Land­rats­amt Bam­berg: Kei­ne Panik bei Wes­pen und Hornissen

Hornissennest. Foto: Gellinger/Pixabay
Hornissennest. Foto: Gellinger/Pixabay

Seit eini­gen Tagen ver­zeich­net die unte­re Natur­schutz­be­hör­de am Land­rats­amt Bam­berg wie­der ver­mehrt Anfra­gen zum The­ma Wes­pen und Hor­nis­sen. Gera­de im Hin­blick auf den der­zeit viel dis­ku­tier­ten Schutz von nütz­li­chen Insek­ten, zu denen die schwarz-gelb gestreif­ten Brum­mer zwei­fels­oh­ne gehö­ren, set­zen die Natur­schutz-Exper­ten in der unte­ren Natur­schutz­be­hör­de hier beson­ders auf Bera­tung und Aufklärung.

„Trotz aller Infor­ma­ti­on ist die Tole­ranz gegen­über Hor­nis­sen und Wes­pen immer noch zu gering“, stellt Bri­git­te Wein­brecht von der unte­ren Natur­schutz­be­hör­de fest. Weit ver­brei­te­te Volks­weis­hei­ten mit wenig Wahr­heits­ge­halt und auch Fehl­in­for­ma­tio­nen in man­chen Medi­en schü­ren die Äng­ste gegen­über Wes­pen und Hor­nis­sen, ana­ly­siert Wein­brecht. Dabei bau­en über­haupt nur weni­ge Wes­pen­ar­ten grö­ße­re Papier­ne­ster und von den 12 staa­ten­bil­den­den Arten in Bay­ern fal­len in der Regel dem Men­schen nur zwei Arten am Gar­ten­tisch zur Last, näm­lich die Deut­sche und die Gemei­ne Wes­pe. Nisten die Haut­flüg­ler in der Umge­bung und wer­den durch Nah­rung oder Licht etwa auf die Ter­ras­se ange­lockt, hel­fen eini­ge ein­fa­che Vor­sichts­maß­nah­men, die mei­sten Kon­flik­te zu vermeiden.

„Die beson­ders geschütz­te Hor­nis­se ruft lei­der bei vie­len Men­schen allein auf­grund ihrer Grö­ße Äng­ste her­vor, dabei sind die Tie­re recht fried­lich und ein Stich auch nicht gefähr­li­cher als der einer Honig­bie­ne. Panik ist in jedem Fall fehl am Platz“, erläu­tert Wein­brecht. Sie ruft zur Tole­ranz gegen­über den über­aus nütz­li­chen Arten auf, denn Wes­pen und Hor­nis­sen haben wich­ti­ge, häu­fig unter­schätz­te öko­lo­gi­sche Funk­tio­nen etwa als Bestäu­ber vie­ler Nutz­ar­ten wie Obst­bäu­me und Bee­ren­sträu­cher oder als Nütz­lin­ge, die lästi­ge Schad­in­sek­ten im Gar­ten in Schach halten.

Lei­der lei­den die gefähr­de­ten Hor­nis­sen sehr unter dem Ver­lust ihrer natür­li­chen Nist­plät­ze etwa in alten hoh­len Bäu­men und unter dem Ein­satz von Insek­ti­zi­den in der Land­wirt­schaft. So kommt es vor, dass sich die Hor­nis­sen­kö­ni­gin im Früh­jahr einen Platz in einem Hohl­raum im Haus sucht z. B. im Roll­la­den­ka­sten, um einen neu­en Staat zu grün­den. Zunächst unbe­merkt, kön­nen die Völ­ker im Lau­fe des Jah­res einen erheb­li­chen Umfang errei­chen. Dann kann es lei­der manch­mal not­wen­dig sein, zur Abwehr von Bau­schä­den oder wenn nach­weis­lich All­er­gi­ker betrof­fen sind, dass Völ­ker umge­sie­delt werden.

Die Besei­ti­gung oder Umsied­lung eines Hor­nis­sen­vol­kes ist jedoch immer eine Not­lö­sung, die wohl durch­dacht wer­den muss und aus­schließ­lich von einer fach­kun­di­gen Per­son und mit Geneh­mi­gung der Natur­schutz­be­hör­de erfol­gen darf. Wer Hor­nis­sen- sowie Wild­bie­nen- und Hum­mel­ne­ster ohne Geneh­mi­gung ille­gal besei­tigt oder zer­stört, muss mit Buß­gel­dern rech­nen. Wes­pen unter­lie­gen zwar nicht dem beson­de­ren gesetz­li­chen Schutz und daher ist für eine Ent­fer­nung auch kei­ne geson­der­te Erlaub­nis durch die Natur­schutz­be­hör­de not­wen­dig, aber auch hier gilt das Bun­des­na­tur­schutz­ge­setz, wel­ches ver­bie­tet, wild­le­ben­de Tie­re mut­wil­lig zu beun­ru­hi­gen oder ohne ver­nünf­ti­gen Grund zu fan­gen, zu ver­let­zen oder zu töten.

Die sach­kun­di­ge Bera­tung und die Ein­schät­zung der Situa­ti­on vor Ort bei Hor­nis­sen und Wes­pen in und am Haus erfor­dert hohe Sach­kom­pe­tenz. Im Land­kreis Bam­berg bera­ten spe­zi­ell geschul­te Hor­nis­sen- und Wes­pen­be­ra­ter betrof­fe­ne Bür­ge­rin­nen und Bür­ger. Die Kon­takt­da­ten erhal­ten betrof­fe­ne Bür­ger bei Bedarf von der unte­ren Natur­schutz­be­hör­de oder ihrer Gemeindeverwaltung.

Ver­hal­tens­tipps

  • Zei­gen sie Tole­ranz gegen­über den Mit­ge­schöp­fen in der Natur, wo immer möglich.
  • Machen sie sich kun­dig und glau­ben sie kei­nen Horrormeldungen.
  • Ver­mei­den sie hek­ti­sche Bewe­gun­gen oder Schla­gen nach Wes­pen und Hornissen.
  • Nester nicht erschüt­tern, rüt­teln oder beun­ru­hi­gen, und nicht die Flug­schnei­se am Nest­ein­gang verstellen.
  • Nester nie­mals selbst bekämpfen.
  • Wes­pen und Hor­nis­sen nicht anpusten.
  • Rei­fe Früch­te und Fall­obst recht­zei­tig ern­ten bzw. aufsammeln.
  • Decken Sie Geträn­ke und Süß­spei­sen im Hoch­som­mer ab.
  • Die Gemei­ne und die Deut­sche Wes­pen kön­nen mit einer Ablenk­füt­te­rung in 5 bis 10 Meter Ent­fer­nung vom Gar­ten­tisch gut abge­lenkt werden.
  • Ver­zich­ten sie auf unge­eig­ne­te Abwehr­mit­tel wie z. B. Insek­ten­sprays oder Wes­pen­fal­len. Damit wer­den die Tie­re oft erst aggres­siv gemacht oder angelockt.