Land­kreis ERH: Enkel­trick­be­trü­ger im Land­kreis erfolg­reich – Poli­zei warnt

Symbolbild Polizei

Mit­tel­fran­ken (ots) – In Mit­tel­fran­ken ver­such­ten Tele­fon­be­trü­ger in den ver­gan­ge­nen Tagen in meh­re­ren Fäl­len mit Vari­an­ten des soge­nann­ten „Enkel­tricks“ an das Erspar­te ihrer Opfer zu kom­men. In zwei Fäl­len gelang es den Betrü­gern sogar, jeweils meh­re­re tau­send Euro Beu­te zu machen.

In Fürth erhielt eine 94-Jäh­ri­ge einen Anruf von einem Betrü­ger, der sich als ihr Nef­fe aus­gab und sie um 20.000 Euro für eine drin­gen­de Auto­re­pa­ra­tur nach einem Unfall bat. Die Dame über­gab das Geld einem ver­meint­li­chen Auto­mech­ni­ker, der das Geld angeb­lich im Namen des Nef­fen abholte.

Bei einem 88-Jäh­ri­gen aus dem Erlan­ger Land­kreis rief eben­falls ein Betrü­ger an und gab sich als des­sen Enkel aus. Er erzähl­te, dass er eine Immo­bi­lie erwor­ben habe und noch Geld benö­ti­gen wür­de. Der Rent­ner über­gab einem Abho­ler einer angeb­li­chen Anwalts­kanz­lei 10.000 Euro.

In bei­den Fäl­len hat das mit­tel­frän­ki­sche Fach­kom­mis­sa­ri­at für Trick­be­trug bei der Nürn­ber­ger Kri­mi­nal­po­li­zei die Ermitt­lun­gen aufgenommen.

Ange­sichts der beschrie­be­nen Fäl­le wird aktu­ell erneut vor Trick­be­trü­gern gewarnt, die mit dem „Enkel­trick“ unter immer wie­der ähneln­der Vor­ge­hens­wei­se ver­su­chen, Not­la­gen von Ver­wand­ten oder Bekann­ten vor­zu­täu­schen und so Bar­geld von älte­ren Men­schen zu erlan­gen. Oft­mals kommt es in die­sen Fäl­len zur Über­ga­be hoher Geld­be­trä­ge an ver­meint­li­che Ver­trau­ens­per­so­nen der Verwandten.

Zum Phä­no­men „Enkel­trick“ und sei­ner zahl­rei­chen Vari­an­ten gibt die Poli­zei fol­gen­de Verhaltenstipps:

- Sei­en Sie miss­trau­isch, wenn sich jemand am Tele­fon nicht selbst
mit Namen vorstellt.

- Geben Sie kei­ne Details zu Ihren fami­liä­ren oder finanziellen
Ver­hält­nis­sen preis.

- Legen Sie den Tele­fon­hö­rer auf, sobald Ihr Gesprächs­part­ner Geld
von Ihnen fordert.

- Ver­ge­wis­sern Sie sich, ob der Anru­fer wirk­lich ein Bekannter
oder Ver­wand­ter ist: Rufen Sie die jewei­li­ge Per­son unter der bisher
bekann­ten und benutz­ten Num­mer an und las­sen Sie sich den Sachverhalt
bestä­ti­gen. Über­ge­ben Sie nie­mals Geld an unbe­kann­te Personen.

- Infor­mie­ren Sie sofort die Poli­zei über die Not­ruf­num­mer 110,
wenn Ihnen ein Anruf ver­däch­tig vorkommt.

- Wenn Sie Opfer gewor­den sind: Wen­den Sie sich an die Poli­zei und
erstat­ten Sie Anzeige.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zum Phä­no­men „Enkel­trick“ kön­nen Sie auch dem
Inter­net­auf­tritt der Kri­mi­nal­prä­ven­ti­on des Bun­des und der Län­der entnehmen:

http:// www​.poli​zei​-bera​tung​.de/​t​h​e​m​e​n​-​u​n​d​-​t​i​p​p​s​/​b​e​t​r​u​g​/​e​n​k​e​l​t​r​i​c​k​.​h​tml