Auf gemein­sa­mer Die­bes­tour in Fran­ken – Laden­dieb in Untersuchungshaft

Symbolbild Polizei

Gemein­sa­me Pres­se­er­klä­rung des Poli­zei­prä­si­di­ums Ober­fran­ken und der Staats­an­walt­schaft Bayreuth

BAY­REUTH. Von einer gewerbs­mä­ßi­gen Bege­hung gehen Ermitt­ler der Kri­mi­nal­po­li­zei nach einer gemein­schaft­li­chen Die­bes­tour durch drei ukrai­ni­sche Staats­bür­ger aus. Nach einem Dieb­stahl am Sams­tag­abend aus einem Waren­haus in der Maxi­mi­li­an­stra­ße erging auf Antrag der Staats­an­walt­schaft Bay­reuth Unter­su­chungs­haft­be­fehl gegen zwei der Diebe.

Gegen 19 Uhr erwisch­te der Laden­de­tek­tiv einer Dro­ge­rie in der Bay­reu­ther Innen­stadt drei Per­so­nen bei dem Dieb­stahl meh­re­rer Par­fü­me. Als er die Die­be stel­len woll­te, konn­ten ein 35-jäh­ri­ger Mann und sei­ne 29-jäh­ri­ge Ehe­frau zunächst flüch­ten. Den drit­ten Tat­ver­däch­ti­gen, einen 33-jäh­ri­gen Ukrai­ner, konn­te der Detek­tiv fest­hal­ten. Als die Beam­ten der Bay­reu­ther Poli­zei dazu kamen, ver­such­te die­ser erneut zu flie­hen und flüch­te­te durch die Maxi­mi­li­an­stra­ße. Die Poli­zi­sten nah­men die Ver­fol­gung auf und konn­ten den 33-Jäh­ri­gen kurz dar­auf fest­neh­men. Dabei erhiel­ten sie Unter­stüt­zung durch zwei cou­ra­gier­te Pas­san­ten, die den Flüch­ti­gen aufhielten.

Im Rah­men der wei­te­ren Fahn­dung gelang es den Bay­reu­ther Poli­zi­sten das flüch­ti­ge und eben­falls tat­ver­däch­ti­ge Ehe­paar in der Nähe eines Bay­reu­ther Ein­kauf­zen­trums festzunehmen.

Die Ermitt­lun­gen erga­ben, dass die drei Ukrai­ner mit­tels einer prä­pa­rier­ten Ein­kaufs­ta­sche acht hoch­wer­ti­ge Par­fü­me ent­wen­det hat­ten. Neben dem Dieb­stahl in der Bay­reu­ther Innen­stadt gehen die Beam­ten von einem wei­te­ren Tat­ort in Nürn­berg aus und über­prü­fen, ob sie sie für wei­te­re Dieb­stahls­ta­ten in Betracht kom­men. Die Poli­zi­sten konn­ten bis­lang Waren im vier­stel­li­gen Euro­be­reich sicherstellen.

Die Kri­mi­nal­po­li­zei Bay­reuth über­nahm die wei­te­re Sach­be­ar­bei­tung. Auf Grund­la­ge der der­zei­ti­gen Erkennt­nis­se erging auf Antrag der Staats­an­walt­schaft Bay­reuth Haft­be­fehl gegen die bei­den männ­li­chen Beschul­dig­ten. Alle drei Tat­ver­däch­ti­ge müs­sen sich wegen Dieb­stahls in beson­ders schwe­rem Fall verantworten.