Nach Fahr­zeug­kon­trol­le bei Peg­nitz: 25-Jäh­ri­ger in Untersuchungshaft

Symbolbild Polizei

Gemein­sa­me Pres­se­er­klä­rung des Poli­zei­prä­si­di­ums Ober­fran­ken und der Staats­an­walt­schaft Bayreuth

Nach meh­re­ren Straf­ta­ten in Untersuchungshaft

A9 / PEG­NITZ, LKR. BAY­REUTH. Über 50 Gramm Mari­hua­na und einen Joint ent­deck­ten Poli­zi­sten der Bay­reu­ther Ver­kehrs­po­li­zei am Frei­tag­nach­mit­tag bei einem 25-jäh­ri­gen Auto­fah­rer auf der Auto­bahn A9 nahe Peg­nitz. Zudem stand der jun­ge Mann unter Dro­gen­ein­fluss, beging eini­ge Ver­kehrs­de­lik­te und lei­ste­te bei der Kon­trol­le auch noch Wider­stand gegen die Poli­zei­be­am­ten. Inzwi­schen sitzt der Wohn­sitz­lo­se auf Antrag der Staats­an­walt­schaft Bay­reuth in Untersuchungshaft.

Die Ver­kehrs­po­li­zi­sten stopp­ten den 25-jäh­ri­gen Auto­fah­rer mit sei­nem Ford gegen 15.45 Uhr an der Rast­an­la­ge „Frän­ki­sche Schweiz“, in süd­li­cher Rich­tung, zu einer Kon­trol­le. Bei der Über­prü­fung konn­te der offen­sicht­lich unter Dro­gen­ein­fluss ste­hen­de Fah­rer weder die Papie­re für das Auto, noch einen Füh­rer­schein vor­wei­sen. Zudem drang aus dem Fahr­zeug­inne­ren deut­li­cher Mari­hua­na­ge­ruch, wes­halb die Poli­zi­sten genau­er nach­schau­ten. Dabei ent­deck­ten sie in einer Tra­ge­ta­sche und in einer Ziga­ret­ten­schach­tel das ver­steck­te Mari­hua­na, einen Joint sowie Dro­ge­nuten­si­li­en. Der Fah­rer, der gegen sei­ne Fest­nah­me Wider­stand lei­ste­te, ver­letz­te eine Poli­zi­stin leicht. Die Beam­ten brach­ten ihn zur Blut­ent­nah­me und für die wei­te­ren Ermitt­lun­gen durch die Bay­reu­ther Kri­mi­nal­po­li­zei zur Dienst­stel­le. Wie sich her­aus­stell­te, ist der Ford nicht zuge­las­sen und der 25-Jäh­ri­ge hat­te die bereits ent­stem­pel­ten Kenn­zei­chen eines ande­ren Wagens dar­an ange­bracht. Zudem ist der Mann nicht im Besitz einer gül­ti­gen Fahrerlaubnis.

Auf Anord­nung der Staats­an­walt­schaft Bay­reuth wur­de er am Sams­tag dem Ermitt­lungs­rich­ter vor­ge­führt, der gegen den Wohn­sitz­lo­sen Unter­su­chungs­haft­be­fehl erließ. Er muss sich nun neben den Ver­stö­ßen gegen das Betäu­bungs­mit­tel­ge­setz auch wegen meh­re­rer Ver­kehrs­de­lik­te und Wider­stand gegen Voll­streckungs­be­am­te straf­recht­lich verantworten.