MdB Andre­as Schwarz lobt 500 Mil­lio­nen Euro star­kes Sofort­aus­stat­tungs­pro­gramm für digi­ta­len Unterricht

Symbolbild Bildung

Das 500 Mil­lio­nen Euro Sofort­aus­stat­tungs­pro­gramm für Schu­len kann los­ge­hen. Bund und Län­der haben heu­te die dafür not­wen­di­ge Zusatz­ver­ein­ba­rung zum Digi­tal­pakt Schu­le auf den Weg gebracht. „Digi­ta­ler Unter­richt zu Hau­se wird den Prä­senz­un­ter­richt noch län­ger ergän­zen müs­sen. Der Bund unter­stützt jetzt die Schü­le­rin­nen und Schü­ler, die bis­her kein digi­ta­les End­ge­rät haben“, so der SPD-Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te. Schü­le­rin­nen und Schü­ler, bei denen Online-Unter­richt aus Man­gel an Gerä­ten bis­lang kei­ne Opti­on war, sol­len mit Tablets oder Lap­tops aus­ge­stat­tet wer­den. „Es darf nicht der Geld­beu­tel der Eltern dar­über ent­schei­den, ob Schü­le­rin­nen und Schü­ler am digi­ta­len Fern­un­ter­richt teil­ha­ben kön­nen. Das ist eine ent­schei­den­de sozia­le Fra­ge. Für die­ses Pro­gramm hat die SPD hart gekämpft und es ist gut, dass es jetzt an den Start geht“, sagt Schwarz und führt aus, dass „für das Bun­des­land Bay­ern jetzt 77.824.550 EURO zur Ver­fü­gung stehen.“

Schü­le­rin­nen und Schü­ler, die ein Tablet oder Note­book brau­chen, erhal­ten dies durch die Schu­len. Die Gerä­te gehen nicht in den Besitz der Kin­der und Jugend­li­chen über, son­dern wer­den als Leih­ge­rä­te zur Ver­fü­gung gestellt. Und wenn kein Inter­net­an­schluss vor­han­den ist? Auch dafür soll es eine Lösung geben. „Wir wis­sen, dass das alles nur wirk­lich hel­fen kann, wenn im Haus­halt auch ein not­wen­di­ger Inter­net­an­schluss vor­han­den ist. Der Bund sucht hier­für zur­zeit mit den Mobil­funk­an­bie­tern nach guten Lösun­gen. Ich erwar­te, dass das Bil­dungs­mi­ni­ste­ri­um dies vor­an­treibt.“, so Andre­as Schwarz, MdB, und appel­liert an alle Betei­lig­ten: „Es ist wich­tig, dass die Hil­fen jetzt schnell dort ankom­men, wo sie gebraucht wer­den. Kein Kind darf wegen des Fern­un­ter­richts zurück­ge­las­sen wer­den.“ Die Lap­tops, Note­books und Tablets – expli­zit aus­ge­nom­men sind Smart­phones – wer­den je nach Lan­des­re­ge­lung von den Län­dern oder den Schul­trä­gern beschafft.