Unter­fran­ken: Rechts­an­walt wirft Bun­des­netz­agen­tur bei Sued­Link-Pla­nung schwe­ren Ver­fah­rens­feh­ler vor

Rechts­an­walt Bau­mann: „Bun­des­netz­agen­tur fährt Sued­Link-Pla­nung recht­lich an die Wand“ Fort­füh­rung des Bun­des­fach­pla­nungs­ver­fah­rens trotz Coro­na-Pan­de­mie führt zu schwe­rem Ver­fah­rens­feh­ler „Indem die Bun­des­netz­agen­tur die Mit­te April für Bür­ger­initia­ti­ven aus Unter-fran­ken, Hes­sen und Thü­rin­gen gestell­ten Anträ­ge auf einen Coro­na-beding-ten Stopp der Sued­Link-Pla­nung vor weni­gen Tagen abge­lehnt hat, ist davon aus­zu­ge­hen, dass dies zu einer rechts­wid­ri­gen Pla­nung des Lei­tungs­vorha-bens führt“ stellt der Anwalt der Initia­ti­ven fest und schluss­fol­gert dar­aus, dass eine spä­te­re Kla­ge gegen Ent­schei­dun­gen zur Zulas­sung der Sued-Link-Strom­lei­tung erfolg­reich sein wer­de, falls die Behör­de nun­mehr die Zulas­sungs­ver­fah­ren ohne ord­nungs­ge­mä­ße Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung durch­führt. Rechts­an­walt Bau­mann von der Kanz­lei Bau­mann Rechts­an­wäl­te PartG mbB: „Natür­lich hät­ten wir uns gewünscht, dass die Bun­des­be­hör­de die Coro­na-Pan­de­mie nicht zum Anlass nimmt, ihre Ver­fah­ren jetzt an den Bür-gern vor­bei vor­an­zu­trei­ben. Wir hät­ten auch erwar­tet, dass die Bun­des­netz­agen­tur einen Min­dest­stan­dard an Rechts­staat­lich­keit bei die­sen Ver­fah­ren garan­tiert. Mit ihrer Vor­ge­hens­wei­se ver­stößt sie gegen grund­le­gen­de Ver­fah­rens­rech­te der Betei­lig­ten auf­grund des Umwelt­ver­träg­lich­keits­prü­fungs-geset­zes und von Euro­pa­recht!“ Die Ableh­nung der Aus­set­zungs­an­trä­ge durch die Bun­des­netz­agen­tur stellt nach Auf­fas­sung von Rechts­an­walt Bau­mann eine „Will­kür­ent­schei­dung“ dar, über die nie­mand glück­lich sein kann, der für Recht und Gesetz ein­tritt. Schon bis­her habe es wegen Ver­fah­rens­feh­lern Ver­zö­ge­run­gen bei der Sued­Link-Tras­se gege­ben, die nicht dadurch auf­ge­holt wer­den könn­ten, dass man die Ver­fah­rens­rech­te der Betrof­fe­nen mit Füßen tre­te, kon­tert der Rechts­an­walt die Behaup­tung, die Ableh­nung des Aus­set­zungs­an­trags sei ein Rück­schlag für die Bür­ger­initia­ti­ven. Bau­mann: „Das rechts­wid­ri­ge Ver­fah­ren wird der Bun­des­netz­agen­tur noch auf ihre eige­nen Füße fal­len!“ Wenn die Pla­nungs­ent­schei­dung gericht­lich auf­ge­ho­ben wür­de, wer­de sich das Ver­fah­ren um meh­re­re Jah­re verzögern.

Würz­burg, 13.05.2020 gez.: RA Wolf­gang Bau­mann Fach­an­walt für Verwaltungsrecht