Land­rats­amt Forch­heim unter­sagt die Öff­nung des Königs­ba­des in Forchheim

Mit Pres­se­mit­tei­lung vom 20. Mai 2020 hat die Stadt Forch­heim die Öff­nung des Königs­ba­des Forch­heim ab dem 21.Mai 2020 ver­kün­det. Nach der aktu­ell gel­ten­den Vier­ten Baye­ri­sche Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung (4. BayIfSMV) vom 5. Mai 2002 ist der Betrieb von Bade­an­stal­ten jedoch aus­drück­lich untersagt.

Einer Vor­ankün­di­gung in den loka­len Tages­zei­tun­gen war am 12. Mai 2020 zu ent­neh­men, dass die Öff­nung des Königs­ba­des zum 21. Mai 2020 geplant ist. Das Land­rats­amt Forch­heim hat dar­auf­hin nach­weis­lich am glei­chen Tag (12. Mai) Kon­takt mit der zustän­di­gen Stel­le in der Ver­wal­tung der Stadt Forch­heim auf­ge­nom­men und dar­auf hin­ge­wie­sen, dass eine Eröff­nung nicht zuläs­sig ist. Auch das Baye­ri­sche Innen­mi­ni­ste­ri­um stuft die geplan­te Eröff­nung des Königs­ba­des als rechts­wid­rig ein.

Eine akti­ve Kon­takt­auf­nah­me von Sei­ten der Stadt Forch­heim erfolg­te erst­ma­lig mit Schrei­ben vom 19. Mai 2020 (ein­ge­gan­gen in der Post­stel­le des Land­rats­am­tes Forch­heim am 20. Mai 2020). Dar­in wies die Stadt Forch­heim dar­auf hin, dass sie plant das Königs­bad ab 21. Mai 2020 als Sport- und Spiel­stät­te wie­der zu eröff­nen. Auch das Hygie­ne­kon­zept wur­de damit erst­ma­lig am Tag der Pres­se­kon­fe­renz zur Infor­ma­ti­on vor­ge­legt, was aber am grund­sätz­li­chen Ver­bot der Eröff­nung nichts ändert.

Nach­dem die Stadt Forch­heim trotz deut­li­cher Hin­wei­se am 12. und am 20. Mai auf eine Eröff­nung bestand, muss­te der Stadt Forch­heim schrift­lich mit Bescheid vom 20. Mai 2020 die Eröff­nung unter­sagt wer­den. Wir bedau­ern dass das Land­rats­amt zu die­sem Schritt gezwun­gen wurde.