Bam­ber­ger P+R Hein­richs­damm: Ver­kehrs­füh­rung wird ab Mon­tag geändert

Im Rah­men der Sanie­rung der P+R‑Anlage am Hein­richs­damm muss ab Mon­tag, 15. Juni, die Ver­kehrs­füh­rung im Park­haus führ meh­re­re Wochen geän­dert wer­den. Die Stadt­wer­ke Bam­berg bit­ten die Kun­den um beson­de­re Auf­merk­sam­keit, weil es an eini­gen Stel­len zu Gegen­ver­kehr kommt.

Im Zuge der Instand­set­zung des Ober­decks, das dafür seit Anfang Mai gesperrt ist, wer­den auch im Erd­ge­schoss und in der ersten Ebe­ne Sanie­rungs­ar­bei­ten durch­ge­führt. Betrof­fen sind dabei auch tra­gen­de Gebäu­de­tei­le, die schritt­wei­se über meh­re­re Jah­re instand­ge­setzt wer­den müs­sen, um den Betrieb der P+R‑Anlage dau­er­haft zu sichern. Um hier­bei die Ein­schrän­kun­gen wäh­rend der Arbei­ten so gering wie mög­lich zu hal­ten, wird die Wege­füh­rung im Erd­ge­schoss und der ersten Eta­ge zeit­wei­se geän­dert. Die Stadt­wer­ke bit­ten ihre Kun­den daher in den kom­men­den Wochen unbe­dingt um Beach­tung der Beschil­de­rung und um erhöh­te Aufmerksamkeit.

Die Arbei­ten auf dem Ober­deck schrei­ten indes­sen plan­mä­ßig vor­an: Der­zeit wer­den dort mit einem soge­nann­ten HDW-Strah­ler Schad­stel­len frei­ge­setzt, um sie anschlie­ßend mit fri­schem Beton aus­zu­bes­sern. Bevor die Ober­flä­che am Ende neu beschich­tet 2 wer­den kann, wird das Bau­teil­fu­gen­pro­fil aus­ge­tauscht und die Ober­flä­che grun­diert. Einer Wie­der­eröff­nung Mit­te August steht aktu­ell nichts im Wege.

Das Park- und Ride-Ange­bot der P+R‑Anlage am Hein­richs­damm und in der Kro­na­cher Stra­ße kön­nen Pen­deln­de und Innenstadtbesucher/​innen seit 1. März mon­tags bis sams­tags kosten­los nut­zen. Dazu müs­sen sie ledig­lich am Auto­ma­ten einen Park- und einen Fahr­schein lösen. Der Park­schein wird gut sicht­bar in das Auto gelegt und ist bis 3 Uhr des Fol­ge­ta­ges gül­tig. Der Fahr­schein wird an der Hal­te­stel­le beim Ein­stieg in den Bus dem Fahr­per­so­nal und wäh­rend der Fahrt auf Ver­lan­gen dem Kon­troll­per­so­nal vor­ge­zeigt. Der kosten­lo­se Fahr­schein gilt aus­schließ­lich auf den Lini­en 930, 931, 914 und den ent­spre­chen­den ALT sowie auf den Nacht­li­ni­en 935 und 936 auf der Strecke zwi­schen der P+R‑Anlage und dem Zen­tra­len Omni­bus-Bahn­hof (ZOB). Der Fahr­schein gilt auch für die Rück­fahrt und muss bis zur Rück­kehr zum Auto auf­ge­ho­ben werden.