Miet­preis­brem­se gilt wei­ter in 162 Städ­ten und Gemeinden

In unse­rer Regi­on dabei: Bam­berg, Bay­reuth, Forch­heim, Utten­reuth und Erlangen

Der Mini­ster­rat hat heu­te (16. Juni 2020) die Ver­län­ge­rung der Mie­ter­schutz­ver­ord­nung in zwei Stu­fen beschlos­sen, um einen lücken­lo­sen Mie­ter­schutz in Gebie­ten mit ange­spann­tem Woh­nungs­markt sicher­zu­stel­len. Bay­erns Justiz­mi­ni­ster Georg Eisen­reich: „Wir wol­len, dass sich Fami­li­en, Senio­ren, Men­schen mit ’nor­ma­len‘ Ein­kom­men das Leben in Bal­lungs­räu­men wei­ter lei­sten kön­nen. Die Begren­zung des Miet­preis­an­stiegs ist für mich und die Baye­ri­sche Staats­re­gie­rung ein wich­ti­ges Anlie­gen. Die Ver­län­ge­rung der Miet­preis­brem­se ist dabei ein wich­ti­ger Schritt.“

In einer ersten Stu­fe wur­de die Ver­ord­nung unver­än­dert bis zum 31. Dezem­ber 2021 ver­län­gert. Damit gel­ten in 162 baye­ri­schen Städ­ten und Gemein­den mit ange­spann­tem Woh­nungs­markt wei­ter­hin fol­gen­de Regelungen:

  • Miet­preis­brem­se: Wenn Bestands­woh­nun­gen neu ver­mie­tet wer­den, darf die Mie­te maxi­mal zehn Pro­zent über der orts­üb­li­chen Ver­gleichs­mie­te liegen.
  • Abge­senk­te Kap­pungs­gren­ze: Die Mie­te darf bei bestehen­den Miet­ver­hält­nis­sen bin­nen drei Jah­ren nicht um mehr als 15 Pro­zent (statt 20 Pro­zent) und nicht über die orts­üb­li­che Ver­gleichs­mie­te hin­aus erhöht werden.
  • Ver­län­ger­te Kün­di­gungs­sperr­frist: Bei der Umwand­lung in Woh­nungs­ei­gen­tum kann der Erwer­ber von ver­mie­te­tem Wohn­raum dem Mie­ter erst zehn Jah­re (statt drei Jah­re) nach der Ver­äu­ße­rung wegen Eigen­be­darf kündigen.

Bay­ern macht damit von der vom Bun­des­ge­setz­ge­ber zum 1. April 2020 neu geschaf­fe­nen Mög­lich­keit Gebrauch, die Miet­preis­brem­se im Frei­staat über den 31. Juli 2020 hin­aus zu verlängern.

In einem zwei­ten Schritt soll die Gebiets­ku­lis­se soweit erfor­der­lich ange­passt und die Mie­ter­schutz­ver­ord­nung auf aktua­li­sier­ter Daten­grund­la­ge neu erlas­sen wer­den, um die neue­ren Ent­wick­lun­gen der baye­ri­schen Woh­nungs­märk­te zu berück­sich­ti­gen. Dazu wird das Justiz­mi­ni­ste­ri­um zeit­nah von einem exter­nen Insti­tut ein neu­es Gut­ach­ten erstel­len lassen.

Mini­ster Eisen­reich: „Woh­nungs­man­gel und Miet­preis­an­stieg sind eine der gro­ßen Her­aus­for­de­run­gen unse­rer Zeit. Ein­fa­che Lösun­gen gibt es hier nicht. Not­wen­dig ist ein Bün­del an Maß­nah­men von Kom­mu­nen, Land und Bund in ver­schie­de­nen Berei­chen. Vor allem muss mehr preis­wer­ter Wohn­raum geschaf­fen wer­den. Aber auch das Miet­recht kann einen Bei­trag lei­sten.“ Neben der Ver­län­ge­rung der Miet­preis­brem­se will der Justiz­mi­ni­ster auch Wucher­mie­ten effek­tiv und spür­bar ahn­den. Eisen­reich: „Ein bes­se­rer Schutz vor wuche­ri­schen Miet­prei­sen ist drin­gend not­wen­dig. Die gro­ße Mehr­heit der Ver­mie­ter han­delt ver­ant­wor­tungs­voll. Aber schwar­ze Scha­fe unter den Ver­mie­tern ver­die­nen kei­nen Schutz. Die Hür­den im Wirt­schafts­straf­ge­setz müs­sen daher gesenkt und der Buß­geld­rah­men von 50.000 auf 100.000 Euro erhöht wer­den.“ Bay­ern hat dazu bereits einen Gesetz­ent­wurf vor­ge­legt, dem der Bun­des­rat auch mit kla­rer Mehr­heit zuge­stimmt hat.

Hin­ter­grund:

Die 162 baye­ri­schen Städ­te und Gemein­den für die die Mie­ter­schutz­ver­ord­nung ver­län­gert wur­de sind abruf­bar unter https://​www​.justiz​.bay​ern​.de/​m​e​d​i​a​/​p​d​f​/​g​e​s​e​t​z​e​/​m​i​s​c​h​u​v​_​b​a​y​e​r​n​r​e​c​h​t​.​pdf.