Tipps und Tricks: „Coro­na-Kri­se: Gut­schein oder Geld zurück?“

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Kosten­lo­ses Online-Tool beant­wor­tet Fra­gen zur aktu­el­len Rechtslage

Abge­sag­te Ver­an­stal­tun­gen, geschlos­se­ne Fit­ness­stu­di­os und aus­ge­fal­le­ne Kur­se: Wegen der Coro­na-Kri­se kön­nen Ver­brau­cher zahl­rei­che Ange­bo­te der­zeit nicht nut­zen. Doch wer muss zah­len, wenn die Anbie­ter nicht lei­sten kön­nen? Und in wel­chen Fäl­len müs­sen Ver­brau­cher sich mit Gut­schei­nen zufrie­den­ge­ben? Die Rechts­la­ge ist kom­plex und von aktu­el­len Ent­wick­lun­gen geprägt. Das neue inter­ak­ti­ve Tool „Coro­na-Ver­trags-Check“ der Ver­brau­cher­zen­tra­len bie­tet Ant­wor­ten auf die häu­fig­sten Fra­gen rund um abge­sag­te Ver­an­stal­tun­gen, den Kauf im Laden­ge­schäft, Kur­se und ande­re Dienstleistungen.

„Die Rechts­la­ge ist für Ver­brau­cher auch wegen der jüng­sten Geset­zes­än­de­rung unüber­sicht­lich“, sagt Tat­ja­na Halm, Juri­stin in der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern. So müs­sen sich Ver­brau­cher nun mit einem Gut­schein zufrie­den­ge­ben, wenn sie ihre Kon­zert­tickets vor dem 8. März gekauft haben. Dage­gen ist bei­spiels­wei­se ein für die Hoch­zeit gebuch­ter Disc­jockey grund­sätz­lich nicht zu bezah­len, die Mit­glied­schaft in einem Ver­ein hin­ge­gen schon. Was am Ende gezahlt wer­den muss, hängt immer vom Ein­zel­fall ab. „Unser inter­ak­ti­ves Ange­bot ist kosten­los und bie­tet Ant­wor­ten zu den häu­fig­sten Fra­gen, ohne dass Nut­zer juri­sti­sche Tex­te lesen müs­sen“, betont Tat­ja­na Halm. In eini­gen Fäl­len kann die inter­ak­ti­ve Abfra­ge jedoch nicht hel­fen. „Wenn zahl­rei­che indi­vi­du­el­le Fak­to­ren eine Rol­le spie­len, ist es bes­ser, eine per­sön­li­che Bera­tung in Anspruch zu neh­men“, so Tat­ja­na Halm. Die Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern berät der­zeit online und per Tele­fon. Infor­ma­ti­on dazu sind auf www​.ver​brau​cher​zen​tra​le​-bay​ern​.de zu finden.

Der Coro­na-Ver­trags-Check wur­de unter Feder­füh­rung der Ver­brau­cher­zen­tra­len Bran­den­burg und Bay­ern im bun­des­wei­ten Pro­jekt „Wirt­schaft­li­cher Ver­brau­cher­schutz“ erstellt, geför­dert durch das Bun­des­mi­ni­ste­ri­um der Justiz und für Verbraucherschutz.