Stadt Bay­reuth ent­wickelt neue Nut­zungs­mög­lich­kei­ten für leer­ste­hen­den Baumarkt

Bebau­ungs­plan­ver­fah­ren für ein Son­der­ge­biet „Groß­flä­chi­ger Ein­zel­han­del“ an der Ber­necker Straße/​Königsbergstraße

Beim Pla­nungs­amt der Stadt liegt ab Mon­tag, 15. Juni, der Bebau­ungs­plan­ent­wurf für ein Son­der­ge­biet für groß­flä­chi­gen Ein­zel­han­del an der Ber­necker Straße/​Königsbergstraße öffent­lich aus. Die Plan­un­ter­la­gen kön­nen bis ein­schließ­lich 22. Juli im Neu­en Rat­haus, Luit­pold­platz 13, 9. Ober­ge­schoss (Öffent­li­che Plan­auf­la­ge) wäh­rend der all­ge­mei­nen Dienst­stun­den (Mon­tag, Diens­tag und Don­ners­tag von 8 bis 16 Uhr, Mitt­woch von 8 bis 18 Uhr und Frei­tag von 8 bis 12 Uhr) ein­ge­se­hen wer­den. Sie ste­hen wäh­rend der Aus­le­gungs­frist auch online auf der Home­page der Stadt unter www​.bay​reuth​.de (Rat­haus, Bür­ger­ser­vice > Pla­nen, Bau­en) zur Verfügung.

Der Bau­markt in der Königs­berg­stra­ße im Stadt­teil St. Geor­gen steht seit gerau­mer Zeit leer. In der Ver­gan­gen­heit hat­ten sich bereits eini­ge Betrei­ber erfolg­los an die­sem Stand­ort ver­sucht. Eine wei­te­re Nut­zung als Bau­markt erscheint daher nicht zukunfts­fä­hig. Um einen lang­fri­sti­gen Leer­stand an die­ser expo­nier­ten Stel­le im Stadt­ge­biet zu ver­mei­den, sol­len neben dem klas­si­schen Bau­markt­sor­ti­ment zukünf­tig auch alle ande­ren, hier städ­te­bau­lich ver­träg­li­chen nicht zen­tren-/in­nen­stadt­re­le­van­ten Sor­ti­men­te ver­kauft wer­den kön­nen. Da jedoch der aktu­ell gül­ti­ge Bebau­ungs­plan expli­zit nur den Ver­kauf von Bau­markt­kern­sor­ti­ment und bran­chen­ty­pi­schem Rand­sor­ti­ment zulässt, sind die pla­nungs­recht­li­chen Vor­ga­ben zu modifizieren.

Die­ses Kon­zept ent­spricht auch den Emp­feh­lun­gen der vom Stadt­rat beschlos­se­nen Teil­fort­schrei­bung des Städ­te­bau­li­chen Ein­zel­han­dels­ent­wick­lungs­kon­zep­tes (SEEK) für Bay­reuth. Der Feri­en­aus­schuss des Stadt­rats hat in sei­ner Sit­zung Ende April den vor­lie­gen­den Pla­nun­gen zuge­stimmt und die wei­te­ren pla­nungs­recht­li­chen Schrit­te beschlossen.

Wäh­rend der Aus­le­gungs­frist besteht die Gele­gen­heit, sich zur Pla­nung zu äußern und sie zu erör­tern. Ger­ne kön­nen Fra­gen tele­fo­nisch oder per Mail gestellt wer­den. Wenn eine per­sön­li­che Ein­sicht­nah­me und Erör­te­rung der Pla­nung gewünscht wird, wird um die Ver­ein­ba­rung eines Ter­mins unter der Tele­fon­num­mer 0921/25–1660 gebe­ten. Die Mitarbeiter*innen des Stadt­pla­nungs­am­tes ste­hen für Aus­künf­te mon­tags bis frei­tags von 8 bis 12 Uhr und bei Bedarf nach­mit­tags zur Verfügung.