GEW Bay­ern zur Situa­ti­on in den Kitas: Arbei­ten unter erschwer­ten Bedin­gun­gen und jetzt wird auch noch der Urlaub gestrichen?

Vie­le Erzieher*innen arbei­ten seit Aus­bruch der Coro­na-Pan­de­mie unun­ter­bro­chen in den Kitas im Rah­men der Not­be­treu­ung oder im Home­of­fice, um für Eltern und Kin­der da zu sein. Sie hat­ten seit Weih­nach­ten kei­nen Urlaub mehr, nach­dem auch in den Oster­fe­ri­en die Not­be­treu­ung auf­recht­erhal­ten wer­den musste.

Eine Kol­le­gin, die bei einem kirch­li­chen Trä­ger arbei­tet, schil­dert die Lage so: „Wir haben nie auf­ge­hört zu arbei­ten! Wir arbei­ten täg­lich zu 100 Pro­zent trotz aller Bela­stun­gen, die die Coro­na-Situa­ti­on mit sich bringt. Es man­gelt am Arbeits­schutz, die Räu­me sind zu klein, der drin­gend not­wen­di­ge Abstand kann in Kitas nicht ein­ge­hal­ten wer­den und von Mund-Nasen-Schutz kön­nen wir nur träu­men. Kolleg*innen aus den Risi­ko­grup­pen arbei­ten trotz Vor­er­kran­kung in der Not­be­treu­ung. Und jetzt wird uns der Urlaub gestri­chen? Geht das recht­lich über­haupt, uns unse­ren Urlaub weg­zu­neh­men und auf unbe­stimm­te Zeit zu ver­schie­ben? Deckt das irgend­ein Gesetz ab, dass wir nur noch an ein­zel­nen Tagen über das Jahr ver­teilt Urlaub bean­tra­gen dürfen?“

„Das Bun­des­ur­laubs­ge­setz gilt wei­ter­hin und eine Strei­chung des geplan­ten Urlaubs ist nur mit Ein­ver­ständ­nis der Kolleg*innen mög­lich“, stellt Gabrie­le Albrecht-Thum, Gewerk­schafts­se­kre­tä­rin der GEW Bay­ern und ver­ant­wort­lich für den Bereich sozi­al­päd­ago­gi­sche Beru­fe klar. „Urlaub dient der Erho­lung der Beschäf­tig­ten, d.h. auch dass der Kalen­der­ur­laub im jewei­li­gen Kalen­der­jahr ein­zu­brin­gen ist. Außer­dem muss gesetz­lich den Beschäf­tig­ten ein zusam­men­hän­gen­der Urlaub von min­de­stens 2 Kalen­der­wo­chen ermög­licht wer­den. Wenn es im Betrieb einen Betriebs- oder Per­so­nal­rat gibt, bedarf es des­sen Zustim­mung, soll­te eine all­ge­mei­ne Urlaubs­sper­re in den Som­mer­fe­ri­en geplant sein. Bereits geneh­mig­ter Urlaub kann nur aus zwin­gen­den dienst­li­chen Grün­den zurück­ge­nom­men wer­den. Der Arbeit­ge­ber muss dann ggf. die Stor­nie­rungs­ko­sten für Urlaubs­rei­sen etc. über­neh­men. Das kann teu­er wer­den, denn vie­le Kolleg*innen haben natür­lich im Ver­trau­en auf die übli­chen Schließ­zei­ten ihren Urlaub bereits gebucht.“ Den Beschäf­tig­ten emp­feh­len wir, sich von uns bera­ten zu las­sen. Durch die heu­ti­ge, wei­te­re Locke­rung rech­nen wir teil­wei­se wie­der mit einer vol­len Bele­gung in den Kitas und das auf­grund der Situa­ti­on der Risi­ko­grup­pen oft mit noch weni­ger Per­so­nal, als dies in Nor­mal­zei­ten der Fall ist.

Mini­ste­rin Frau Traut­ner sprach des­halb wohl in einer Pres­se­kon­fe­renz schon von einer Auf­wei­chung der Som­mer­schlie­ßung. Dazu sagt die GEW Bay­ern klar „Nein“! Die Lan­des­haupt­stadt Mün­chen z.B. hält an den geplan­ten Schließ­zei­ten unter Bei­be­hal­tung der Not­be­treu­ung fest!

Erzieher*innen sind nicht unend­lich belast­bar. Wir neh­men Politiker*innen beim Wort, die noch vor weni­gen Wochen den Beruf der Erzieher*in u.a. neben den pfle­ge­ri­schen Beru­fen als system­re­le­vant ein­stuf­ten. Gar von „Held*innen“ war die Rede. Doch auch „Held*innen“ brau­chen eine Aus­zeit – gera­de in die­sen Zei­ten! Es kann ihnen nicht zuge­mu­tet wer­den, dass sie die bil­dungs­po­li­ti­schen Ver­säum­nis­se der letz­ten Jahr­zehn­te – Stich­wort: Fach­kräf­te­man­gel – aus­ba­den müs­sen. Wir brau­chen jetzt und in Zukunft vie­le Men­schen, die die­sen Beruf aus­üben wol­len. Dafür wer­den sich nur Enga­gier­te fin­den, wenn Arbeit­ge­ber dem not­wen­di­gen Gesund­heits- und Arbeits­schutz sowie den arbeits­recht­li­chen Bedin­gun­gen, z.B. auch bezüg­lich der Urlaubs­re­ge­lung, wie gesetz­lich vor­ge­schrie­ben Rech­nung tragen.