Kri­mi­nel­le ent­wickeln neue Betrugs­ma­schen in der Corona-Pandemie

Symbolbild Polizei

Justiz­mi­ni­ster Eisen­reich: „Wer die Coro­na-Kri­se aus­nutzt, um Straf­ta­ten zu bege­hen, wird kon­se­quent verfolgt“

Kri­mi­nel­le nut­zen die Coro­na-Kri­se in der rea­len und in der digi­ta­len Welt aus, um Geld zu ergau­nern. Bun­des­weit lau­fen Ermitt­lungs­ver­fah­ren gegen Ver­däch­ti­ge, die Coro­na-Sofort­hil­fe beim Staat bean­tragt haben, obwohl sie gar nicht unter­neh­me­risch tätig sind. Der baye­ri­sche Justiz­mi­ni­ster Georg Eisen­reich warnt: „Die baye­ri­schen Staats­an­walt­schaf­ten sind sehr wach­sam und gut auf­ge­stellt. Betrug lohnt sich nicht. Es dro­hen neben der Pflicht zur Rück­zah­lung der Sub­ven­ti­on Geld­stra­fen und Frei­heits­stra­fen bis zu fünf Jahren.

Im Inter­net haben Cyber-Kri­mi­nel­le in der Coro­na-Pan­de­mie neue Betrugs­ma­schen entwickelt.

  • Erpres­ser­schrei­ben: In E‑Mails dro­hen beson­ders per­fi­de Betrü­ger, sen­si­ble Infor­ma­tio­nen aus dem Leben ihrer Opfer zu ver­öf­fent­li­chen. In einer neu­en Ver­si­on kün­di­gen die Erpres­ser zusätz­lich an, alle Fami­li­en­mit­glie­der mit dem Coro­na-Virus anzu­stecken. Die Zen­tral­stel­le Cyber­crime Bay­ern (ZCB) in Bam­berg ermit­telt inzwi­schen in etwa zwei Dut­zend sol­cher Fälle.
  • „Coro­na-Fake-Shops“: Ange­bo­ten wer­den z.B. Schutz­mas­ken und ande­re Schutz­aus­rü­stung oder Hygie­ne­ar­ti­kel, die im sta­tio­nä­ren Han­del ver­grif­fen sind, Coro­na-Tests und gefälsch­te Medi­ka­men­te oder nicht exi­sten­te Impf­stof­fe gegen das Coro­na-Virus. Die bezahl­te Ware wird ent­we­der nicht oder nicht in der ver­spro­che­nen Qua­li­tät geliefert.
  • Phis­hing: Über gefälsch­te Inter­net­sei­ten, auf denen stark nach­ge­frag­te Waren wie Des­in­fek­ti­ons­mit­tel oder Schutz­mas­ken beson­ders gün­stig ange­bo­ten wer­den, E‑Mails oder Kurz­nach­rich­ten ver­su­chen Betrü­ger Kre­dit­kar­ten- oder Kon­to­in­for­ma­tio­nen von Inter­net­nut­zern abzu­schöp­fen oder deren Rech­ner – etwa zum Zweck der Erpres­sung – mit Schad­soft­ware zu infizieren.
  • Coro­na-Vari­an­te des „fal­schen Poli­zi­sten“ oder Enkel­trick­be­trü­gers: Kri­mi­nel­le geben sich bei­spiels­wei­se an der Haus­tür als Mit­ar­bei­ter des Gesund­heits­am­tes aus, um sich unter dem Vor­wand, Coro­na-Tests oder Des­in­fek­ti­ons­maß­nah­men durch­zu­füh­ren, Zutritt zu Woh­nun­gen zu ver­schaf­fen. Täter könn­ten auf die­se Wei­se zudem ver­su­chen, angeb­li­che Coro­na-Tests oder ande­re medi­zi­nisch wir­kungs­lo­se Arti­kel zu ver­kau­fen. In ande­ren Fäl­len spie­geln Täter vor, dass ein Ange­hö­ri­ger mit dem Coro­na-Virus infi­ziert sei und drin­gend Geld für sei­ne Behand­lung benötige.

Justiz­mi­ni­ster Georg Eisen­reich: „Wer die Sor­gen der Bevöl­ke­rung in der Coro­na-Kri­se aus­nutzt, um Straf­ta­ten zu bege­hen, wird nach­drück­lich ver­folgt. Den Bür­ge­rin­nen und Bür­gern rate ich zum Schutz vor Coro­na-Straf­ta­ten, die Vor­sichts­re­geln, die all­ge­mein für Käu­fe im Inter­net sowie den Umgang mit Tele­fon­an­ru­fen und Besu­chen von Frem­den emp­foh­len wer­den, auch in der aktu­el­len Situa­ti­on kon­se­quent zu beachten.“

Zu die­sen Vor­sichts­re­geln gehört es, frem­den Per­so­nen kei­nen Zutritt zur Woh­nung zu gewäh­ren und gege­be­nen­falls eine Ver­trau­ens­per­son hin­zu­zu­zie­hen oder die Poli­zei zu ver­stän­di­gen, nie­mals Geld an der Haus­tü­re zu über­ge­ben, kein Geld an unbe­kann­te Per­so­nen zu über­wei­sen und Zah­lungs­me­tho­den, mit denen man nicht ver­traut ist, zu ver­mei­den. Ange­bo­te im Inter­net soll­ten kri­tisch hin­ter­fragt wer­den und Email- und Web­sei­ten­adres­sen auf ihre Echt­heit über­prüft wer­den. Gege­be­nen­falls soll­te mit dem angeb­li­chen Absen­der tele­fo­nisch Kon­takt auf­ge­nom­men wer­den, bevor eine Über­wei­sung getä­tigt oder ein Pro­gramm instal­liert wird.