Ret­tungs­schirm für Kom­mu­nen – Auch Kulm­bach kann profitieren

Kürz­lich stell­te Bun­des­fi­nanz­mi­ni­ster Olaf Scholz ein umfas­sen­des Hilfs­pro­gramm für die Städ­te und Gemein­den vor. Der Ret­tungs­schirm des Bun­des soll ca. 57 Mrd. € umfas­sen. Hier­in ent­hal­ten sind 11,8 Mrd. € für die Gewer­be­steu­er­aus­fäl­le der Kom­mu­nen auf­grund der Coro­na-Pan­de­mie. Für die Ablö­sung von Alt­schul­den sind in etwa 45 Mrd. € vor­ge­se­hen. Hier sind die Alt­schul­den aus Kas­sen­kre­di­te Kom­mu­nen gemeint und folg­lich auch nicht die Alt­schul­den auf­grund von Inve­sti­ti­ons- oder Inve­sti­ti­ons­för­der­maß­nah­men. Die Kosten für bei­de Tei­le sol­len gleich­mä­ßig auf Bund und Län­der ver­teilt werden.

Der Vor­schlag des Bun­des­fi­nanz­mi­ni­sters besteht dem­nach aus zwei Kom­po­nen­ten. Zum einen einer aku­ten Not­hil­fe, um die feh­len­den Gewer­be­steu­er­ein­nah­men aus­zu­glei­chen. Nach den Steu­er­schät­zun­gen im Mai 2020 wer­den Gewer­be­steu­er­min­der­ein­nah­men in Höhe von bis zu 25% erwar­tet. Die­se sol­len mit den ca. 11,8 Mrd. € aus­ge­gli­chen werden.

Zum ande­ren ist eine Alt­schul­den­hil­fe für hoch ver­schul­de­te Städ­te und Gemein­den geplant. Der Schwer­punkt liegt dem­nach ein­deu­tig bei der Lösung der Alt­schul­den­pro­ble­ma­tik und nicht in der Behe­bung der aku­ten Not­si­tua­ti­on. „Die hoch ver­schul­de­ten Kom­mu­nen u.a. in Nord­rhein-West­fa­len, Rhein­land-Pfalz und dem Saar­land wür­den mit dem Geld ande­rer Bun­des­län­der ent­schul­det. Die­ses Geld fehlt dann jedoch den ande­ren Län­dern, um den eige­nen Kom­mu­nen, wel­che nicht die Kri­te­ri­en des Bun­des für einen Alt­schul­den­er­lass erfül­len, mit geeig­ne­ten För­der- oder Ent­schul­dungs­pro­gram­men zu hel­fen“, erklärt Ober­bür­ger­mei­ster Ingo Lehmann.

Die Kas­sen­kre­di­te betra­gen in Bay­ern im Durch­schnitt 14 €/​Einwohner, in den o.g. Bun­des­län­dern zwi­schen 1.343 € und 2.070 € pro Ein­woh­ner. Die Baye­ri­schen Kom­mu­nen wür­den daher von der zwei­ten, deut­lich höhe­ren Kom­po­nen­te nicht oder kaum pro­fi­tie­ren. Der Frei­staat Bay­ern müss­te sich jedoch dar­an betei­li­gen, so dass die­se Mit­tel für Maß­nah­men in Bay­ern nicht mehr zur Ver­fü­gung stehen.

Ober­bür­ger­mei­ster Ingo Leh­mann ergänzt, dass die Ein­nah­me­aus­fäl­le, in erster Linie aus den sin­ken­den Gewer­be­steu­er­ein­nah­men in die­sem Jahr, nicht dazu füh­ren dür­fen, dass die Inve­sti­tio­nen zurück­ge­fah­ren wer­den und die Städ­te und Gemein­den als größ­te öffent­li­che Auf­trag­ge­ber ihre Inve­sti­ti­ons­tä­tig­keit zurück­fah­ren. „Gera­de die Kom­mu­nen müs­sen wäh­rend und nach der Coro­na-Pan­de­mie hand­lungs­fä­hig blei­ben, um die wie­der ein­set­zen­de Wirt­schaft mit Auf­trä­gen zu unter­stüt­zen und somit den wirt­schaft­li­chen Auf­schwung nach der Pan­de­mie vor­an­zu­trei­ben. Des­halb ist aus mei­ner Sicht die erste Kom­po­nen­te des Ret­tungs­schir­mes voll­um­fäng­lich zu befür­wor­ten. Mit einem pau­scha­lier­ten Aus­gleich kann den Kom­mu­nen schnell und unkom­pli­ziert gehol­fen wer­den. Die Ent­schul­dung eini­ger hoch­ver­schul­de­ter Kom­mu­nen, vor­nehm­lich nicht in Bay­ern, sehe ich kri­tisch, da der Anteil, den der Frei­staat Bay­ern zu tra­gen hät­te, fehlt, um mit eige­nen Pro­gram­men den Kom­mu­nen vor Ort zu hel­fen“, erläu­tert Leh­mann den Sachverhalt.