Hall­stadt: Kein zen­tra­ler Fest­be­trieb zur St. Kili­an-Kirch­weih Hall­stadt 2020 – Ein­zel­ne Pro­gramm­punk­te in Prüfung.

Gra­fik: Privat


Der 1. Faschings­ver­ein Hall­stadt e.V. als Aus­rich­ter des Fest­be­trie­bes gibt bekannt, dass die­ser im Jahr 2020 ent­fal­len muss. 

Die Kirch­weih ist vom 14.08. bis 17.08. auf dem neu sanier­ten Markt­platz angesetzt.

Rück­blick: Der Ver­ein wur­de zunächst im Janu­ar die­ses Jah­res mit der Auf­ga­be betraut, die Koor­di­na­ti­on der 4 Tage andau­ern­den Ver­an­stal­tung zu über­neh­men. Bereits kurz im Anschluss und damit in der Faschings­hoch­pha­se wur­den die Pla­nun­gen auf­ge­nom­men, Gesprä­che geführt und Ver­trä­ge unter­zeich­net. Mit dem grü­nen Licht für die Nutz­bar­keit des Markt­plat­zes im August aus der Stadt­ver­wal­tung, gab der Ver­ein noch im März den Stand­ort für die Kirch­weih bekannt.
Mit Beginn der Pan­de­mie wur­de der Ver­lauf und die mög­li­chen Aus­wir­kun­gen auf die Mit­te August geplan­te Ver­an­stal­tung genau beob­ach­tet. „Wir haben in Video­schal­tun­gen dis­ku­tiert und mög­li­che Kon­zep­te durch­ge­spro­chen“, so der Vor­sit­zen­de Manu­el Reit­ber­ger. Es zeig­te sich aber nun, dass die Ver­an­stal­tung unter den Auf­la­gen zur Ein­däm­mung schlicht nicht durch­führ­bar ist. „Im Absa­gen von Ver­an­stal­tun­gen haben wir ja bereits Erfah­rung, die­ses Mal haben wir aller­dings etwas mehr Zeit als bei unse­ren wet­ter­be­ding­ten Absa­gen der Faschings­um­zü­ge“, füg­te der stell­ver­tre­ten­de Vor­sit­zen­de And­re Gun­re­ben hin­zu. Die­se Absa­ge bedeu­tet kei­nes­falls ein Ende der Arbeit. Viel­mehr begin­nen ab heu­te die Pla­nun­gen für den Fest­be­trieb zur St. Kili­an-Kirch­weih 2021. Das Ver­an­stal­tungs­kon­zept, wel­ches bis­lang anhand von Bau­plä­nen aus­ge­ar­bei­tet wur­de, kann nun vor Ort geprüft und wei­ter opti­miert wer­den. Wei­ter­hin merkt Reit­ber­ger an, dass die Absa­ge der­zeit nur für den zen­tra­len Fest­be­trieb mit Open-Air-Büh­ne und Bestuh­lung gilt.
Es wird nun geprüft, ob ein­zel­ne Pro­gramm­punk­te oder Bestand­tei­le durch­führ­bar sind und dies mit dem Infek­ti­ons­ge­sche­hen ver­ant­wort­bar sei. Zur gege­be­nen Zeit wird der Faschings­ver­ein hier­zu wei­te­re Infor­ma­tio­nen veröffentlichen.