Bay­reu­ther Stadt­ver­wal­tung warnt vor angeb­li­chen Corona-Kontrolleuren

Symbolbild Polizei

Im Rat­haus gehen in die­sen Tagen wie­der­holt Hin­wei­se auf kur­sie­ren­de Gerüch­te ein, wonach angeb­lich Mit­ar­bei­ter des Ord­nungs­am­tes in Geschäf­ten der Innen­stadt ver­deck­te Kon­trol­len vor­neh­men. Dabei gehe es um die Ein­hal­tung der soge­nann­ten Mas­ken­pflicht. Die Kon­trol­leu­re wür­den ohne eige­nen Mund-Nase-Schutz Geschäf­te betre­ten und testen, ob dies vom Inha­ber so tole­riert wird. Die Stadt­ver­wal­tung weist dar­auf hin, dass ein sol­ches Vor­ge­hen in kei­ner Wei­se der Pra­xis des Ord­nungs­am­tes ent­spricht. Des­sen Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter agie­ren weder ver­deckt, noch betre­ten sie in Zei­ten der Coro­na-Pan­de­mie Geschäf­te ohne Mund-Nase-Schutz. Dies­be­züg­li­che Kon­trol­len sind zudem pri­mär Auf­ga­be der Poli­zei. Da betrü­ge­ri­sche Machen­schaf­ten nicht aus­zu­schlie­ßen sind, soll­ten sich Geschäfts­in­ha­ber unbe­dingt einen Dienst­aus­weis zei­gen las­sen und gefor­der­te Buß­gel­der kei­nes­falls bar beglei­chen. Die Stadt­ver­wal­tung bit­tet drin­gend dar­um, in sol­chen Fäl­len ent­we­der beim Amt für öffent­li­che Ord­nung, Brand- und Kata­stro­phen­schutz der Stadt oder bei der Poli­zei­in­spek­ti­on Bay­reuth-Stadt eine Anzei­ge zu erstatten.