ mit meh­re­ren Unter­punk­ten Teil der Tages­ord­nung war, ist es äußerst befremd­lich, dass der Antrag zur Geschäfts­ord­nung, die Anträ­ge der CSU zum Haus­halt zu behan­deln, trotz zwei­fa­cher Auf­for­de­rung dem Gemein­de­rat nicht zur Abstim­mung vor­ge­legt wurde.

Die Anträ­ge wur­den dann im Rah­men der Bera­tung zum Haus­halt vor­ge­tra­gen und erläutert.

Details zu unse­ren Anträ­gen und den jewei­li­gen Sach­stand gemäß Mehr­heits­be­schluss der Haus­halts­sat­zung vom 18.06.2020 fin­den Sie unter https://​www​.csu​.de/​v​e​r​b​a​e​n​d​e​/​o​v​/​d​o​r​m​i​t​z​/​a​n​t​r​a​e​ge/

  1. Die Sit­zungs­nie­der­schrift wur­de geneh­migt, die neu­en Gemein­de­rä­te ent­hiel­ten sich der Stimme.

  1. Die Sit­zungs­nie­der­schrift wur­de geneh­migt, nach­dem ein Feh­ler berück­sich­tigt wurde.

  1. Die Bau­vor­anfra­ge für ein Ein­fa­mi­li­en­haus mit Ein­lie­ger­woh­nung im Veil­chen­weg wur­de geneh­migt. Es han­delt sich um ein Haus mit begrün­tem Flach­dach, Dop­pel­ga­ra­ge, Car­port und zwei wei­te­ren Stell­plät­zen. Dar­auf hin­ge­wie­sen wur­de, dass anfal­len­des Regen­was­ser auf dem Bau­grund­stück zu ver­sickern ist.

  1. Der Antrags­stel­ler woll­te eine ca. 5,6 m hohe Wer­be­ta­fel mit beid­sei­tig beleuch­te­ter Wer­be­flä­che von 11,7m² an der Haupt­stra­ße errich­ten. Eine Stel­lung­nah­me des Sanie­rungs­be­ra­ters der Gemein­de Dormitz (Topos-Team, Stadt- und Land­schafts­pla­nung GmbH) wies dar­auf hin, dass eine Errich­tung einer Wer­be­an­la­ge an die­ser Stel­le nicht den Anfor­de­run­gen der Gestal­tungs­richt­li­ni­en für das Sanie­rungs­ge­biet ent­sprä­che und damit nicht geneh­mi­gungs­fä­hig sei. Der Antrag wur­de abgelehnt.

  1. Dem Bau­an­trag auf Errich­tung eines Dop­pel­hau­ses mit Dop­pel­ga­ra­gen im Bereich des Braue­rei­ge­län­des wur­de statt­ge­ge­ben. Geplant ist ein Dop­pel­haus mit Flach­dach. Die Pla­nun­gen ent­spre­chen dem Sanie­rungs­kon­zept des Orts­kerns. Eine Errich­tung von zwei 10m³ Zister­nen wird sei­tens der Gemein­de vorgeschrieben.

  1. Die denk­mal­schutz­recht­li­che Erlaub­nis für die Fas­sa­den­in­stand­set­zung eines Hau­ses an der Haupt­stra­ße wur­de erteilt. Die Gemein­de Dormitz unter­stützt die Antrags­stel­ler in der gemeind­li­chen Stel­lung­nah­me an die unte­re Denk­mal­schutz­be­hör­de im Land­rats­amt Forchheim

  1. Zu Beginn des Tages­ord­nungs­punk­tes wur­den die Anträ­ge der CSU an die Gemein­de Dormitz im Rah­men der Bera­tung zum Haus­halt vor­ge­tra­gen und erläutert.

Details zu unse­ren Anträ­gen und den jewei­li­gen Sach­stand gemäß Mehr­heits­be­schluss der Haus­halts­sat­zung vom 18.06.2020 fin­den Sie unter https://​www​.csu​.de/​v​e​r​b​a​e​n​d​e​/​o​v​/​d​o​r​m​i​t​z​/​a​n​t​r​a​e​ge/

7.1

Auf­grund meh­re­rer im fort­lau­fen­den Wort­laut abge­schnit­te­ner Punk­te und wei­te­rer Fra­gen, stell­te Chri­stoph Schmitt den Antrag die Punk­te des Haus­halts- und Finanz­plans detail­liert durch­zu­ge­hen. Der Antrag wur­de abgelehnt.

Eini­ge wesent­li­che Punk­te die in der fol­gen­den, stich­pro­ben­ar­ti­gen Haus­halts­be­ra­tung dis­ku­tiert wur­den waren:

  1. a) Ein nied­ri­ger Ansatz von Pla­nungs­lei­stun­gen für Bebau­ungs­plä­ne in den Jah­ren ab 2021
  2. b) Die kom­mu­na­le Ver­kehrs­über­wa­chung kostet die Gemein­de Dormitz nach Abzug der Ver­war­nungs­gel­der und Geld­bu­ßen net­to ca. 10.000 Euro pro Jahr
  3. c) Der bar­rie­re­freie Aus­bau der Bus­hal­te­stel­len wird im Haus­halt der Gemein­de Dormitz mit 400.000 Euro in den Jah­ren 2020/2021 vor­ge­se­hen, die Zustän­dig­keit von Bus­hal­te­stel­len an Staats­stra­ßen liegt aber beim Stra­ßen­bau­amt. Soll­te ohne vor­he­ri­ge Zusa­ge des Bau­am­tes in Vor­lei­stung gehan­delt wer­den, wür­den die Kosten kom­plett bei der Gemein­de verbleiben.
  4. d) Für den KiTa-Neu­bau wer­den Zuschüs­se in Höhe von knapp 58 % der geplan­ten Kosten ange­setzt (1,6 Mio Euro bei 2,774 Mio Euro). Da gemäß der Bedarfs­pla­nung der­zeit nur ein zwei­grup­pi­ger Neu­bau för­der­fä­hig ist, die Pla­nung aber auf drei­grup­pig plus wei­te­res Ober­ge­schoss basiert, ist der Ansatz sehr hoch gewählt. Die Kosten der Ein­rich­tung sind im Finanz­plan nicht berücksichtigt.
  5. e) Der gemeind­li­che Anteil für das Regen­über­lauf­becken (RÜB17) wird gemäß der Kosten­schät­zung des Abwas­ser­zweck­ver­ban­des mitt­ler­wei­le mit 500.000 Euro statt der frü­her ver­öf­fent­lich­ten 400.000 Euro angesetzt.
  6. f) Im Haus­halts­plan 2020 sind 20.000 Euro für ein Gesamt­sa­nie­rungs­kon­zept der Grund­schu­le vor­ge­se­hen. Die Finanz­pla­nung sieht aber bis nach 2023 kei­ne Mit­tel für die Sanie­rung der Grund­schu­le vor.
  7. g) Ein­zel­maß­nah­men, die vom Gemein­de­rat zum Haus­halt 2019 beschlos­sen wur­den, sind nicht oder nur teil­wei­se umge­setzt wor­den, was zu einem hohem Über­trag in die Rück­la­ge geführt hat. Dies sind u.a. Bebau­ungs­plä­ne, Stra­ßen­un­ter­halt, Fried­hofs­we­ge, Brücken­un­ter­halt (ohne Nepomukbrücke).

Abschlie­ßend ist fest­zu­hal­ten, dass der Haus­halts­plan nur durch die Ent­nah­me von Rück­la­gen in Höhe von 732.300 Euro ohne Neu­ver­schul­dung aus­ge­gli­chen wer­den kann.

Gemäß Finanz­plan wird in den Jah­ren 2021 bis 2023 eine Kre­dit­auf­nah­me In Sum­me von 2,25 Mio Euro notwendig.

Beschlos­sen wur­de eine Haus­halts­sat­zung mit einem Ver­wal­tungs­haus­halt mit 4.083.300 Euro in den Ein­nah­men und Aus­ga­ben und einem Ver­mö­gens­haus­halt mit 1.157.700 Euro in den Ein­nah­men und Aus­ga­ben, einer Grund­steu­er von 350 v.H. jeweils für die Land- und forst­wirt­schaft­li­chen Betrie­be und für die Grund­stücke, sowie einer Gewer­be­steu­er von 380 v.H..

7.2
Der Finanz­plan zu Haus­halt für die Jah­re 2021 bis 2023 wur­de mehr­heit­lich geneh­migt, dabei schlie­ßen sie wie folgt ab:

Finanz­pla­nungs­jahr202120222023
Ver­wal­tungs­haus­halt4.064.000 €4.064.000 €4.064.000 €
Ver­mö­gens­haus­halt3.073.300 €747.400 €911.800 €
Gesamt­haus­halt7.137.300 €4.811.400 €4.975.800 €

7.3

Der Stel­len­plan der Gemein­de für das Jahr 2020 – in Sum­me 24 Voll­zeit­stel­len – wur­de genehmigt.

  1. Die Ein­rich­tung einer wei­te­ren Ver­kehrs­mess­stel­le an der Haupt­stra­ße wur­de geprüft. Hier­zu wur­den über den Zeit­raum einer Woche die Geschwin­dig­keit und Anzahl der Fahr­zeu­ge erho­ben. Da die­se Erfas­sung Anfang Mai durch die Coro­na Pan­de­mie beein­flusst war, wur­den „NUR“ 9.500 – 10.000 Fahr­zeu­ge pro Tag erfasst. Ca. 3 % zeig­ten Ver­stö­ße, vie­le im nicht ahn­dungs­wür­di­gen Bereich. Ver­ein­zelt wur­den aber, vor allem nachts, bis zu 100 km/​h inner­orts gemessen.

Der Gemein­de­rat beschloss, beim Land­rats­amt eine Geschwin­dig­keits­be­schrän­kung im Orts­be­reich auf 30km/​h von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr zu bean­tra­gen. Eben­so wur­de eine Geschwin­dig­keits­be­gren­zung für LKW über 7,5 t auf 30km/​h auch tags­über beantragt.

Die sta­ti­sti­sche Erhe­bung soll nach Neu­bau der Brand­bach­brücke und Abklin­gen der Coro­na Pan­de­mie anhand der Daten von den Geschwin­dig­keits­mess­ta­feln am Orts­en­de wie­der­holt werden.

  1. Zu Beginn der Sit­zung wur­de von uns bean­tragt die Ver­ga­ben von Pla­nungs­lei­stun­gen zum KiTa Neu­bau zu ver­ta­gen, da den Gemein­de­rä­ten dazu teils unzu­rei­chen­de, teils über­haupt kei­ne Infor­ma­tio­nen zuge­gan­gen waren. Dies wur­de abgelehnt.

9.1 Die Hono­rar­er­hö­hung auf­grund der Kosten­meh­rung wur­de geneh­migt. Der Gemein­de­rat beauf­tragt den Bür­ger­mei­ster archi­tek­to­ni­sche Pla­nungs­lei­stun­gen in Höhe von 193.725,07 € zzgl. Mehr­wert­steu­er an die Fir­ma rosbigalle+glauber plan­werk­statt GmbH zu vergeben.

9.2 Wei­ter wer­den Pla­nungs­lei­stun­gen zum Brand­schutz in Höhe von 5.000 € zzgl. Mehr­wert­steu­er an die Fir­ma rosbigalle+glauber plan­werk­statt GmbH vergeben.

9.3 Das Inge­nieur­bü­ro Schmidt­lein wird mit der Trag­werks­pla­nung des KiTa-Neu­baus in Höhe von 25.190€ zzgl. Mehr­wert­steu­er beauftragt.

9.4 Die TGA-Pla­nung wird an das Pla­nungs­bü­ro für Hei­zungs- und Sani­tär­tech­nik Sebrant­ke mit Kosten von 92.901 € zzgl. Mehr­wert­steu­er vergeben.

9.5 Mit der Erstel­lung eines Ener­gie­ver­wen­dungs­nach­wei­ses wird die Fir­ma Basic beauf­tragt. Hier­für fal­len Kosten in Höhe von 2.400€ zzgl. Mehr­wert­steu­er an.

In Sum­me wur­den somit Pla­nungs­lei­stun­gen von 379.866,48 Euro inklu­si­ve MwSt. (19%) beauftragt.

Hin­ter­grund:

Der Gemein­de­rat hat­te am 30.07.2019 eine Erwei­te­rung des eigent­li­chen KiTa-Neu­baus beschlos­sen. Gemäß der letz­ten Bedarfs­er­mitt­lung ist nur ein zwei­grup­pi­ger Neu­bau för­der­fä­hig. Der Gemein­de­rat hat­te jedoch einen drei­grup­pi­gen Bau mit einem zusätz­li­chen Raum im Ober­ge­schoss beschlos­sen. Hier­für ergibt sich eine Kosten­meh­rung, wel­che die Gemein­de für den drit­ten Grup­pen­raum und den zusätz­li­chen Raum im Ober­ge­schoss zu 100% selbst finan­zie­ren muss.

Solan­ge die Bedarfs­pla­nung eine zwei­grup­pi­ge Lösung vor­sieht, wäre aber nur gut die Hälf­te der Kosten för­der­fä­hig. Die pro­zen­tua­le Höhe der För­de­rung könn­te gemäß den aktu­el­len Beschlüs­sen der Bun­des­re­gie­rung glück­li­cher­wei­se wie­der auf bis zu 90 % erhöht wer­den. Die Zuschüs­se wür­den sich trotz­dem auf weni­ger als die im Finanz­plan vor­ge­se­he­nen 1,6 Mio Euro belaufen.

Ein zwei­pha­si­ger Neu­bau der KiTa mit einem ersten zwei­grup­pi­gen Bau­ab­schnitt, sowie einem zwei­ten sobald die För­der­fä­hig­keit die­ser Erwei­te­rung nach­ge­wie­sen wer­den könn­te, wür­de den Gemein­de­haus­halt daher stark ent­la­sten, die Kre­dit­auf­nah­me für die Gemein­de wür­de stark redu­ziert. Das Kon­zept für die KiTa könn­te belas­sen werden.

  1. Ver­öf­fent­li­chung aus dem nicht-öffent­li­chen Teil der kon­sti­tu­ie­ren­den Sit­zung vom 7. Mai.
  2. Fest­set­zung der Ent­schä­di­gung für den 1.Bürgermeister

Die Gemein­de­ord­nung (Arti­kel 53 Abs. 2) gibt für Gemein­den von 1000 – 3000 Ein­woh­nern einen Rah­men von 3.114,15 – 4.671,24 Euro vor. Die Gemein­de­ver­wal­tung hat­te anhand der Ein­woh­ner­zahl (2071) von Dormitz rund 3.950 Euro berechnet.

Als Ent­schä­di­gung für den 1.Bürgermeister wur­den von der Mehr­heit des Gemein­de­rats 4.300 Euro pro Monat fest­ge­setzt, dies ent­spricht einer Gemein­de­grö­ße von über 2500 Einwohnern.

  1. Fest­set­zung der Tele­fon- und Kilo­me­ter­pau­scha­le für den 1.Bürgermeister

Als monat­li­che Pau­scha­len wur­den für Tele­fon 30 Euro und für Fahrt­ko­sten 120 Euro beschlossen.

  1. Fest­set­zung der Ent­schä­di­gung für den wei­te­ren Bürgermeister

Der zwei­te Bür­ger­mei­ster erhält künf­tig monat­lich 450 Euro.

In der nicht­öf­fent­li­chen Sit­zung nicht behan­delt aber vom 1. Bür­ger­mei­ster veröffentlicht:

In die­sem Zusam­men­hang wur­de auch der Pflicht­eh­ren­sold des ehe­ma­li­gen 1. Bür­ger­mei­sters bekannt gege­ben, wel­cher nicht Tages­ord­nungs­punkt der nicht-öffent­li­chen Sit­zung war, da er in der Gemein­de­ord­nung (Arti­kel 60) anhand der Dau­er der Amts­zeit fest­ge­schrie­ben ist. Unser Alt­bür­ger­mei­ster war 30 Jah­re für die Gemein­de tätig, davon 24 Jah­re als 1. Bür­ger­mei­ster und 6 Jah­re als 2. Bür­ger­mei­ster. Der Pflicht­eh­ren­sold hier­für beträgt 1611 Euro monatlich

  1. Infor­ma­tio­nen / Anfra­gen von Bür­gern den Gemein­de­rat & Bür­ger­mei­ster über Gemeinderäte

Dr. Kat­ja Wal­cher frag­te bezüg­lich des Sach­stan­des des Bau­ge­biets „Hin­ter der Loren­zer­stra­ße“: Das Ver­fah­ren befin­det sich in der Schwe­be, die Eigen­tü­mer müs­sen eine Eini­gung erzielen.

Ste­fan Kam­mer­may­er erkun­dig­te sich nach dem abge­bau­ten Klet­ter­turm am Spiel­platz: Der Klet­ter­turm muss­te auf­grund beschä­dig­ter Sei­le abge­baut wer­den. Ein Ersatz der Sei­le bzw. des gesam­ten Spiel­ge­räts ist auf­grund der hohen Kosten kurz­fri­stig nicht möglich.

Chri­sti­ne Schmie­der-Bänsch: Wert­stoff­hof: Es wird nach­ge­fragt, wann der Wert­stoff­hof wie­der öffnet.

Tho­mas Bezold bemän­gel­te die unge­pfleg­ten Grä­ber am Fried­hof: Die Gemein­de schreibt die Besit­zer nach­läs­sig gepfleg­ter Grä­ber an.

Neu­ge­stal­tung des Berei­ches der ehem. Fried­hofs­hal­le: 9.500€ sind im Haus­halt dafür vor­ge­se­hen, bei der Gemein­de sind jedoch kei­ne Ange­bo­te zu annehm­ba­ren Kosten ein­ge­gan­gen. Mari­an­ne Mirsber­ger bat dar­um abwei­chend zum Beschluss des Gemein­de­ra­tes doch wie­der eine Ver­brei­te­rung der Schul­stra­ße in die­sem Bereich in die Pla­nun­gen aufzunehmen.

Chri­stoph Schmitt frag­te nach eri­ner Anbrin­gung eines Tores zur Fern­hal­tung von Hun­den an der neu­en Dies wird überprüft

Chri­stoph Schmitt wies auf Stra­ßen­schä­den auch im Ban­kett vor und hin­ter der Brücke über die Schwa­bach in der Ver­län­ge­rung Sebal­der Stra­ße in der Nähe des Sport­plat­zes hin: Beschä­di­gun­gen wer­den geprüft und gege­be­nen­falls besei­tigt. Der Bür­ger­mei­ster weist dar­auf hin, dass Bür­ger jeder­zeit mit der Dormitz-App Schä­den an die Ver­wal­tung mel­den können.

Chri­stoph Schmitt frag­te nach der Feri­en­be­treu­ung der Grund­schul­kin­der: Im Moment wer­den Gesprä­che zwi­schen der Mit­tags­be­treu­ung und der Ver­wal­tung geführt, um eine Betreu­ung hin­sicht­lich Hygie­ne­kon­zept aus­zu­ar­bei­ten. Aller­dings kann nur eine beschränk­te Anzahl der Kin­der berück­sich­tigt werden.

Chri­stoph Schmitt hat­te Fra­gen zur Ver­set­zung der Pflöcke am Wege­kreuz Kirch­berg: Die Pflöcke am Wege­kreuz wer­den auf­grund von Müll­ab­la­ge­rung in der Ver­gan­gen­heit nicht nach hin­ten versetzt.

Kanal­deckel Haupt­stra­ße: Die Kanal­deckel an der Haupt­stra­ße ste­hen deut­lich her­vor, es han­delt sich somit um eine Gefah­ren­stel­le. Mari­an­ne Mirsber­ger bat um Maßnahmen.