Motor­rad­fah­re­rin erliegt ihren schwe­ren Verletzungen

Symbolbild Polizei

WEI­ßEN­STADT, LKR. WUN­SIE­DEL. Ihren schwe­ren Ver­let­zun­gen erlag am Mon­tag­nach­mit­tag eine 50 Jah­re alte Motor­rad­fah­re­rin im Kran­ken­haus, die zuvor auf der Staats­stra­ße St2180 bei Wei­ßen­stadt gegen einen Last­wa­gen geprallt war. Ihr Ehe­mann, der sei­ne Frau mit dem Motor­rad beglei­tet hat­te, sowie der Last­wa­gen­fah­rer erlit­ten einen Schock.

Kurz vor 11.45 Uhr war das Ehe­paar aus Kulm­bach mit sei­nen Motor­rä­dern auf der St2180 von Wei­ßen­stadt in Rich­tung Gefrees unter­wegs. Kurz nach dem Orts­aus­gang von Voits­um­ra setz­te die vor­ne­weg fah­ren­de 50-Jäh­ri­ge mit ihrer Kawa­sa­ki zum Über­ho­len eines vor ihr befind­li­chen Last­wa­gens an und über­sah dabei offen­sicht­lich einen ent­ge­gen­kom­men­den Last­wa­gen mit Con­tai­ner­auf­bau. Die Frau prall­te mit ihrer Maschi­ne gegen den vor­de­ren lin­ken Front­be­reich des Fahr­zeu­ges und zog sich lebens­ge­fähr­li­che Ver­let­zun­gen zu.

Erst­hel­fer sowie alar­mier­te Ret­tungs­kräf­te reani­mier­ten die 50-Jäh­ri­ge über einen län­ge­ren Zeit­raum, bevor sie, für den Trans­port sta­bi­li­siert, mit dem Ret­tungs­wa­gen in eine Kli­nik gebracht wur­de. Ein an der Unfall­stel­le gelan­de­ter Ret­tungs­hub­schrau­ber konn­te die Ein­satz­stel­le kurz danach eben­falls verlassen.

Auf Anord­nung der Staats­an­walt­schaft Hof kam ein Sach­ver­stän­di­ger vor Ort und unter­stütz­te die Beam­ten der Poli­zei­in­spek­ti­on Wun­sie­del bei der Klä­rung der Unfall­ur­sa­che. Auch ein Ver­kehrs­staats­an­walt mach­te sich vor Ort ein Bild vom Geschehen.

Trotz inten­siv­ster ärzt­li­cher und medi­zi­ni­scher Bemü­hun­gen erlag die 50-jäh­ri­ge Frau am Nach­mit­tag im Kran­ken­haus ihren schwe­ren Verletzungen.

Ein­satz­kräf­te der umlie­gen­den Feu­er­weh­ren sperr­ten für die Dau­er der Ver­kehrs­un­fall­auf­nah­me bis zir­ka 15 Uhr den rele­van­ten Strecken­ab­schnitt. Am Motor­rad ent­stand Total­scha­den in Höhe von zir­ka 6.000 Euro, an dem Last­wa­gen ein Sach­scha­den von etwa 10.000 Euro.