Bam­berg: Kei­ne Unter­stüt­zung für Ver­ei­ne – Stadt darf frei­wil­li­ge Lei­stun­gen nicht im Haus­halt veranschlagen

Ver­ei­ne, die auf­grund der Coro­na-Pan­de­mie in wirt­schaft­li­che Schwie­rig­kei­ten gera­ten sind, kön­nen nicht auf Hil­fe der Stadt Bam­berg hof­fen. Grund hier­für ist die Aus­sa­ge des Baye­ri­schen Innen­mi­ni­ste­ri­ums, das eine Aus­wei­tung frei­wil­li­ger Lei­stun­gen in der gegen­wär­ti­gen Situa­ti­on unter kei­nen Umstän­den für ver­tret­bar hal­te. Das hat Bam­bergs Finanz­re­fe­rent Bert­ram Felix kürz­lich der Vor­stand­schaft des Stadt­ver­ban­des für Sport mit­ge­teilt. Fer­ner infor­mier­te der berufs­mä­ßi­ge Stadt­rat, dass der Haus­halt der Stadt Bam­berg von der Auf­sichts­be­hör­de erneut unter Auf­la­gen erteilt wur­de. Eine der Auf­la­gen besa­ge, dass zusätz­li­che frei­wil­li­ge Lei­stun­gen nicht ver­an­schlagt wer­den dür­fen. Erster Vor­sit­zen­der Wolf­gang Reich­mann: „Wir bedan­ken uns bei Bert­ram Felix für die Ant­wort. Für uns ist es ver­ständ­lich, dass die Stadt Bam­berg unter die­sen Vor­aus­set­zun­gen nicht hel­fen kann. Aller­ding: Für vie­le Sport­ver­ei­ne, unter dem Dach des Stadt­ver­ban­des für Sport sind immer­hin 60 an der Zahl orga­ni­siert, ist es nicht ein­fach, den Weg­fall von Ein­nah­men zu kompensieren.“
„Für vie­le Sport­ver­ei­ne ist es nicht ein­fach, den Weg­fall von Ein­nah­men zu kompensieren“ 
Reich­mann macht daher noch ein­mal auf das von der Spar­kas­se Bam­berg für die­ses und näch­stes Jahr zur Ver­fü­gung gestell­te Son­der­spen­den­bud­get auf­merk­sam. „Damit soll den Ver­ei­nen gehol­fen wer­den, zumin­dest halb­wegs aus der finan­zi­el­len Kri­se zu kom­men. Wir emp­feh­len daher die Kon­takt­auf­nah­me mit der Spar­kas­se Bam­berg, falls das noch nicht gesche­hen ist. Und wir sagen noch ein­mal dan­ke an die Spar­kas­se für die­se För­de­rung. Sie ist eine sehr gute Sache“.
Der Stadt­ver­band für Sport hat­te Anfang Mai Finanz­re­fe­rent Bert­ram Felix kon­tak­tiert und ange­fragt, ob die Stadt Bam­berg Ver­ei­ne, die auf­grund der Coro­na-Pan­de­mie in finan­zi­el­le Schwie­rig­kei­ten gera­ten sind, unter­stüt­zen kön­ne. Zwei­ter Vor­sit­zen­der Ger­hard Seitz hat­te dem Stadt­käm­me­rer hier­zu auch einen Finan­zie­rungs­vor­schlag unter­brei­tet. Die­ser besag­te, auf die in den letz­ten Jah­ren erfolg­te Schul­den­til­gung von 200.000 Euro pro Jahr zu ver­zich­ten und in die­sem Jahr die Sum­me ganz oder in gro­ßen Tei­len zur Unter­stüt­zung der Sport­ver­ei­ne zu verwenden.
Kom­mu­nen müs­sen ihre Haus­halts­sat­zung, in der die Ein­nah­men und Aus­ga­ben auf­ge­führt sind, der zustän­di­gen Rechts­auf­sichts­be­hör­de vor­le­gen – für die Stadt Bam­berg ist das die Regie­rung von Ober­fran­ken in Bay­reuth. Wenn die Haus­halts­sat­zung geneh­mi­gungs­pflich­ti­ge Tei­le wie zum Bei­spiel die Auf­nah­me von Kre­di­ten beinhal­tet, muss sie geneh­migt wer­den. Die Haus­halts­sat­zung gilt für das Haus­halts­jahr, das ist das Kalenderjahr.